Das KOSMOS Festival 2025 soll vom 13. Juni bis 15. Juni 2025 auf einer weitläufigen Fläche um den Schloßteich und auf angrenzenden Gebieten in Chemnitz stattfinden. Erwartet werden etwa 70.000 Besuchende. Die Zielgruppe liegt dabei primär bei Personen unter 40 Jahren, jedoch sind alle Altersklassen gern gesehene Gäste. Das Festival soll am 13. Juni 2025 nachmittags starten und am 15. Juni 2025 gegen 18:00 Uhr enden. Auf mindestens 20 Flächen des Veranstaltungsareals sollen Interventionen aus den Bereichen Kunst, Gesellschaft, Sport und Wirtschaft realisiert werden, die gleichzeitig Platz für mindestens 10.000 Besuchende bieten. Diese Veranstaltungen sollen sowohl in Innenräumen als auch Open Air stattfinden können. Da das KOSMOS Festival 2025 zum vierten Mal stattfindet, sollen vorhandene Möglichkeiten genutzt und neue Settings erstellt werden. In die Vorbereitungen sind sämtliche Ämter wie z. B. das Grünflächenamt, das Ordnungsamt und das Tiefbauamt einbezogen. Das Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu aktivieren, Stadtgesellschaft mitzugestalten und die Stadt Chemnitz neu zu erleben. Dafür werden sowohl musikalische Angebote geschaffen, aber auch Lesungen, Workshops, Diskussionen und Informationen haben auf dem KOSMOS Festival 2025 Platz. Mehr zur Geschichte und den Hintergründen findet sich unter www.kosmos-chemnitz.de. Der Ursprung des KOSMOS liegt im Jahr 2018. Als unmittelbare Antwort auf die rechtsextremen und rassistischen Ausschreitungen in der Chemnitzer Innenstadt im August 2018 wurde damals das #wirsindmehr organisiert - ein pop-musikalisches Statement für Toleranz und gegen rechte Gewalt mit rund 65.000 Besuchern. Dank dieser außergewöhnlichen und schnellen Reaktion auf die tagespolitischen Ereignisse konnte ein starkes internationales Zeichen gesetzt werden. Als Weiterentwicklung des Vorjahres und mit dem Untertitel #wirb-leibenmehr, feierten im Juli 2019 dann 50.000 Besucher und Besucherinnen das erste KOSMOS Festival in Chemnitz, unter anderem mit Livemusik, Kunst, Sport, Literatur und Diskussionsrunden. Im Fokus stehen seither die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und des kulturellen Austauschs, die den Grundstein für die Entwicklung des Projekts KOSMOS Festival legen. Das Veranstaltungsareal befindet sich im innerstädtischen Bereich Chemnitz‘ und umfasst sowohl private als auch öffentliche Plätze, Straßenverbindungen, Grünflächen und diverse Innenräume. Auf diesen Flächen ist keine Veranstaltungsinfrastruktur vorhanden. Daher müssen z. B. Strom-, Wasser- und Sicherheitsinfrastruktur in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Dienstleistern geplant und umgesetzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Teile des Veranstaltungsareals unter Denkmalschutz stehen und für einige Bereiche spezielle Artenschutzanforderungen gelten. Die Auftraggeberin entwickelt derzeit umfassende Nachhaltigkeitsrichtlinien, die ökologische, ökonomische und soziale Handlungsfelder integrieren. Diese sollen in sämtlichen Planungsprozessen berücksichtigt werden, z. B. bei der Organisation der Abfallentsorgung, der Personalplanung oder der Umsetzung von Awareness-Konzepten. Der Anspruch der Ausschreibung besteht in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Produktion des KOSMOS Festivals 2025. Inhaltlich gliedert sich das interdisziplinäre KOSMOS Festival 2025 in mehrere zentrale Themenbereiche. Neben Musik bilden Sport, Gesellschaft, Kunst und Wirtschaft eigenständige Säulen, die das Programm prägen und eine interdisziplinäre Vielfalt ermöglichen. Es wird ein Dienstleister zur Einrichtung der Veranstaltungsflächen einschließlich der vorgelagerten Ämterkommunikation, Veranstaltungskonzeption, Planung und Koordination sowie schließlich der technischen Durchführung des Festivals angefragt. Der Auftragsgegenstand umfasst neben der technischen Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung des KOSMOS Festivals 2025 auch die Sicherheitskonzeption und Veranstaltungsleitung in Verbindung mit der Budgetkontrolle für die von dieser Ausschreibung erfassten Leistungen. Zur Erbringung dieser spezialisierten und umfassenden Dienstleistungen werden ein entsprechendes Know-How und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen und Planungen für die Veranstaltungsbranche sowie eine gute Vernetzung mit den lokalen und regionalen Partnern und Beteiligten vorausgesetzt. Für eine reibungslose Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Veranstalterin erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann im Einzelfall sehr kurzfristig erfolgen, auch weniger als 12 Stunden im Voraus. Eine direkte Reaktion auf solche Anfragen und eine gute Erreichbarkeit sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin ist und bleibt Veranstalterin des KOSMOS Festivals 2025. Für besondere Aufgaben beabsichtigen wir weitere selbstständige Unternehmer:innen zu beauftragen (insbesondere für die mediale Begleitung und Dokumentation), die auf den Veranstaltungs- und/ oder Festivalbetrieb spezialisiert sind. Insbesondere diese Aufträge sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von der Ausschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist der formale Akt der Flächenbeantragungen und der Abschluss von Versicherungen sowie die inhaltliche Gestaltung des Programms. Letzteres wird durch die Einbindung externer Teams aus der Stadtgesellschaft bewerkstelligt, die für die Kuration und die aktive Mitgestaltung verantwortlich sind. Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen anderen Unternehmer:innen, den kuratorischen Teams sowie die Einbindung von Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen aus der Stadtgesellschaft sind zur Einhaltung der Zeitpläne und Sicherung des demokratischen Anliegens des Festivals zwingend.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KOSMOS Festival 2025 - Technische Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung
Kurze Beschreibung:
Das KOSMOS Festival 2025 soll vom 13. Juni bis 15. Juni 2025 auf einer weitläufigen Fläche um den Schloßteich und auf angrenzenden Gebieten in Chemnitz stattfinden. Erwartet werden etwa 70.000 Besuchende. Die Zielgruppe liegt dabei primär bei Personen unter 40 Jahren, jedoch sind alle Altersklassen gern gesehene Gäste. Das Festival soll am 13. Juni 2025 nachmittags starten und am 15. Juni 2025 gegen 18:00 Uhr enden. Auf mindestens 20 Flächen des Veranstaltungsareals sollen Interventionen aus den Bereichen Kunst, Gesellschaft, Sport und Wirtschaft realisiert werden, die gleichzeitig Platz für mindestens 10.000 Besuchende bieten. Diese Veranstaltungen sollen sowohl in Innenräumen als auch Open Air stattfinden können. Da das KOSMOS Festival 2025 zum vierten Mal stattfindet, sollen vorhandene Möglichkeiten genutzt und neue Settings erstellt werden. In die Vorbereitungen sind sämtliche Ämter wie z. B. das Grünflächenamt, das Ordnungsamt und das Tiefbauamt einbezogen. Das Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu aktivieren, Stadtgesellschaft mitzugestalten und die Stadt Chemnitz neu zu erleben. Dafür werden sowohl musikalische Angebote geschaffen, aber auch Lesungen, Workshops, Diskussionen und Informationen haben auf dem KOSMOS Festival 2025 Platz. Mehr zur Geschichte und den Hintergründen findet sich unter www.kosmos-chemnitz.de. Der Ursprung des KOSMOS liegt im Jahr 2018. Als unmittelbare Antwort auf die rechtsextremen und rassistischen Ausschreitungen in der Chemnitzer Innenstadt im August 2018 wurde damals das #wirsindmehr organisiert - ein pop-musikalisches Statement für Toleranz und gegen rechte Gewalt mit rund 65.000 Besuchern. Dank dieser außergewöhnlichen und schnellen Reaktion auf die tagespolitischen Ereignisse konnte ein starkes internationales Zeichen gesetzt werden. Als Weiterentwicklung des Vorjahres und mit dem Untertitel #wirb-leibenmehr, feierten im Juli 2019 dann 50.000 Besucher und Besucherinnen das erste KOSMOS Festival in Chemnitz, unter anderem mit Livemusik, Kunst, Sport, Literatur und Diskussionsrunden. Im Fokus stehen seither die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und des kulturellen Austauschs, die den Grundstein für die Entwicklung des Projekts KOSMOS Festival legen. Das Veranstaltungsareal befindet sich im innerstädtischen Bereich Chemnitz‘ und umfasst sowohl private als auch öffentliche Plätze, Straßenverbindungen, Grünflächen und diverse Innenräume. Auf diesen Flächen ist keine Veranstaltungsinfrastruktur vorhanden. Daher müssen z. B. Strom-, Wasser- und Sicherheitsinfrastruktur in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Dienstleistern geplant und umgesetzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Teile des Veranstaltungsareals unter Denkmalschutz stehen und für einige Bereiche spezielle Artenschutzanforderungen gelten. Die Auftraggeberin entwickelt derzeit umfassende Nachhaltigkeitsrichtlinien, die ökologische, ökonomische und soziale Handlungsfelder integrieren. Diese sollen in sämtlichen Planungsprozessen berücksichtigt werden, z. B. bei der Organisation der Abfallentsorgung, der Personalplanung oder der Umsetzung von Awareness-Konzepten.
Der Anspruch der Ausschreibung besteht in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Produktion des KOSMOS Festivals 2025. Inhaltlich gliedert sich das interdisziplinäre KOSMOS Festival 2025 in mehrere zentrale Themenbereiche. Neben Musik bilden Sport, Gesellschaft, Kunst und Wirtschaft eigenständige Säulen, die das Programm prägen und eine interdisziplinäre Vielfalt ermöglichen. Es wird ein Dienstleister zur Einrichtung der Veranstaltungsflächen einschließlich der vorgelagerten Ämterkommunikation, Veranstaltungskonzeption, Planung und Koordination sowie schließlich der technischen Durchführung des Festivals angefragt. Der Auftragsgegenstand umfasst neben der technischen Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung des KOSMOS Festivals 2025 auch die Sicherheitskonzeption und Veranstaltungsleitung in Verbindung mit der Budgetkontrolle für die von dieser Ausschreibung erfassten Leistungen. Zur Erbringung dieser spezialisierten und umfassenden Dienstleistungen werden ein entsprechendes Know-How und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen und Planungen für die Veranstaltungsbranche sowie eine gute Vernetzung mit den lokalen und regionalen Partnern und Beteiligten vorausgesetzt. Für eine reibungslose Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Veranstalterin erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann im Einzelfall sehr kurzfristig erfolgen, auch weniger als 12 Stunden im Voraus. Eine direkte Reaktion auf solche Anfragen und eine gute Erreichbarkeit sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin ist und bleibt Veranstalterin des KOSMOS Festivals 2025. Für besondere Aufgaben beabsichtigen wir weitere selbstständige Unternehmer:innen zu beauftragen (insbesondere für die mediale Begleitung und Dokumentation), die auf den Veranstaltungs- und/ oder Festivalbetrieb spezialisiert sind. Insbesondere diese Aufträge sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von der Ausschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist der formale Akt der Flächenbeantragungen und der Abschluss von Versicherungen sowie die inhaltliche Gestaltung des Programms. Letzteres wird durch die Einbindung externer Teams aus der Stadtgesellschaft bewerkstelligt, die für die Kuration und die aktive Mitgestaltung verantwortlich sind. Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen anderen Unternehmer:innen, den kuratorischen Teams sowie die Einbindung von Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen aus der Stadtgesellschaft sind zur Einhaltung der Zeitpläne und Sicherung des demokratischen Anliegens des Festivals zwingend.
Das KOSMOS Festival 2025 soll vom 13. Juni bis 15. Juni 2025 auf einer weitläufigen Fläche um den Schloßteich und auf angrenzenden Gebieten in Chemnitz stattfinden. Erwartet werden etwa 70.000 Besuchende. Die Zielgruppe liegt dabei primär bei Personen unter 40 Jahren, jedoch sind alle Altersklassen gern gesehene Gäste. Das Festival soll am 13. Juni 2025 nachmittags starten und am 15. Juni 2025 gegen 18:00 Uhr enden. Auf mindestens 20 Flächen des Veranstaltungsareals sollen Interventionen aus den Bereichen Kunst, Gesellschaft, Sport und Wirtschaft realisiert werden, die gleichzeitig Platz für mindestens 10.000 Besuchende bieten. Diese Veranstaltungen sollen sowohl in Innenräumen als auch Open Air stattfinden können. Da das KOSMOS Festival 2025 zum vierten Mal stattfindet, sollen vorhandene Möglichkeiten genutzt und neue Settings erstellt werden. In die Vorbereitungen sind sämtliche Ämter wie z. B. das Grünflächenamt, das Ordnungsamt und das Tiefbauamt einbezogen. Das Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu aktivieren, Stadtgesellschaft mitzugestalten und die Stadt Chemnitz neu zu erleben. Dafür werden sowohl musikalische Angebote geschaffen, aber auch Lesungen, Workshops, Diskussionen und Informationen haben auf dem KOSMOS Festival 2025 Platz. Mehr zur Geschichte und den Hintergründen findet sich unter www.kosmos-chemnitz.de. Der Ursprung des KOSMOS liegt im Jahr 2018. Als unmittelbare Antwort auf die rechtsextremen und rassistischen Ausschreitungen in der Chemnitzer Innenstadt im August 2018 wurde damals das #wirsindmehr organisiert - ein pop-musikalisches Statement für Toleranz und gegen rechte Gewalt mit rund 65.000 Besuchern. Dank dieser außergewöhnlichen und schnellen Reaktion auf die tagespolitischen Ereignisse konnte ein starkes internationales Zeichen gesetzt werden. Als Weiterentwicklung des Vorjahres und mit dem Untertitel #wirb-leibenmehr, feierten im Juli 2019 dann 50.000 Besucher und Besucherinnen das erste KOSMOS Festival in Chemnitz, unter anderem mit Livemusik, Kunst, Sport, Literatur und Diskussionsrunden. Im Fokus stehen seither die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und des kulturellen Austauschs, die den Grundstein für die Entwicklung des Projekts KOSMOS Festival legen. Das Veranstaltungsareal befindet sich im innerstädtischen Bereich Chemnitz‘ und umfasst sowohl private als auch öffentliche Plätze, Straßenverbindungen, Grünflächen und diverse Innenräume. Auf diesen Flächen ist keine Veranstaltungsinfrastruktur vorhanden. Daher müssen z. B. Strom-, Wasser- und Sicherheitsinfrastruktur in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Dienstleistern geplant und umgesetzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Teile des Veranstaltungsareals unter Denkmalschutz stehen und für einige Bereiche spezielle Artenschutzanforderungen gelten. Die Auftraggeberin entwickelt derzeit umfassende Nachhaltigkeitsrichtlinien, die ökologische, ökonomische und soziale Handlungsfelder integrieren. Diese sollen in sämtlichen Planungsprozessen berücksichtigt werden, z. B. bei der Organisation der Abfallentsorgung, der Personalplanung oder der Umsetzung von Awareness-Konzepten.
Der Anspruch der Ausschreibung besteht in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Produktion des KOSMOS Festivals 2025. Inhaltlich gliedert sich das interdisziplinäre KOSMOS Festival 2025 in mehrere zentrale Themenbereiche. Neben Musik bilden Sport, Gesellschaft, Kunst und Wirtschaft eigenständige Säulen, die das Programm prägen und eine interdisziplinäre Vielfalt ermöglichen. Es wird ein Dienstleister zur Einrichtung der Veranstaltungsflächen einschließlich der vorgelagerten Ämterkommunikation, Veranstaltungskonzeption, Planung und Koordination sowie schließlich der technischen Durchführung des Festivals angefragt. Der Auftragsgegenstand umfasst neben der technischen Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung des KOSMOS Festivals 2025 auch die Sicherheitskonzeption und Veranstaltungsleitung in Verbindung mit der Budgetkontrolle für die von dieser Ausschreibung erfassten Leistungen. Zur Erbringung dieser spezialisierten und umfassenden Dienstleistungen werden ein entsprechendes Know-How und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen und Planungen für die Veranstaltungsbranche sowie eine gute Vernetzung mit den lokalen und regionalen Partnern und Beteiligten vorausgesetzt. Für eine reibungslose Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Veranstalterin erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann im Einzelfall sehr kurzfristig erfolgen, auch weniger als 12 Stunden im Voraus. Eine direkte Reaktion auf solche Anfragen und eine gute Erreichbarkeit sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin ist und bleibt Veranstalterin des KOSMOS Festivals 2025. Für besondere Aufgaben beabsichtigen wir weitere selbstständige Unternehmer:innen zu beauftragen (insbesondere für die mediale Begleitung und Dokumentation), die auf den Veranstaltungs- und/ oder Festivalbetrieb spezialisiert sind. Insbesondere diese Aufträge sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von der Ausschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist der formale Akt der Flächenbeantragungen und der Abschluss von Versicherungen sowie die inhaltliche Gestaltung des Programms. Letzteres wird durch die Einbindung externer Teams aus der Stadtgesellschaft bewerkstelligt, die für die Kuration und die aktive Mitgestaltung verantwortlich sind. Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen anderen Unternehmer:innen, den kuratorischen Teams sowie die Einbindung von Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen aus der Stadtgesellschaft sind zur Einhaltung der Zeitpläne und Sicherung des demokratischen Anliegens des Festivals zwingend.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Festivals📦 Beschreibung
Interne Kennung: E34579184
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Anspruch der Ausschreibung besteht in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Produktion des KOSMOS Festivals 2025. Inhaltlich gliedert sich das interdisziplinäre KOSMOS Festival 2025 in mehrere zentrale Themenbereiche. Neben Musik bilden Sport, Gesellschaft, Kunst und Wirtschaft eigenständige Säulen, die das Programm prägen und eine interdisziplinäre Vielfalt ermöglichen. Es wird ein Dienstleister zur Einrichtung der Veranstaltungsflächen einschließlich der vorgelagerten Ämterkommunikation, Veranstaltungskonzeption, Planung und Koordination sowie schließlich der technischen Durchführung des Festivals angefragt. Der Auftragsgegenstand umfasst neben der technischen Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung des KOSMOS Festivals 2025 auch die Sicherheitskonzeption und Veranstaltungsleitung in Verbindung mit der Budgetkontrolle für die von dieser Ausschreibung erfassten Leistungen. Zur Erbringung dieser spezialisierten und umfassenden Dienstleistungen werden ein entsprechendes Know-How und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen und Planungen für die Veranstaltungsbranche sowie eine gute Vernetzung mit den lokalen und regionalen Partnern und Beteiligten vorausgesetzt. Für eine reibungslose Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Veranstalterin erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann im Einzelfall sehr kurzfristig erfolgen, auch weniger als 12 Stunden im Voraus. Eine direkte Reaktion auf solche Anfragen und eine gute Erreichbarkeit sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin ist und bleibt Veranstalterin des KOSMOS Festivals 2025. Für besondere Aufgaben beabsichtigen wir weitere selbstständige Unternehmer:innen zu beauftragen (insbesondere für die mediale Begleitung und Dokumentation), die auf den Veranstaltungs- und/ oder Festivalbetrieb spezialisiert sind. Insbesondere diese Aufträge sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von der Ausschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist der formale Akt der Flächenbeantragungen und der Abschluss von Versicherungen sowie die inhaltliche Gestaltung des Programms. Letzteres wird durch die Einbindung externer Teams aus der Stadtgesellschaft bewerkstelligt, die für die Kuration und die aktive Mitgestaltung verantwortlich sind. Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen anderen Unternehmer:innen, den kuratorischen Teams sowie die Einbindung von Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen aus der Stadtgesellschaft sind zur Einhaltung der Zeitpläne und Sicherung des demokratischen Anliegens des Festivals zwingend.
Kursorische Zusammenfassung der zu erbringenden Leistungen:
• Projektplanung
• Abfrage der Gewerke
• Erstellung von Lageplan
• Ablaufplanung
• Einbindung von Gewerken und Institutionen
• Termine und Absprachen mit Genehmigungsbehörden
• Erstellung Verkehrskonzept
• Grob-Planung der Gastronomie
• Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes
• Übernahme der Kommunikation zwischen Künstlern und Produktion
• VA-Leitung vor Ort
• VA-Umsetzung vor Ort
• Technische Planung und Umsetzung von Eventflächen und Bühnen
• Sicherheitskonzeption
• Veranstaltungsleitung
• Budgetkontrolle
Der Anspruch der Ausschreibung besteht in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung der Produktion des KOSMOS Festivals 2025. Inhaltlich gliedert sich das interdisziplinäre KOSMOS Festival 2025 in mehrere zentrale Themenbereiche. Neben Musik bilden Sport, Gesellschaft, Kunst und Wirtschaft eigenständige Säulen, die das Programm prägen und eine interdisziplinäre Vielfalt ermöglichen. Es wird ein Dienstleister zur Einrichtung der Veranstaltungsflächen einschließlich der vorgelagerten Ämterkommunikation, Veranstaltungskonzeption, Planung und Koordination sowie schließlich der technischen Durchführung des Festivals angefragt. Der Auftragsgegenstand umfasst neben der technischen Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung des KOSMOS Festivals 2025 auch die Sicherheitskonzeption und Veranstaltungsleitung in Verbindung mit der Budgetkontrolle für die von dieser Ausschreibung erfassten Leistungen. Zur Erbringung dieser spezialisierten und umfassenden Dienstleistungen werden ein entsprechendes Know-How und einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen und Planungen für die Veranstaltungsbranche sowie eine gute Vernetzung mit den lokalen und regionalen Partnern und Beteiligten vorausgesetzt. Für eine reibungslose Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH als Veranstalterin erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann im Einzelfall sehr kurzfristig erfolgen, auch weniger als 12 Stunden im Voraus. Eine direkte Reaktion auf solche Anfragen und eine gute Erreichbarkeit sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Auftraggeberin ist und bleibt Veranstalterin des KOSMOS Festivals 2025. Für besondere Aufgaben beabsichtigen wir weitere selbstständige Unternehmer:innen zu beauftragen (insbesondere für die mediale Begleitung und Dokumentation), die auf den Veranstaltungs- und/ oder Festivalbetrieb spezialisiert sind. Insbesondere diese Aufträge sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Von der Ausschreibung ebenfalls ausgeschlossen ist der formale Akt der Flächenbeantragungen und der Abschluss von Versicherungen sowie die inhaltliche Gestaltung des Programms. Letzteres wird durch die Einbindung externer Teams aus der Stadtgesellschaft bewerkstelligt, die für die Kuration und die aktive Mitgestaltung verantwortlich sind. Zusammenarbeit und Abstimmung mit diesen anderen Unternehmer:innen, den kuratorischen Teams sowie die Einbindung von Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Privatpersonen aus der Stadtgesellschaft sind zur Einhaltung der Zeitpläne und Sicherung des demokratischen Anliegens des Festivals zwingend.
Kursorische Zusammenfassung der zu erbringenden Leistungen:
• Projektplanung
• Abfrage der Gewerke
• Erstellung von Lageplan
• Ablaufplanung
• Einbindung von Gewerken und Institutionen
• Termine und Absprachen mit Genehmigungsbehörden
• Erstellung Verkehrskonzept
• Grob-Planung der Gastronomie
• Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes
• Übernahme der Kommunikation zwischen Künstlern und Produktion
• VA-Leitung vor Ort
• VA-Umsetzung vor Ort
• Technische Planung und Umsetzung von Eventflächen und Bühnen
• Sicherheitskonzeption
• Veranstaltungsleitung
• Budgetkontrolle
Postleitzahl: 09111
Stadt: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 65.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (15 Prozent), davon:
a. Berufserfahrung (5 Prozent);
b. Referenzen Eventmanager:in (5 Prozent);
c. Referenzen Meister:in für Veranstaltungstechnik (5 Prozent).
2. Qualität des Leistungskonzepts (20 Prozent), davon:
a. Qualität der allgemeinen Projektanalyse (6 Prozent);
b. Qualität und Plausibilität der Darstellung des Projektablaufs (6 Prozent);
c. Qualität und Plausibilität der Personalplanung (6 Prozent);
d. Qualität der Kommunikationsplanung (2 Prozent).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-01 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-01 12:01:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte Unterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte Unterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Eignungsverleihenden keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffenden Sanktion gegen Russland.
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Eignungsverleihenden keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen;
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffenden Sanktion gegen Russland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieter/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieter/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
4. Nachweis des Versicherungsschutzes mit den marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz zu marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen, abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieter/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bieter/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
4. Nachweis des Versicherungsschutzes mit den marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz zu marktüblichen Konditionen, insbesondere Deckungssummen, abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Kontaktperson und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden.
2. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Eventmanager:in nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, inklusive Referenzen.
3. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Meister:in Veranstaltungstechnik inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, sowie Vorlage von mind. zwei persönlichen Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre.
4. Organigramm des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals (insbesondere mit Bezug zu Eventmanager:in, Meister:in Veranstaltungstechnik).
5. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken.
6. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts und der Kommunikation in deutscher Sprache.
7. Eigenerklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Mindeststandard zu 1. Unternehmensreferenzen: Die Bieter haben Referenzen vorzulegen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Es sind dafür in den folgenden Bereichen ( a) bis d) ) je Bereich mindestens 2 Referenzen vorzulegen:
a) Veranstaltungsmanagement inklusive Betreuung von Bühnennutzenden, Genehmigungsmanagement und Sicherheitskonzepte für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
b) Veranstaltungsmanagement im Bereich Kunst, Kultur, Musik und Sport sowie (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) mit diskursiven Ansätzen; sowie
(ii) für einen öffentlichen Auftraggeber.
c) Koordination von Bühnenbau von und -technikkonzept, inklusive (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) mindestens 3 parallel benutzte Außenbühnen; sowie
(ii) Umsetzung individueller Vorgaben des Auftraggebenden.
d) Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
Mindeststandard zu Nr. 2 Eventmanager:in: Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter:in im Bereich Veranstaltungsmanagement. Für den/die benannte:n Eventmanager:in für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre in den fol-genden Bereichen ( a) bis d) ) je Bereich mindestens 2 persönliche Referenzen vorgelegt werden:
a) Veranstaltungsmanagement inklusive Betreuung von Bühnennutzenden, Genehmigungsmanagement und Sicherheitskonzepte für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
b) Veranstaltungsmanagement im Bereich Kunst, Kultur, Musik und Sport mit diskursiven Ansätzen.
c) Projektsteuerung mit öffentlichem Auftraggeber.
d) Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
Mindeststandard zu Nr. 3 Meister:in Veranstaltungstechnik: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Teamleitung im Bereich Bühnenbau und Technik. Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich technischer Leitung, technischer Koordination und technischer Planung. Nachweis eines Abschlusses als Meister:in der Veranstaltungstechnik oder eines vergleichbaren Studien- bzw. Berufsabschlusses. Für jede:n benannte:n Meister:in der Veranstaltungstechnik müssen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre in den folgenden Bereichen ( a) und b) ) je Bereich mindestens 2 persönliche Referenzen vorgelegt werden:
a) Koordination Bühnenbau und Technikstab, inklusive (kumulativ (i) bis (ii) ):
(i) Aufbau, Abbau und laufende Betreuung; sowie
(ii) mindestens 3 parallel benutzten Außenbühnen mit jeweils mindestens 5 x 10 m Fläche, 10 Scheinwerfern und 8 Lautsprechern.
b) Koordination Bühnenbau und Technikstab, inklusive (kumulativ (i) bis (ii) ):
(i) Planung und Umsetzung eines Technikkonzepts; sowie
(ii) mindestens 3 parallel benutzten Veranstaltungsflächen; sowie
(iii) Licht- und Tonkonzept in Absprache mit den und nach Bedürfnissen der Bühnennutzenden.
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Kontaktperson und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden.
2. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Eventmanager:in nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, inklusive Referenzen.
3. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung vorgesehenen Meister:in Veranstaltungstechnik inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, sowie Vorlage von mind. zwei persönlichen Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre.
4. Organigramm des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals (insbesondere mit Bezug zu Eventmanager:in, Meister:in Veranstaltungstechnik).
5. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken.
6. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts und der Kommunikation in deutscher Sprache.
7. Eigenerklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Mindeststandard zu 1. Unternehmensreferenzen: Die Bieter haben Referenzen vorzulegen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Es sind dafür in den folgenden Bereichen ( a) bis d) ) je Bereich mindestens 2 Referenzen vorzulegen:
a) Veranstaltungsmanagement inklusive Betreuung von Bühnennutzenden, Genehmigungsmanagement und Sicherheitskonzepte für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
b) Veranstaltungsmanagement im Bereich Kunst, Kultur, Musik und Sport sowie (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) mit diskursiven Ansätzen; sowie
(ii) für einen öffentlichen Auftraggeber.
c) Koordination von Bühnenbau von und -technikkonzept, inklusive (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) mindestens 3 parallel benutzte Außenbühnen; sowie
(ii) Umsetzung individueller Vorgaben des Auftraggebenden.
d) Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
Mindeststandard zu Nr. 2 Eventmanager:in: Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter:in im Bereich Veranstaltungsmanagement. Für den/die benannte:n Eventmanager:in für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre in den fol-genden Bereichen ( a) bis d) ) je Bereich mindestens 2 persönliche Referenzen vorgelegt werden:
a) Veranstaltungsmanagement inklusive Betreuung von Bühnennutzenden, Genehmigungsmanagement und Sicherheitskonzepte für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
b) Veranstaltungsmanagement im Bereich Kunst, Kultur, Musik und Sport mit diskursiven Ansätzen.
c) Projektsteuerung mit öffentlichem Auftraggeber.
d) Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung für (kumulativ (i) und (ii) ):
(i) eine Großveranstaltung (mit mindestens 50.000 Besuchenden); sowie
(ii) mindestens 5 Veranstaltungsflächen.
Mindeststandard zu Nr. 3 Meister:in Veranstaltungstechnik: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Teamleitung im Bereich Bühnenbau und Technik. Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich technischer Leitung, technischer Koordination und technischer Planung. Nachweis eines Abschlusses als Meister:in der Veranstaltungstechnik oder eines vergleichbaren Studien- bzw. Berufsabschlusses. Für jede:n benannte:n Meister:in der Veranstaltungstechnik müssen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre in den folgenden Bereichen ( a) und b) ) je Bereich mindestens 2 persönliche Referenzen vorgelegt werden:
a) Koordination Bühnenbau und Technikstab, inklusive (kumulativ (i) bis (ii) ):
(i) Aufbau, Abbau und laufende Betreuung; sowie
(ii) mindestens 3 parallel benutzten Außenbühnen mit jeweils mindestens 5 x 10 m Fläche, 10 Scheinwerfern und 8 Lautsprechern.
b) Koordination Bühnenbau und Technikstab, inklusive (kumulativ (i) bis (ii) ):
(i) Planung und Umsetzung eines Technikkonzepts; sowie
(ii) mindestens 3 parallel benutzten Veranstaltungsflächen; sowie
(iii) Licht- und Tonkonzept in Absprache mit den und nach Bedürfnissen der Bühnennutzenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 12 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass…
… keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… keine Person, deren Verhalten
dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen,;
§ 261 des Strafgesetzbuches.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
§ 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§§ 299, 299a und 299b des
Strafgesetzbuches;
§ 108e des Strafgesetzbuches;
§§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches;
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem
Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden;
die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
oder eine Person, die für das den Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283d, 298 StGB darstellen.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten; hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
… kein Ausschlussgrund gemäß
• § 21 AEntG,
• § 98c AufenthG,
• § 19 MiLoG und/ oder
• § 21 SchwarzArbG und/ oder
• § 22 LkSorgPflG
vorliegt.
… keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer
ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden;
die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: Reg-Nr.: Amtsgericht Chemnitz, HRB 34047
Postanschrift: Fabrikstr. 11
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: team@chemnitz2025.de📧
Telefon: +49 371 2435 136-0📞
URL: https://www.chemnitz2025.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34579184🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34579184🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Preisblatt, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren: KOSMOS Festival 2025 - Technische Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung“ zu stellen und werden über den im
Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 18. März 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten unter anderem einen Nachweis- und Erklärungsbogen nebst Preisblatt, welche die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Nachweis- und Erklärungsbogen vorzulegen (vgl. Anlage I.1 zum Nachweis- und Erklärungsbogen). Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum
Vergabeverfahren: KOSMOS Festival 2025 - Technische Produktionsplanung und Koordination/ Realisierung“ zu stellen und werden über den im
Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 18. März 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er /sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 044-140872 (2025-02-28)