Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1) Auflistung der wesentlichen, vom Bieter in den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Betrieb eines Kundenbilanzkreises und/oder eines eigenen Bilanzkreises).
Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
• Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes samt übersichtlicher Darstellung der gehandelten Strommengen,
• Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
• Benennung der beauftragten Leistungen,
• Land/Ort des Referenzprojektes,
• Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
• Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
• Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt wurden
Die Auflistung soll auf max. drei Projekte beschränkt werden.
2) Erklärung des Bieters über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten, gegliedert nach Berufsgruppen.
3) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen:
Erklärung des Bieters, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
Mindestforderung:
1) Benennung von zwei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote), die vergleichbaren Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben, davon eine Referenz zum Betrieb oder Inhaberschaft eines Kundenbilanzkreises und eine Referenz zum Betrieb oder Inhaberschaft eines eigenen Bilanzkreises.
2) Mindestens fünf angestellte Mitarbeiter im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre.