Der Kreis Plön, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt, mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren als Träger des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht der Kreis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, die gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sind. Dementsprechend beabsichtigt der Kreis auf Grundlage von § 5 Abs. 1 SHRDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreis Plön – Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes
Referenznummer: 80101
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Plön, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt, mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren als Träger des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht der Kreis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, die gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sind. Dementsprechend beabsichtigt der Kreis auf Grundlage von § 5 Abs. 1 SHRDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens zu vergeben.
Der Kreis Plön, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt, mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren als Träger des Rettungsdienstes Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht der Kreis gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, die gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sind. Dementsprechend beabsichtigt der Kreis auf Grundlage von § 5 Abs. 1 SHRDG Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens zu vergeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst folgende Vorhaltung:
• Im Regelrettungsdienst:
- ein (1) Rettungswagen (RTW) im Umfang von 112 Wochenstunden
von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt im Kreisgebiet*
- ein (1) Krankentransportwagen (KTW) im Umfang von 112 Wochenstunden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Durchführenden zur Verfügung gestellten Standort im Kreisgebiet
• Im erweiterten Rettungsdienst:
- ein (1) RTW als MANV-RTW
HINWEIS: Standort RTW
Während der Dienstzeit ist der RTW an dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt in Ascheberg vorzuhalten. An dem Stützpunkt ist ein Aufenthaltsraum für die Besatzung des RTW vorhanden, welcher von dieser zu nutzen ist. Umkleideräume und Duschmöglichkeiten sind an dem Stützpunkt nicht vorhanden. Den Besatzungsmitgliedern steht es jedoch frei, hierfür auf die entsprechenden Räumlichkeiten an einer anderen Rettungswache des Auftraggebers zurückzugreifen. Hierfür stehen grundsätzlich die Rettungswachen in Preetz und/oder Lütjenburg zur Verfügung.
Während des Beauftragungszeitraums ist die Verlegung des RTW an die noch zu errichtende Rettungswache in Stolpe geplant. Sobald diese fertiggestellt ist, soll der RTW samt Besatzung an diese Rettungswache verlegt werden.
Option: Erweiterung RTW auf 24/7
Wenn der RTW an die neu zu errichtende Rettungswache in Stolpe verlegt wird, ist vorgesehen, dessen Vorhaltung auf 168 Wochenstunden zu erhöhen. Der Auftraggeber wird den Leistungserbringer mit einem Vorlauf von mindestens 3 Monaten über die Umsetzung der Vorhalteerhöhung informieren. Die hierdurch anfallenden Kosten sind vom Leistungserbringer ab Umsetzung der Vorhalteerhöhung im KLN auszuweisen und werden dann gegenüber den Kostenträgern in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht.
Rettungswagen (RTW)
RTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ C und werden in der Notfallrettung eingesetzt. Zur Spitzenabdeckung und außerhalb der Betriebszeiten der bereits vorhandenen KTW wird der RTW auch für Krankentransporte eingesetzt.
Krankentransportwagen (KTW)
KTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ B und werden im Krankentransport eingesetzt.
Zur näheren Beschreibung und zum konkreten Umfang des Auftrages siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung, dort u. a. Ziffer 3. Informationen zu der erwartenden Auslastung finden sich zudem in der Anlage 10.
Der Auftrag umfasst folgende Vorhaltung:
• Im Regelrettungsdienst:
- ein (1) Rettungswagen (RTW) im Umfang von 112 Wochenstunden
von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt im Kreisgebiet*
- ein (1) Krankentransportwagen (KTW) im Umfang von 112 Wochenstunden von Montag bis Sonntag in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr an einem vom Durchführenden zur Verfügung gestellten Standort im Kreisgebiet
• Im erweiterten Rettungsdienst:
- ein (1) RTW als MANV-RTW
HINWEIS: Standort RTW
Während der Dienstzeit ist der RTW an dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stützpunkt in Ascheberg vorzuhalten. An dem Stützpunkt ist ein Aufenthaltsraum für die Besatzung des RTW vorhanden, welcher von dieser zu nutzen ist. Umkleideräume und Duschmöglichkeiten sind an dem Stützpunkt nicht vorhanden. Den Besatzungsmitgliedern steht es jedoch frei, hierfür auf die entsprechenden Räumlichkeiten an einer anderen Rettungswache des Auftraggebers zurückzugreifen. Hierfür stehen grundsätzlich die Rettungswachen in Preetz und/oder Lütjenburg zur Verfügung.
Während des Beauftragungszeitraums ist die Verlegung des RTW an die noch zu errichtende Rettungswache in Stolpe geplant. Sobald diese fertiggestellt ist, soll der RTW samt Besatzung an diese Rettungswache verlegt werden.
Option: Erweiterung RTW auf 24/7
Wenn der RTW an die neu zu errichtende Rettungswache in Stolpe verlegt wird, ist vorgesehen, dessen Vorhaltung auf 168 Wochenstunden zu erhöhen. Der Auftraggeber wird den Leistungserbringer mit einem Vorlauf von mindestens 3 Monaten über die Umsetzung der Vorhalteerhöhung informieren. Die hierdurch anfallenden Kosten sind vom Leistungserbringer ab Umsetzung der Vorhalteerhöhung im KLN auszuweisen und werden dann gegenüber den Kostenträgern in den Entgeltverhandlungen geltend gemacht.
Rettungswagen (RTW)
RTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ C und werden in der Notfallrettung eingesetzt. Zur Spitzenabdeckung und außerhalb der Betriebszeiten der bereits vorhandenen KTW wird der RTW auch für Krankentransporte eingesetzt.
Krankentransportwagen (KTW)
KTW sind Rettungsmittel gemäß DIN EN 1789, Typ B und werden im Krankentransport eingesetzt.
Zur näheren Beschreibung und zum konkreten Umfang des Auftrages siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung, dort u. a. Ziffer 3. Informationen zu der erwartenden Auslastung finden sich zudem in der Anlage 10.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2031 (sechs Jahre), und verlängert sich einmalig um vier weitere Jahre, sofern der Kreis mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2035.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2031 (sechs Jahre), und verlängert sich einmalig um vier weitere Jahre, sofern der Kreis mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich die Ausübung der Verlängerungsoption erklärt. Der Vertrag endet aber in jedem Fall am 31.12.2035.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 136 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-17 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Angebotsverfahren können zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
2) Unternehmensdarstellung und Bieterdatenblatt
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten):
• Inhaber
• Gesellschaftsform
• Hauptgeschäftsbereich
• Organisationsstruktur
• Betriebsstätten
Darüber hinaus ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ in Anlage 4 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweis Gemeinnützigkeit
Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m. § 52 AO handelt.
Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass es sich bei ihm um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des aktuellen Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 AO des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages erbracht werden.
1) Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister
Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
2) Unternehmensdarstellung und Bieterdatenblatt
Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN-A4-Seiten):
• Inhaber
• Gesellschaftsform
• Hauptgeschäftsbereich
• Organisationsstruktur
• Betriebsstätten
Darüber hinaus ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ in Anlage 4 vollständig auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweis Gemeinnützigkeit
Es ist nachzuweisen, dass es sich bei dem Bieter um eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m. § 52 AO handelt.
Hierzu ist durch den Bieter nachzuweisen, dass es sich bei ihm um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Dieser Nachweis ist durch Vorlage des aktuellen Bescheides über die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 AO des zuständigen Finanzamtes und Vorlage seiner Satzung oder seines Gesellschaftsvertrages erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1) Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis (Anlage 5).
2) Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2035). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Auftraggeber im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
1) Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatznachweis (Anlage 5).
2) Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2035). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Auftraggeber im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Personen fachlich geeignet sind (Nachweis über bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
2) Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
3) Referenz Notfallrettung
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Notfallrettung“ in Anlage 6 auszufüllen.
4) Referenz erweiterter Rettungsdienst
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst / der Großschadensrettung eines öffentlichen Aufgabenträgers, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“ in Anlage 7 auszufüllen.
5) Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ in Anlage 8).
Hinweis: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
6) Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis. Alternativ kann auch ein Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG vorgelegt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Kreis Plön, Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz, z.Hd. Frau Janina Kreihe, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, zu übersenden ist.
7) Standort Regelrettungsdienst: KTW
Der Standort für den KTW im Regelrettungsdienst muss sich innerhalb des Gebiets des Kreises Plön befinden.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziffer 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.
8) Standort erweiterter Rettungsdienst
Die Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes kann der Bieter entweder an dem von ihm angebotenen Standort für den KTW im Regelrettungsdienst (siehe Ziff. 12.6 und Ziff. 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung) vorhalten oder an einem Standort, der innerhalb des Gebiets des Kreises Plön gelegen sein muss.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen Anforderungen in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.
1) Fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die für die Durchführung des Rettungsdienstes verantwortlichen Personen fachlich geeignet sind (Nachweis über bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
2) Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
3) Referenz Notfallrettung
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlich-rechtlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz Notfallrettung“ in Anlage 6 auszufüllen.
4) Referenz erweiterter Rettungsdienst
Referenz über früher ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen im erweiterten Rettungsdienst / der Großschadensrettung eines öffentlichen Aufgabenträgers, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste im Formblatt „Referenz erweiterter Rettungsdienst“ in Anlage 7 auszufüllen.
5) Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Erklärung des Bieters im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen entsprechend der §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ in Anlage 8).
Hinweis: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
6) Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis. Alternativ kann auch ein Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG vorgelegt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Kreis Plön, Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz, z.Hd. Frau Janina Kreihe, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, zu übersenden ist.
7) Standort Regelrettungsdienst: KTW
Der Standort für den KTW im Regelrettungsdienst muss sich innerhalb des Gebiets des Kreises Plön befinden.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziffer 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.
8) Standort erweiterter Rettungsdienst
Die Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes kann der Bieter entweder an dem von ihm angebotenen Standort für den KTW im Regelrettungsdienst (siehe Ziff. 12.6 und Ziff. 4.4 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung) vorhalten oder an einem Standort, der innerhalb des Gebiets des Kreises Plön gelegen sein muss.
Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen Anforderungen in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Auftraggeber diese Besichtigung zu ermöglichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Personal: Der Leistungserbringer darf im Regelrettungsdienst ehrenamtliche Kräfte nur als sogenannter „Dritter Mann“ auf den Rettungsmitteln zum Einsatz bringen.
2) Bürgschaft: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und die weiteren Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen muss, bis zu einem Höchstbetrag von 350.000,00 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen. Vor Zuschlagserteilung ist vom Zuschlagsbieter die Bürgschaftsurkunde dem Aufgabenträger auszuhändigen.
1) Personal: Der Leistungserbringer darf im Regelrettungsdienst ehrenamtliche Kräfte nur als sogenannter „Dritter Mann“ auf den Rettungsmitteln zum Einsatz bringen.
2) Bürgschaft: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und die weiteren Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen muss, bis zu einem Höchstbetrag von 350.000,00 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen. Vor Zuschlagserteilung ist vom Zuschlagsbieter die Bürgschaftsurkunde dem Aufgabenträger auszuhändigen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
1) Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m § 52 Abgabenordnung (AO) unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Falck durchgeführt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019, RS C-465/17). Die Verwendung des gegenständlichen Formulars erfolgt ausschließlich zu Transparenzzwecken.
2) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Auswahlverfahren berechtigt ist/sind.
3) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 10.03.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Verfahrensunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahrens erteilt.
4) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i. V. m. § 52 AO ist.Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
Sofern im Folgenden auf „den Bieter“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
5) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig, weil es sich bei der gegenständlichen Leistung um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
1) Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i.V.m § 52 Abgabenordnung (AO) unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Falck durchgeführt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2019, RS C-465/17). Die Verwendung des gegenständlichen Formulars erfolgt ausschließlich zu Transparenzzwecken.
2) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Auswahlverfahren berechtigt ist/sind.
3) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 10.03.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Verfahrensunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahrens erteilt.
4) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG i. V. m. § 52 AO ist.Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
• dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
• in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote.
Sofern im Folgenden auf „den Bieter“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
5) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig, weil es sich bei der gegenständlichen Leistung um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Schleswig
Nationale Registrierungsnummer: 3ccc3d04-7411-4070-94da-ff9e59738a3f
Postanschrift: Brockdorff-Rantzau-Straße 13
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Region: Plön
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verwaltung@ovg.landsh.de📧
Telefon: +49 4621860📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorliegend wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt, welches gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für den Zuschlagsbieter endet. Folglich ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorliegend wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt, welches gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für den Zuschlagsbieter endet. Folglich ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-03+00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 024-076363 (2025-02-03)