Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Emsland: Transport und Verwertung von Sperrmüll
Reference number: AWB-08/25
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet des Landkreises Emsland sowie über Anlieferungen zu den...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet des Landkreises Emsland sowie über Anlieferungen zu den Zentraldeponien erfasst wird. Der Sperrmüll ist durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) zu übernehmen und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig zu verwerten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-09 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL1: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2022-2024 zu machen, sowie der Mittelwert der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL1: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2022-2024 zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“WL2: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Umsatz, der mit der Behandlung von Siedlungsabfällen der Jahre 2022-2024...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL2: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Umsatz, der mit der Behandlung von Siedlungsabfällen der Jahre 2022-2024 erzielt wurden, zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL 1: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL 1: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sind Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) zu machen. Dabei sind anzugeben: - Name der Behandlungsanlage(n) - genehmigte Kapazität in t/a - Jahresdurchsatz 2022 - Jahresdurchsatz 2023 - Jahresdurchsatz 2024
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“TL2: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL2: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen ist die technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung anzugeben. Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen sind alle entstehenden Behandlungsfraktionen mit ihrem jeweils erwarteten prozentualen Anteil aufzuführen und deren weitere Entsorgung darzustellen (Art der Anlage bzw. des Verwertungsverfahrens).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 1: Qualitätssicherung bei Verbrennungsanlagen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 1: Qualitätssicherung bei Verbrennungsanlagen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen. Es ist ein Efb-Zertifikat beizufügen für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01 oder 19 12 10) oder Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zu-gelassen ist/sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 2: Qualitätssicherung Mechanische Behandlungsanlage/Sortieranlage. Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 2: Qualitätssicherung Mechanische Behandlungsanlage/Sortieranlage. Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen. Es ist ein Efb-Zertifikat beizufügen für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" des Abfallschlüssels AVV 20 03 07. Oder bei ausländischen Bietern: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“BL 3 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz) Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BL 3 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz) Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen. Es ist mindestens eine Referenz für die Behandlung von Siedlungsabfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage zu nennen, mit Angaben von Auftraggeber (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. ...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5VYA
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5VYA
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten der Vergabestelle empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 172-586139 (2025-09-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-09) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5VYA#
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5VYA#
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten der Vergabestelle empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 13.10.2025, 11:00 Uhr. Dadurch verkürzt sich die Bindefrist des Angebots auf 53 Tage.” Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund von anhaltenden Störungen auf dem Vergabeportal DTVP, ist nicht gewährleistet, dass alle Bieter rechtzeitig ein Angebot hochladen können. Die...”
Aufgrund von anhaltenden Störungen auf dem Vergabeportal DTVP, ist nicht gewährleistet, dass alle Bieter rechtzeitig ein Angebot hochladen können. Die Angebotsfrist ist daher zu verlängern.
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Quelle: OJS 2025/S 195-665922 (2025-10-09)