Auftragsbekanntmachung (2025-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Koordinierungs- und Steuerungsleistungen für das Fördergebiet Haselhorst Siemensstadt 2026-2031
Referenznummer: 522-2025
Kurze Beschreibung:
“Koordinierungs- und Steuerungsleistungen für das Fördergebiet Haselhorst/ Siemensstadt im Förderprogramm Nachhaltige Erneuerung (2026-2031)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Koordinierungs- und Steuerungsleistungen für das Fördergebiet Haselhorst/Siemensstadt im Förderprogramm Nachhaltige Erneuerung (2026-2031)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-17 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 17.01.2026 bis 31.12.2027. Der Vertrag kann vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu viermal...”
Beschreibung der Optionen
Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 17.01.2026 bis 31.12.2027. Der Vertrag kann vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu viermal verlängert werden, bis spätestens 31.12.2031.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 15% Qualität Personalkonzept
35% Qualität Bearbeitungskonzept
15% Qualität der Referenzen und Erfahrungen
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens 3 Referenzen des Unternehmens in der Durchführung von Förderprogrammen der Städtebauförderung (unter Angabe von Art der ausgeführten Arbeiten,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 3 Referenzen des Unternehmens in der Durchführung von Förderprogrammen der Städtebauförderung (unter Angabe von Art der ausgeführten Arbeiten, Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Projekt- bzw. ausschreibungsbezogene Qualifikationsnachweise und Erfahrungen der einzusetzenden Mitarbeiter-/innen”
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49309090138316📞
Fax: +493090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§
134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die
Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2025/S 210-721035 (2025-10-28)