Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
Reference number: ZR3-16120-2025-256-13-IK4
Kurze Beschreibung:
“Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die Lagerung, der Transport und die Hängung von Kunstexponaten aus der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages als...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind die Lagerung, der Transport und die Hängung von Kunstexponaten aus der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages als Auftraggeberin.
Etwa 3.000 Gemälde, Grafiken, Fotografien Skulpturen und Kunst-am-Bau-Modelle müssen zentral vom Auftragnehmer in einem Kunstlager gelagert werden. Hinzu kommt die Lagerung von 20 - 30 Leihgaben. Weiter ist vom Auftragnehmer ein Zollfreihandelslager für circa 30 Exponate anderer Eigentümer zu stellen. Zudem sind Transporte und Hängungen im Zusammenhang mit den Ankaufsitzungen oder Veranstaltungen zu erbringen.
Benötigt werden:
-Kunstlager einschließlich Zollfreihandelslager
-Lagerfläche für politisch-parlamentarische Ausstellungen
-Lagerfläche für Kunstexponate der Ankaufsitzungen
Die genannten Lagerflächen müssen nicht zwingend auf demselben Gelände sein.
Die Kunstsammlung unterliegt der Organisation und Verantwortung durch das Referat IK 4 (Kunst im Deutschen Bundestag) und wird als Artothek gehandhabt. Das heißt, die Exponate müssen fachgerecht gelagert, Leihnehmern vorgezeigt, in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages transportiert, dort gehängt und wieder abgenommen und zurücktransportiert werden. Kunstexponate werden zu und von den Ausstellungen oder Leihgebern innerhalb Berlins, Deutschlands sowie nach Brüssel und Straßburg transportiert und dort aufgestellt, abgebaut, aufgehängt oder abgehängt.
Gelegentlich sind auch Gegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (Ausstellungssysteme) zu lagern, zu hängen, abzunehmen oder zu transportieren.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Bereitstellung von drei Teams mit mindestens zwei Personen parallel (Punkt 3.9 des Angebotsvordruckes).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Das Unternehmen muss jahresdurchschnittlich mindestens 20 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beschäftigt haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks) welches nicht älter als drei Jahre ist.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.5000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.5000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 900.000 Euro betragen.
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Die Auftraggeberin behält sich vor, die unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung genannten Räumlichkeiten nach Ablauf der Angebotsfrist in Augenschein zu nehmen. Voraussichtlich im Zeitraum 11. bis 25. November 2025 wird sich gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Referates IK 4 - Kunst im Deutschen Bundestag für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung vor vollständiger Erfüllung aus Gründen der Kündigung aus wichtigem Grund, der Insolvenz oder einer sonstigen endgültigen Leistungsunmöglichkeit nicht weiter erbringen kann, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den nachfolgenden Bietern gemäß der Rangfolge des Zuschlagsergebnisses bis maximal Platz 3 anzutragen.
Der Antrag an das Angebot des nachrückenden Bieters erfolgt zu den von ihm im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebenen und gewerteten Angebotskonditionen. Eine Anpassung der Preise oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen.
Mit Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin kommt ein neuer Vertrag zwischen der Auftraggeberin und dem nachrückenden Bieter zustande.
Ein Anspruch der nachrangigen Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie von dieser Nachrückerregelung Gebrauch macht oder eine neue Vergabe durchführt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 196-670075 (2025-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-29) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hasenkamp Internationale Transporte GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE122815156
Postanschrift: Tabbertstr. 13
Postleitzahl: 12459
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: o.wuensch@hasenkamp.com📧
Telefon: +49 30-34690450📞
Fax: 030 34690444 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 021-070947 (2026-01-29)