Gegenstand des Auftrags ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c IfSG. Die Evaluation wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, medizinischer und ethischer Erkenntnisse durchgeführt. Die Evaluation erfolgt durch 10 bis 14 unabhängige Sachverständige, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen ermöglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Die Kontaktdaten der Sachverständigen werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten durch die Auftraggeberin mitgeteilt. Die Sachverständigen werden im Rahmen der Benennung durch die Auftraggeberin über die Zielsetzung der Evaluation vorab informiert. Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in Abschnitt 1 – Hintergrund genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Zur Ermittlung der repräsentativen Stichprobe sind insbesondere der Standort bzw. das Einzugsgebiet sowie die Größe des Krankenhauses als Kriterien zu berücksichtigen. Die Umfrageantwortrate muss mindestens 20 bis 30% betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“ Evaluation Triage
Referenznummer: 13200#00026#0001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c IfSG.
Die Evaluation wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, medizinischer und ethischer Erkenntnisse durchgeführt. Die Evaluation erfolgt durch 10 bis 14 unabhängige Sachverständige, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen ermöglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Die Kontaktdaten der Sachverständigen werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten durch die Auftraggeberin mitgeteilt. Die Sachverständigen werden im Rahmen der Benennung durch die Auftraggeberin über die Zielsetzung der Evaluation vorab informiert.
Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in Abschnitt 1 – Hintergrund genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Zur Ermittlung der repräsentativen Stichprobe sind insbesondere der Standort bzw. das Einzugsgebiet sowie die Größe des Krankenhauses als Kriterien zu berücksichtigen. Die Umfrageantwortrate muss mindestens 20 bis 30% betragen.
Gegenstand des Auftrags ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c IfSG.
Die Evaluation wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, medizinischer und ethischer Erkenntnisse durchgeführt. Die Evaluation erfolgt durch 10 bis 14 unabhängige Sachverständige, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen ermöglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Die Kontaktdaten der Sachverständigen werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten durch die Auftraggeberin mitgeteilt. Die Sachverständigen werden im Rahmen der Benennung durch die Auftraggeberin über die Zielsetzung der Evaluation vorab informiert.
Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedizinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in Abschnitt 1 – Hintergrund genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Zur Ermittlung der repräsentativen Stichprobe sind insbesondere der Standort bzw. das Einzugsgebiet sowie die Größe des Krankenhauses als Kriterien zu berücksichtigen. Die Umfrageantwortrate muss mindestens 20 bis 30% betragen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Interne Kennung: 13200#00026#0001
Titel: „Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“Evaluation Triage
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-10-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-30 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3)
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anforderung an das einzusetzende Personal:
-mindestens sechs Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen müssen im projektrelevanten Umfeld beschäftigt sein, wovon mindestens drei Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen für das Projekt zur Verfügung stehen
-Erfahrungen in der Organisation von gesundheitswissenschaftlichen/-politischen Befragungen auf nationaler Ebene
-Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Befragungen
-Expertise in der Erstellung und Analyse von Befragungsinstrumenten
-Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Protokollierung von hybriden Besprechungen
-Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder Intensivmedizin
-Kenntnisse der deutschen und internationalen Gesundheitssysteme sowie vergleichender Studien
-Das Verfügen über notwendige Strukturen zur Durchführung von repräsentativen Telefoninterviews
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung von mindestens drei Referenzen des Bietenden über die Durchführung vergleichbarer1) Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Die Referenzangaben sind in der Eigenerklärung „ Referenzen“ vorzunehmen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für das vorgesehene Personal müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden.
Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen:
-profunde Kenntnisse im Gesundheitswesen und in Gesundheitssystemen, national und international sowie Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder Intensivmedizin
-mehrjährige Erfahrungen in vergleichbaren1) Projektleitungen
-Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
-Erfahrung bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen bzw. in der interdisziplinären Zusammenarbeit
-profunde Kenntnisse in der Durchführung, Auswertung und Aufbereitung von Befragungen im Gesundheitsbereich
-Erfahrungen bei der Erstellung von Studienkonzepten und der Auswertung und zielgruppengerechter Aufbereitung von Ergebnissen
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen mindestens drei Referenzen vorzulegen sind.
Sonstige Mitarbeiter/innen:
-Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder in der Intensivmedizin
-Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen in der wissenschaftlichen Forschung (insbesondere in Befragungsmethoden)
-Erfahrungen in der Organisation, Durchführung und Protokollierung von hybriden Veranstaltungen
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für die vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der genannten Qualifikationen mindestens drei Referenzen vorzulegen sind.
Durch Vorlage einer Referenz, die mehrere bzw. alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt, können mehrere der o.g. Sachverhalte nachgewiesen werden. Die aussagefähigen Referenzen (mindestens drei Referenzen) sind anhand der beigefügten Referenzbögen darzustellen und müssen die dort geforderten Informationen enthalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anforderung an das einzusetzende Personal:
-mindestens sechs Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen müssen im projektrelevanten Umfeld beschäftigt sein, wovon mindestens drei Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen für das Projekt zur Verfügung stehen
-Erfahrungen in der Organisation von gesundheitswissenschaftlichen/-politischen Befragungen auf nationaler Ebene
-Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Befragungen
-Expertise in der Erstellung und Analyse von Befragungsinstrumenten
-Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Protokollierung von hybriden Besprechungen
-Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder Intensivmedizin
-Kenntnisse der deutschen und internationalen Gesundheitssysteme sowie vergleichender Studien
-Das Verfügen über notwendige Strukturen zur Durchführung von repräsentativen Telefoninterviews
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung von mindestens drei Referenzen des Bietenden über die Durchführung vergleichbarer1) Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Die Referenzangaben sind in der Eigenerklärung „ Referenzen“ vorzunehmen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für das vorgesehene Personal müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden.
Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen:
-profunde Kenntnisse im Gesundheitswesen und in Gesundheitssystemen, national und international sowie Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder Intensivmedizin
-mehrjährige Erfahrungen in vergleichbaren1) Projektleitungen
-Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
-Erfahrung bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen bzw. in der interdisziplinären Zusammenarbeit
-profunde Kenntnisse in der Durchführung, Auswertung und Aufbereitung von Befragungen im Gesundheitsbereich
-Erfahrungen bei der Erstellung von Studienkonzepten und der Auswertung und zielgruppengerechter Aufbereitung von Ergebnissen
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen mindestens drei Referenzen vorzulegen sind.
Sonstige Mitarbeiter/innen:
-Kenntnisse im Gesundheitswesen im Bereich Ethik, Recht oder in der Intensivmedizin
-Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen in der wissenschaftlichen Forschung (insbesondere in Befragungsmethoden)
-Erfahrungen in der Organisation, Durchführung und Protokollierung von hybriden Veranstaltungen
Nachweis durch: Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Bietenden / der Bietergemeinschaft. Für die vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen müssen die genannten Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder/s einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der genannten Qualifikationen mindestens drei Referenzen vorzulegen sind.
Durch Vorlage einer Referenz, die mehrere bzw. alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt, können mehrere der o.g. Sachverhalte nachgewiesen werden. Die aussagefähigen Referenzen (mindestens drei Referenzen) sind anhand der beigefügten Referenzbögen darzustellen und müssen die dort geforderten Informationen enthalten.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den gesamten Auftragszeitraum besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von insgesamt 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pro Jahr bzw. eine solche Haftungsabsicherung spätestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung abgeschlossen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den gesamten Auftragszeitraum besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von insgesamt 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pro Jahr bzw. eine solche Haftungsabsicherung spätestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung abgeschlossen wird.
Ausschlussgrund: Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielshaft ausgewählt. Es gelten alle zwingnden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 122-421082 (2025-06-26)