Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung
Referenznummer: FG 2884 25 007
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Steinburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV.
Der Bieter muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Eine bis maximal drei Unternehmensreferenzen (Örtliche Bauüberwachung) der Leistungsphase 8 HOAI. Mindestens eine Referenz mit Bauoberleitung. Mindestens eine Referenz muss die Überwachung einer Spundwand enthalten. Dabei soll die Dauer der Bauüberwachung mind. 12 Monate betragen haben und die zu überwachenden Leistungen im Rahmen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen im Straßenbau oder von Straßenerhaltungsmaßnahmen erbracht worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Insgesamt sind je Leistungsbild drei dauerhaft vorgesehene örtliche Bauüberwacher (je 1 Ingenieur, je 1 Techniker, je 1 Bauaufseher) und je Leistungsbild eine Bauoberleitung für die Leistung einzusetzen. Folgende Anforderungen werden an die Befähigung gestellt:
örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung und sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen.
örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Bauoberleitung (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend.
örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung,sowie sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen.
örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen
Bauoberleitung (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend.
Bauaufseher:
- für die Bauaufseher werden keine Qualifikationsanforderungen gestellt
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postleitzahl: 23568
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-hl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 451 3710📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 010-028166 (2025-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 873069.45 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FG 2884 25 007
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-27 📅
Titel: L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 873069.45 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Böger + Jäckle Ges. Ber. Ingenieure mbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 134370448
Postanschrift: Heidekoppel 4
Postleitzahl: 24558
Postort: Henstedt-Ulzburg
Region: Segeberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@boeger-jaeckle.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Lübeck
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Lübeck
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2025/S 066-215558 (2025-04-02)