Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB), Bayerische Landesunfallkasse, betreibt für die Verwaltung die IT-Infrastruktur in einer überwiegend virtualisierten Umgebung mit ca. 110 Server. Die Server laufen auf Basis Microsoft Windows Ser-ver sowie Linux und IBM i/OS. Für ca. 400 IT-Nutzer wird aktuell Windows 10 als Standardbetriebssystem und Office 2016 Professional als Office Suite eingesetzt. Für das Jahr 2025 ist die Ablösung von Windows 10 durch Windows 11 als Standardbetriebssystem geplant, soweit dies im Zuge der Microsoft Roadmap mit den eingesetzten Client-Applikationen sowie den Hardware-Anforderungen (bspw. Bindung an Prozessortypen) vollkompatibel möglich ist. Das Ziel der Beschaffung ist die unterbrechungsfreie Weiternutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software, das zum 30.11.2025 endet sowie die jährliche Auditierung des Lizenzgebrauchs (Microsoft-SAM-Verfahren). Optional wird auch ein MS365-Portfolio ausgeschrieben. Die Entscheidung über ei-nen Wechsel von On-Premise-Produkten zu Cloud-Produkten erfolgt mit dem Zu-schlag. Die Vergabe findet in zwei Losen statt (vgl. oben). Los 1 Microsoft Lizenzportfolio Das Beschaffungsverfahren dient der Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit folgenden Leistungsmerkmalen während der Vertragslaufzeit: • unternehmensweiter Einsatz der Software • das Recht auf Produktaktualisierungen (Software Assurance), • das Recht auf Produktdowngrades, • das Recht auf Softwarepflege (Security-Patches, Hot-Fixes, Updates und Up-grades), • flexible Anpassung der Zahl der Anwender und der qualifizierten Endgeräte bei jährlicher Meldung dieser Zahlen (True-Up-Meldung); • unterjährige kostenneutrale Erhöhung der Zahlen (z. B. zu Migrations- und Testzwecken), Microsoft FastTrack Programm: Portaladministration: Technischer Support incl. abhängige Fremdprodukte: Los 2 Lizenz-Audit Der Leistungsumfang des Los 2 ergibt sich aus der Anlage "Leistungsverzeichnis/Preisblatt Los 2" der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind einmal jährlich zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KUVB: Beschaffung von Microsoft-Lizenzen
Referenznummer: MaBu-2025-0262
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB), Bayerische Landesunfallkasse, betreibt für die Verwaltung die IT-Infrastruktur in einer überwiegend virtualisierten Umgebung mit ca. 110 Server. Die Server laufen auf Basis Microsoft Windows Ser-ver sowie Linux und IBM i/OS.
Für ca. 400 IT-Nutzer wird aktuell Windows 10 als Standardbetriebssystem und Office 2016 Professional als Office Suite eingesetzt.
Für das Jahr 2025 ist die Ablösung von Windows 10 durch Windows 11 als Standardbetriebssystem geplant, soweit dies im Zuge der Microsoft Roadmap mit den eingesetzten Client-Applikationen sowie den Hardware-Anforderungen (bspw. Bindung an Prozessortypen) vollkompatibel möglich ist.
Das Ziel der Beschaffung ist die unterbrechungsfreie Weiternutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software, das zum 30.11.2025 endet sowie die jährliche Auditierung des Lizenzgebrauchs (Microsoft-SAM-Verfahren).
Optional wird auch ein MS365-Portfolio ausgeschrieben. Die Entscheidung über ei-nen Wechsel von On-Premise-Produkten zu Cloud-Produkten erfolgt mit dem Zu-schlag.
Die Vergabe findet in zwei Losen statt (vgl. oben).
Los 1 Microsoft Lizenzportfolio
Das Beschaffungsverfahren dient der Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit folgenden Leistungsmerkmalen während der Vertragslaufzeit:
• unternehmensweiter Einsatz der Software
• das Recht auf Produktaktualisierungen (Software Assurance),
• das Recht auf Produktdowngrades,
• das Recht auf Softwarepflege (Security-Patches, Hot-Fixes, Updates und Up-grades),
• flexible Anpassung der Zahl der Anwender und der qualifizierten Endgeräte bei jährlicher Meldung dieser Zahlen (True-Up-Meldung);
• unterjährige kostenneutrale Erhöhung der Zahlen (z. B. zu Migrations- und Testzwecken),
Microsoft FastTrack Programm:
Portaladministration:
Technischer Support incl. abhängige Fremdprodukte:
Los 2 Lizenz-Audit
Der Leistungsumfang des Los 2 ergibt sich aus der Anlage "Leistungsverzeichnis/Preisblatt Los 2" der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind einmal jährlich zu erbringen.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB), Bayerische Landesunfallkasse, betreibt für die Verwaltung die IT-Infrastruktur in einer überwiegend virtualisierten Umgebung mit ca. 110 Server. Die Server laufen auf Basis Microsoft Windows Ser-ver sowie Linux und IBM i/OS.
Für ca. 400 IT-Nutzer wird aktuell Windows 10 als Standardbetriebssystem und Office 2016 Professional als Office Suite eingesetzt.
Für das Jahr 2025 ist die Ablösung von Windows 10 durch Windows 11 als Standardbetriebssystem geplant, soweit dies im Zuge der Microsoft Roadmap mit den eingesetzten Client-Applikationen sowie den Hardware-Anforderungen (bspw. Bindung an Prozessortypen) vollkompatibel möglich ist.
Das Ziel der Beschaffung ist die unterbrechungsfreie Weiternutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software, das zum 30.11.2025 endet sowie die jährliche Auditierung des Lizenzgebrauchs (Microsoft-SAM-Verfahren).
Optional wird auch ein MS365-Portfolio ausgeschrieben. Die Entscheidung über ei-nen Wechsel von On-Premise-Produkten zu Cloud-Produkten erfolgt mit dem Zu-schlag.
Die Vergabe findet in zwei Losen statt (vgl. oben).
Los 1 Microsoft Lizenzportfolio
Das Beschaffungsverfahren dient der Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit folgenden Leistungsmerkmalen während der Vertragslaufzeit:
• unternehmensweiter Einsatz der Software
• das Recht auf Produktaktualisierungen (Software Assurance),
• das Recht auf Produktdowngrades,
• das Recht auf Softwarepflege (Security-Patches, Hot-Fixes, Updates und Up-grades),
• flexible Anpassung der Zahl der Anwender und der qualifizierten Endgeräte bei jährlicher Meldung dieser Zahlen (True-Up-Meldung);
• unterjährige kostenneutrale Erhöhung der Zahlen (z. B. zu Migrations- und Testzwecken),
Microsoft FastTrack Programm:
Portaladministration:
Technischer Support incl. abhängige Fremdprodukte:
Los 2 Lizenz-Audit
Der Leistungsumfang des Los 2 ergibt sich aus der Anlage "Leistungsverzeichnis/Preisblatt Los 2" der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind einmal jährlich zu erbringen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Microsoft Lizenzportfolio
Beschreibung der Beschaffung:
Das Beschaffungsverfahren dient der Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit folgenden Leistungsmerkmalen während der Vertragslaufzeit:
• unternehmensweiter Einsatz der Software
• das Recht auf Produktaktualisierungen (Software Assurance),
• das Recht auf Produktdowngrades,
• das Recht auf Softwarepflege (Security-Patches, Hot-Fixes, Updates und Up-grades),
• flexible Anpassung der Zahl der Anwender und der qualifizierten Endgeräte bei jährlicher Meldung dieser Zahlen (True-Up-Meldung);
• unterjährige kostenneutrale Erhöhung der Zahlen (z. B. zu Migrations- und Testzwecken),
Das Beschaffungsverfahren dient der Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit folgenden Leistungsmerkmalen während der Vertragslaufzeit:
• unternehmensweiter Einsatz der Software
• das Recht auf Produktaktualisierungen (Software Assurance),
• das Recht auf Produktdowngrades,
• das Recht auf Softwarepflege (Security-Patches, Hot-Fixes, Updates und Up-grades),
• flexible Anpassung der Zahl der Anwender und der qualifizierten Endgeräte bei jährlicher Meldung dieser Zahlen (True-Up-Meldung);
• unterjährige kostenneutrale Erhöhung der Zahlen (z. B. zu Migrations- und Testzwecken),
Postleitzahl: 80805
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Lizenz-Audit
Beschreibung der Beschaffung:
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage "Leistungsverzeichnis/Preis- blatt Los 2" der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind einmal jährlich zu erbringen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-21 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: +49 89 2176-2411
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 138-477350 (2025-07-21)