Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial
Referenznummer: 0625/I/01
Kurze Beschreibung:
“Kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial (ca. 650 Artikel gem. Anlage "Artikel-Preis-Tabelle" und beigefügter Leistungsbeschreibung) der Klinikum...”
Beschreibung der Beschaffung
Kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial (ca. 650 Artikel gem. Anlage "Artikel-Preis-Tabelle" und beigefügter Leistungsbeschreibung) der Klinikum Chemnitz gGmbH (mehrere Standorte) sowie ihrer Tochterunternehmen und Kooperationspartner
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“weitere Standorte siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“optionale Verlängerung um 1 Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-15 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 9773800📞
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Eine Rüge ist an die o.g. Vergabestelle rechtzeitig und schriftlich zu richten.)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 116-397462 (2025-06-17)