Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
Landratsamt Heilbronn
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-10.
Wer? Wie? Wo?- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
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Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-09-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 654 728 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 0 71 31 99 4-0 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63678596 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63678596 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Referat 15
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Fax: 0721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 175-595878 (2025-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn
Referenznummer:
2024-50-2
Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
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Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 654 728 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 2024-50-2
Titel: Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben.
Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle im Landkreis Heilbronn. Die Stadt Heilbronn ist hiervon ausgenommen.
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#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfung
📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Konzession gilt für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) von Brandmeldungen im gesamten Gebiet des Landkreis Heilbronn.
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende und inhaltlich unvollständige Angebote auszuschließen. Er behält sich vor, Bietern, die derart fehlerhafte Angebote vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf eine solche Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bieter innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, Bieter, die nicht bzw. nicht vollständig bzw. nicht fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf eine Korrektur zu geben. Ebenso ist es denkbar, dass der Auftraggeber bei einer misslungenen Korrektur den Ausschluss des Teilnehmers entscheidet. Gegebenenfalls führt der Auftraggeber ein Aufklärungsgespräch mit Bietern. Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur oder ein Aufklärungsgespräch.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 0 71 31 99 4-0 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63678596 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63678596 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
Fax: 0721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB
verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2
kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 175-595878 (2025-09-10)
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