Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für folgende Unterauftragnehmer auszufüllen:
- Unterauftragnehmer, welche die Übergabestelle betreiben sollen (BL 1 und BL 2);
- Unterauftragnehmer, welche Transporte zur Vergärungsanlage ganz oder teilweise übernehmen sollen (BL 3);
- Unterauftragnehmer, welche die Verwertung (Vergärung) von Bioabfällen ganz oder teilweise übernehmen sollen (BL 4, BL 5, BL 6, BL 7).
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
- BL 1 Genehmigung für den Betreiber der Übergabestelle Auszug aus der Genehmigung der benannten Übergabestelle, aus dem die Zulässigkeit für die Annahme der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) sowie die genehmigte Kapazität hervorgehen. Als Anlage zum Angebot.
- BL 2 Qualitätssicherung für den Betreiber der Übergabestelle Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb hinsichtlich der benannten Übergabestelle für die Tätigkeit "Behandeln", "Lagern", "Beseitigen" oder "Verwerten" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle). Als Anlage zum Angebot.
- BL 3 Qualitätssicherung für alle Transporteure (Übergabestelle zur Vergärungsanlage) Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 oder Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung). Als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
- BL 4 Genehmigung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen Auszug aus der Genehmigung der benannten Vergärungsanlage(n), aus dem jeweils die genehmigte Kapazität hervorgeht. Als Anlage zum Angebot.
- BL 5 Qualitätssicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb hinsichtlich der benannten Vergärungsanlage(n) für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei
ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
- BL 6 Gütesicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen Nachweis der laufenden Gütesicherung hinsichtlich der benannten Vergärungsanlage(n) für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot.
- BL 7 Referenzen für alle Betreiber von Vergärungsanlagen (mindestens eine Referenz der letzten 3 Jahre).
Jeder Betreiber einer Vergärungsanlage hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben (als vergleichbare Leistung gilt hier: Vergärung von Bioabfällen).
Mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs in t/a,
- Kontaktdaten des jeweiligen Referenzgebers.
Zusatz: BL 1 (Genehmigung für den Betreiber der Übergabestelle), BL 2 (Qualitätssicherung für den Betreiber der Übergabestelle), BL 3 (Qualitätssicherung für alle Transporteure) sowie BL 5 (Qualitätssicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen).
Die Abfallschlüsselnummern 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) sowie 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle) werden als gleichwertig zu 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle) anerkannt. Der Zusatz „hier als getrennt erfasste Bioabfälle“ ist bei keiner Abfallschlüsselnummer erforderlich.