Leistungsbeschreibung zur Vergabe im Rahmen des Förderprojekts "Korrelativer 3D-Profiler für die KI-basierte Prozessentwicklung" Im Rahmen des Vorhabens sollen neben drei lichtoptischen Messgeräten, auch Computertechnik, Software und schwingungsdämpfende Tische beschafft werden. Das Weißlichtinterferometersystem (Fachlos 1) und das konfokale Laserscanningmikroskop (Fachlos 2) werden als Komplettsystem ausgeschrieben. Die technischen Anforderungen an das Weitfeldmikroskop (Fachlos 3) können nach intensiver Markterkundung nur durch einen Eigenbau der Arbeitsgruppe "Physik und Angewandte Lasertechnik" erfüllt werden, was eine Aufteilung in Teillose notwendig macht. Übersicht der Lose: Fachlos 1: 3D-Weißlichtinterferometersystem Fachlos 2: Konfokales 3D-Laserscanning-Mikroskop Fachlos 3: Weitfeldmikroskop -Teillos 1: Hochauflösendes Infrarotkamerasystem -Teillos 2: Probenpositioniersystem -Teillos 3: Ansteuersoftware Fachlos 4: Optische Tische -Teillos 1: Pneumatisch-schwingungsisolierter optischer Tisch -Teillos 2: Aktiv-schwingungsisolierter optischer Tisch Fachlos 5: Software für Datenauswertung und Korrelation Fachlos 6: Auswerteserver
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Korrelativer 3D-Profiler für die KI-basierte Prozessentwicklung, Fachlos 3: Weitfeldmikroskop, Teillos 1: Hochauflösendes Infrarotkamerasystem
Referenznummer: 302/25
Kurze Beschreibung:
“Leistungsbeschreibung zur Vergabe im Rahmen des Förderprojekts "Korrelativer 3D-Profiler für die KI-basierte Prozessentwicklung" Im Rahmen des Vorhabens...”
Kurze Beschreibung
Leistungsbeschreibung zur Vergabe im Rahmen des Förderprojekts "Korrelativer 3D-Profiler für die KI-basierte Prozessentwicklung" Im Rahmen des Vorhabens sollen neben drei lichtoptischen Messgeräten, auch Computertechnik, Software und schwingungsdämpfende Tische beschafft werden. Das Weißlichtinterferometersystem (Fachlos 1) und das konfokale Laserscanningmikroskop (Fachlos 2) werden als Komplettsystem ausgeschrieben. Die technischen Anforderungen an das Weitfeldmikroskop (Fachlos 3) können nach intensiver Markterkundung nur durch einen Eigenbau der Arbeitsgruppe "Physik und Angewandte Lasertechnik" erfüllt werden, was eine Aufteilung in Teillose notwendig macht. Übersicht der Lose: Fachlos 1: 3D-Weißlichtinterferometersystem Fachlos 2: Konfokales 3D-Laserscanning-Mikroskop Fachlos 3: Weitfeldmikroskop -Teillos 1: Hochauflösendes Infrarotkamerasystem -Teillos 2: Probenpositioniersystem -Teillos 3: Ansteuersoftware Fachlos 4: Optische Tische -Teillos 1: Pneumatisch-schwingungsisolierter optischer Tisch -Teillos 2: Aktiv-schwingungsisolierter optischer Tisch Fachlos 5: Software für Datenauswertung und Korrelation Fachlos 6: Auswerteserver
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Weitfeldmikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachlos 3: Weitfeldmikroskop (CPV 38518100-0) Teillos 3.1: Hochauflösendes Infrarotkamerasystem 3.1.1 Kamera Die Kamera muss folgenden Mindestanforderungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Fachlos 3: Weitfeldmikroskop (CPV 38518100-0) Teillos 3.1: Hochauflösendes Infrarotkamerasystem 3.1.1 Kamera Die Kamera muss folgenden Mindestanforderungen genügen: - Gekühlter MWIR-FPA Quanten-Detektor - Integrierter Stirlingkühler mit MTTF von mindestens 10.000 h - Spektralbereich: MWIR mit mind. 3,6 µm bis 4,9 µm (größerer Spektralbereich wünschenswert) - Detektortechnologie: Indium-Antimonid (InSb) - Format: bis zu 1280 Pixel x 1024 Pixel mittels nativer Auflösung oder MicroScan - Pixel-Pitch: 15 µm oder kleiner - NETD mind. 25 mK oder kleiner - Öffnungsverhältnis: min. F/3 (lichtstärker wünschenswert) - Dynamikbereich: mind. 14 Bit - Vollbildfrequenz: 280 Hz oder höher bei 14 Bit - Einstellbare Integrationszeit - Multi-Integrationszeit-Modus - Datenschnittstelle: 10 GigE - Kompakte Gehäuseabmessungen (ohne Griff): max. Abmessungen 250 mm x 150 mm x 175 mm - Messschnittstelle zum Anschluss externer Geräte/Signale mit mind. 2 Eingängen und 2 Ausgängen (Eingänge per Software konfigurierbar/programmierbar) - Kamera-integriertes, motorisiertes und synchrones Filterrad für mindestens 5 Filter (Filter mit Durchmessern zwischen 25 mm und 25,4 mm wünschenswert) - Filter für Wellenlängenbereich von mind. 1900 nm-2000 nm - Mitteltemperaturfilter für Temperaturen bis 250 °C - Hochtemperaturfilter für Temperaturen bis mind. 800 °C - Radiometrischer Grundabgleich Niedertemperatur (0 °C-100 °C) für ein Objektiv - Radiometrischer Grundabgleich Mitteltemperatur (100 °C-250 °C) für ein Objektiv - Radiometrischer Grundabgleich Hochtemperatur (250 °C-mind. 800 °C) für ein Objektiv Es ist ein kompletter Kabelsatz mit 5 m Länge in dreifacher Ausführung zu liefern. 3.1.2 Objektive Es sind folgende Objektive zu liefern: - 1x IR-Objektiv für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 µm mit einer Brennweite von 50 mm und einer Einstellentfernung von mind. 500 mm bis unendlich - 1x IR-Nahlinse für das 50 mm Objektiv für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 µm zur Anpassung des Gesichtsfeldes bei einem Arbeitsabstand von 75 mm - 1x IR-Nahlinse für das 50 mm Objektiv für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 µm zur Anpassung des Gesichtsfeldes bei einem Arbeitsabstand von 100 mm - 1x IR-Nahlinse für das 50 mm Objektiv für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 µm zur Anpassung des Gesichtsfeldes bei einem Arbeitsabstand von 300 mm - 1x IR-Mikroskopobjektiv für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 mit einem Arbeitsabstand > 10 mm - IR-Mikroskopobjektiv mit Vergrößerung (fest) im Bereich von 5x bis 8x für den Wellenlängenbereich von mind. 3 µm bis 5 mit einem Arbeitsabstand > 30 mm 3.1.2 Rechentechnik Das Kamerasystem muss über einen geeigneten Steuerrechner verfügen, der eine Montage in einem 19" Rack ermöglicht. 3.1.3 Software Im Lieferumfang muss eine geeignete Software zur Aufnahme und Auswertung von Thermografiebildern und Videos enthalten sein. Diese kann aus mehreren Softwarepaketen bestehen, welche folgende Mindestfunktionalitäten bereitstellen müssen: - Steuerung aller Funktionen der Kamera - Aktiv-Thermografie für z.B. Lock-In-Thermografie - Temperaturbereichswahl - Temperaturprofile über beliebige Messbereiche - Maximal- und Minimaltemperatur-Identifikation - Bildbearbeitung und Filterung - Temperatur/Zeit-Diagramme - Bearbeitung/Auswertung von Thermografiebildsequenzen - Programmierung von automatisierten Konfigurationen, Messungen und Auswertungen 3.1.4 Installation und Training Nach erfolgter Inbetriebnahme durch den Lieferanten vor Ort, müssen mindestens 2 Mitarbeiter der AG vor Ort in der Handhabung des Geräts unterwiesen werden.
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Ort der Leistung: Saalekreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, ggf. Berufsregistereintragung, ggf. Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen. Mit dem Angebot sind außerdem eine Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Die Eigenerklärung/en sowie die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, ggf. Berufsregistereintragung, ggf. Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen. Mit dem Angebot sind außerdem eine Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Die Eigenerklärung/en sowie die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, ggf. Berufsregistereintragung, ggf. Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen. Mit dem Angebot sind außerdem eine Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Die Eigenerklärung/en sowie die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“"Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen die folgenden Dokumente...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: -D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt -D.4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz -D.5_Erg. Vertragsbed. TVergG LSA Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5GJ5” Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 144-497180 (2025-07-28)