L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck

Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-14 Auftragsbekanntmachung
2025-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung
Referenznummer: FG 2884 25 007
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung (LPh. 8 HOAI) für die die grundhafte Instandsetzung der vorhandenen Fahrbahn der L116 und des parallel verlaufenden Radwegs sowie die Herstellung einer Stützwand, die auf ca. 450 m Länge in Spundwandbauweise ausgeführt wird.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 25 007
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 25524
Stadt: Breitenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-02-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Eine bis maximal drei Unternehmensreferenzen (Örtliche Bauüberwachung) der Leistungsphase 8 HOAI. Mindestens eine Referenz mit Bauoberleitung. Mindestens eine Referenz muss die Überwachung einer Spundwand enthalten. Dabei soll die Dauer der Bauüberwachung mind. 12 Monate betragen haben und die zu überwachenden Leistungen im Rahmen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen im Straßenbau oder von Straßenerhaltungsmaßnahmen erbracht worden sein.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Insgesamt sind je Leistungsbild drei dauerhaft vorgesehene örtliche Bauüberwacher (je 1 Ingenieur, je 1 Techniker, je 1 Bauaufseher) und je Leistungsbild eine Bauoberleitung für die Leistung einzusetzen. Folgende Anforderungen werden an die Befähigung gestellt: örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung und sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen. örtlicher Bauüberwacher (Verkehrsanlage): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Bauoberleitung (Verkehrsanlage): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau verfügen sowie über Erfahrungen mit schwierigem Baugrund. Falls die Vertiefungsrichtung Tief- und Straßenbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Tief- und Straßenbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend. örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 5 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung,sowie sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) nachweisen. örtlicher Bauüberwacher (Ingenieurbauwerke): Techniker muss jeweils über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der Techniker muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen Bauoberleitung (Ingenieurbauwerke): Ingenieur muss jeweils über ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau. Falls die Vertiefungsrichtung Spezialtiefbau oder konstruktiver Ingenieurbau nicht vorliegt, sind mind. 10 Jahre Erfahrung im Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau notwendig. Der Ingenieur muss mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung/ Bauoberleitung vorweisen. Nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind verpflichtend. Bauaufseher: - für die Bauaufseher werden keine Qualifikationsanforderungen gestellt
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
.......................................................................................................................................................................Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postleitzahl: 23568
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-hl@lbv.sh.landsh.de 📧
Telefon: +49 451 3710 📞
Adresse des Käuferprofils: www.e-vergabe-sh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121011480 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de 📧
Telefon: +49 431 3830 📞
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431-988-4542 📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 010-028166 (2025-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 873069.45 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100

Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FG 2884 25 007
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-27 📅
Titel: L116 Sanierung im Bereich Grube Saturn, Oberbauleitung u. örtl. Bauüberwachung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 873069.45 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Böger + Jäckle Ges. Ber. Ingenieure mbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Böger + Jäckle Ges. Ber. Ingenieure mbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 134370448
Postanschrift: Heidekoppel 4
Postleitzahl: 24558
Postort: Henstedt-Ulzburg
Region: Segeberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@boeger-jaeckle.de 📧
Telefon: 000 📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 066-215558 (2025-04-02)