Landkreis Emsland: Verwertung von Altholz

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland

Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 4.300 t/a Altholz aus dem Landkreis Emsland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Emsland: Verwertung von Altholz
Referenznummer: AWB-09/25
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 4.300 t/a Altholz aus dem Landkreis Emsland.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: AWB-09/25
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 4.300 t/a Altholz, welches über Anlieferungen an den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe, Venneberg und Flechum erfasst wird. Das Altholz ist durch den Auftragnehmer an den Zentraldeponien zu übernehmen und ordnungsgemäß, umweltgerecht und schadlos zu verwerten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emsland 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.01.2028, sofern nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.
Vergabekriterien
Preis
Kostenkriterium (Name): Pos. 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-03 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL1: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2022-2024 zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL2: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zu Umsätzen, die mit der Verwertung von Altholz der Jahre 2022-2024 erzielt wurden, zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
LU 1: Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik. Dabei sind anzugeben: - Transportsystem und Verladegerät für Flechum - ggf. Beschreibung der Zerkleinerung des Altholzes in Flechum - Logistikkette für alle Standorte: etwaige Umschlags- bzw. Lagervorgänge auf dem Weg zur Verwertungsanlage.
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LU 2: Angabe der vorgesehenen Primär-Behandlungsanlage(n). Sollten mehrere Anlagen zum Einsatz kommen, ist die prozentuale Mengenverteilung anzugeben. Dabei sind anzugeben: - Name der Behandlungsanlage(n) - genehmigte Kapazität in t/a - Jahresdurchsatz der letzten drei Kalenderjahre (2022-2024) - Kurze Beschreibung des Verwertungsverfahrens
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LU 3: Angaben zur nachgeschalteten Behandlungsanlage. Sollte eine nachgeschaltete Behandlungsanlage für Behandlungsfraktionen ab einem Mengenanteil von über 50 Massen-% bezogen auf die vertragsgegenständliche Menge vorgesehen werden, sind die folgenden Angaben zu machen: - Adresse der Anlage - kurze Beschreibung der Art der Behandlung - Behandlungsfraktion und Mengenanteil bezogen auf die vertragsgegenständliche Menge in %
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BL 1: Qualitätssicherung bei Verbrennungsanlagen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen. Sollte ein Bieter keine Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen. Es ist ein Efb-Zertifikat beizufügen für die vom Bieter/Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten), beliebiger holzbezogener Abfallschlüssels (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38) oder Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz) Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer gemäß Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen. Es ist mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (hier Verwertung von Altholz) zu nennen, mit Angaben von Auftraggeber (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Nationale Registrierungsnummer: DE117330968
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Region: Emsland 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Hofschlag
E-Mail: serina.hofschlag@awb-emsland.de 📧
Telefon: +49 5931 5996-50 📞
URL: http://www.awb-emsland.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5W9G/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5W9G 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5W9G 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ5W9G# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten der Vergabestelle empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-650123 (2025-10-02)