Die LAKUMED Kliniken, das Klinikum Landshut und das Kinderkrankenhaus St. Marien fusionieren zum 01.01.2026 zu den LA-Regio-Kliniken. Im Zuge dieser Fusion entsteht ein medizinisches Gesamtkonzept, welches die Versorgungsstrukturen auf die Häuser Landshut-Mitte, Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg und St. Marien aufteilt. In der Folge sind die einzelnen Standorte entsprechend dieser regionalen Umstrukturierung baulich zu ertüchtigen. Am Standort Achdorf (aktuell LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf) sollen u.a. zukünftig die Funktionsstellen - Kardiologie, - Gefäßchirurgie, - Angiologie, - Gynäkologie (ohne Onkologie) und Geburtshilfe, - Kinderheilkunde, etabliert werden. Ergänzend sind die Pflegestationen zu den o.g. Funktionsstellen auszurichten. Im Rahmen des sog. BA 8 zum Umbau und Teilerweiterung des Hauses Landshut-Achdorf der LA-Regio gKU, soll diese Neuausrichtung des Krankenhauses verfolgt werden. In diesem BA1 sind mindestens die Sanierung des Bettenturm Ost sowie die Sanierung der OPs vorgesehen. Weiterhin sind kleinere Maßnahmen im Bereich der Kardiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Notaufnahme, Geburtshilfe vorstellbar. Jedwede Baumaßnahmen sind im Bestand unter laufendem Betrieb zu planen und auszuführen. Die aktuelle Grob-Kostenschätzung für diese Umbauten beläuft sich auf rund 61,5 Mio. € brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2025). Siehe auch beiliegende Grob-Kostenaufstellung. KG 300 ca 24,1 Mio€ KG 400 ca 21,3 Mio € KG 473+612 ca. 2.7 Mio € KG 600 1,0 Mio € Rahmentermine Ziel ist die Abgabe eines sog. Antrags auf Vorwegfestlegung im Jahr 2026. Weiterhin ist der Baubeginn mit den letzten Bauphasen des sich aktuell in der Planung befindenden BA7 zu synchronisieren, um eine zweifache Stilllegung der OPs zu vermeiden. Diese letzten Bauphasen sind aktuell ab Mitte 2028 geplant. Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2031 avisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich demnach folgende Meilensteine definieren: Leistungsbeginn: Direkt nach Beauftragung (ca. März 2026) Abgabe Antrag auf VWFL (LPH 2): November 2026 Baubeginn Mitte 2028 Fertigstellung Ende 2031 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf – Umbau und Teilerweiterung BA 8 - Leistungen der Thermischen Bauphysik inkl. Bauakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI
Referenznummer: Bauphysik
Kurze Beschreibung:
Die LAKUMED Kliniken, das Klinikum Landshut und das Kinderkrankenhaus St. Marien fusionieren zum 01.01.2026 zu den LA-Regio-Kliniken.
Im Zuge dieser Fusion entsteht ein medizinisches Gesamtkonzept, welches die Versorgungsstrukturen auf die Häuser Landshut-Mitte, Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg und St. Marien aufteilt.
In der Folge sind die einzelnen Standorte entsprechend dieser regionalen Umstrukturierung baulich zu ertüchtigen.
Am Standort Achdorf (aktuell LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf) sollen u.a. zukünftig die Funktionsstellen
- Kardiologie,
- Gefäßchirurgie,
- Angiologie,
- Gynäkologie (ohne Onkologie) und Geburtshilfe,
- Kinderheilkunde,
etabliert werden. Ergänzend sind die Pflegestationen zu den o.g. Funktionsstellen auszurichten.
Im Rahmen des sog. BA 8 zum Umbau und Teilerweiterung des Hauses Landshut-Achdorf der LA-Regio gKU, soll diese Neuausrichtung des Krankenhauses verfolgt werden.
In diesem BA1 sind mindestens die Sanierung des Bettenturm Ost sowie die Sanierung der OPs vorgesehen.
Weiterhin sind kleinere Maßnahmen im Bereich der Kardiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Notaufnahme, Geburtshilfe vorstellbar.
Jedwede Baumaßnahmen sind im Bestand unter laufendem Betrieb zu planen und auszuführen.
Die aktuelle Grob-Kostenschätzung für diese Umbauten beläuft sich auf rund 61,5 Mio. € brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2025). Siehe auch beiliegende Grob-Kostenaufstellung.
KG 300 ca 24,1 Mio€
KG 400 ca 21,3 Mio €
KG 473+612 ca. 2.7 Mio €
KG 600 1,0 Mio €
Rahmentermine
Ziel ist die Abgabe eines sog. Antrags auf Vorwegfestlegung im Jahr 2026.
Weiterhin ist der Baubeginn mit den letzten Bauphasen des sich aktuell in der Planung befindenden BA7 zu synchronisieren, um eine zweifache Stilllegung der OPs zu vermeiden. Diese letzten Bauphasen sind aktuell ab Mitte 2028 geplant.
Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2031 avisiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich demnach folgende Meilensteine definieren:
Leistungsbeginn: Direkt nach Beauftragung (ca. März 2026)
Abgabe Antrag auf VWFL (LPH 2): November 2026
Baubeginn Mitte 2028
Fertigstellung Ende 2031
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die LAKUMED Kliniken, das Klinikum Landshut und das Kinderkrankenhaus St. Marien fusionieren zum 01.01.2026 zu den LA-Regio-Kliniken.
Im Zuge dieser Fusion entsteht ein medizinisches Gesamtkonzept, welches die Versorgungsstrukturen auf die Häuser Landshut-Mitte, Achdorf, Vilsbiburg, Rottenburg und St. Marien aufteilt.
In der Folge sind die einzelnen Standorte entsprechend dieser regionalen Umstrukturierung baulich zu ertüchtigen.
Am Standort Achdorf (aktuell LAKUMED Krankenhaus Landshut-Achdorf) sollen u.a. zukünftig die Funktionsstellen
- Kardiologie,
- Gefäßchirurgie,
- Angiologie,
- Gynäkologie (ohne Onkologie) und Geburtshilfe,
- Kinderheilkunde,
etabliert werden. Ergänzend sind die Pflegestationen zu den o.g. Funktionsstellen auszurichten.
Im Rahmen des sog. BA 8 zum Umbau und Teilerweiterung des Hauses Landshut-Achdorf der LA-Regio gKU, soll diese Neuausrichtung des Krankenhauses verfolgt werden.
In diesem BA1 sind mindestens die Sanierung des Bettenturm Ost sowie die Sanierung der OPs vorgesehen.
Weiterhin sind kleinere Maßnahmen im Bereich der Kardiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Notaufnahme, Geburtshilfe vorstellbar.
Jedwede Baumaßnahmen sind im Bestand unter laufendem Betrieb zu planen und auszuführen.
Die aktuelle Grob-Kostenschätzung für diese Umbauten beläuft sich auf rund 61,5 Mio. € brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2025). Siehe auch beiliegende Grob-Kostenaufstellung.
KG 300 ca 24,1 Mio€
KG 400 ca 21,3 Mio €
KG 473+612 ca. 2.7 Mio €
KG 600 1,0 Mio €
Rahmentermine
Ziel ist die Abgabe eines sog. Antrags auf Vorwegfestlegung im Jahr 2026.
Weiterhin ist der Baubeginn mit den letzten Bauphasen des sich aktuell in der Planung befindenden BA7 zu synchronisieren, um eine zweifache Stilllegung der OPs zu vermeiden. Diese letzten Bauphasen sind aktuell ab Mitte 2028 geplant.
Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2031 avisiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich demnach folgende Meilensteine definieren:
Leistungsbeginn: Direkt nach Beauftragung (ca. März 2026)
Abgabe Antrag auf VWFL (LPH 2): November 2026
Baubeginn Mitte 2028
Fertigstellung Ende 2031
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für thermische Bauphysik📦 Beschreibung
Interne Kennung: Bauphysik
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Achdorfer Weg 3
Postleitzahl: 84036
Stadt: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-07 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung - Gewichtung 60%
(- Projektleitung 30%
- Stellvertr. PL 30% )
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot - Gewichtung 40%
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Gefordert ist eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Kalenderjahren (1. Januar 2015 bis zum Schlusstermin der Angebotseinreichung) erbrachten Leistungen.
Als prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
- Das Referenzprojekt ist mindestens in der LPH 8 oder abgeschlossen.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Ziffer 1.2.1 HOAI erbracht.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu
3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert ist eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Kalenderjahren (1. Januar 2015 bis zum Schlusstermin der Angebotseinreichung) erbrachten Leistungen.
Als prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
- Das Referenzprojekt ist mindestens in der LPH 8 oder abgeschlossen.
- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Ziffer 1.2.1 HOAI erbracht.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu
3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt.
Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation
direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 239-821646 (2025-12-09)