Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe über die Lieferung eines Kompostwenders
Referenznummer: 2025/217
Kurze Beschreibung:
“Vergabe über die Lieferung eines Kompostwenders”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftsmaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt die Beschaffung eines Kompostwenders (neu oder gebraucht) zum Einsatz auf der Kompostanlage des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt die Beschaffung eines Kompostwenders (neu oder gebraucht) zum Einsatz auf der Kompostanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs am Standort Bengelbruck. Der anzubietende selbstfahrende Kompostwender dient der mechanischen Bearbeitung, Belüftung und Homogenisierung von organischem Material in großvolumigen Kompostieranlagen. Die Maschine muss eigenständig, zuverlässig und effizient arbeiten, um eine optimale Zersetzung und eine hohe Qualität des Endprodukts zu gewährleisten. Sie soll flexibel einsetzbar sein und sich für verschiedene Materialtypen wie Grünschnitt, Bioabfall und landwirtschaftliche Rückstände eignen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3) zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Freudenstadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Fahrzeugkabine, Ergonomie des gelieferten Kompostwenders
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-06 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über die Lieferung eines Kompostwenders oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über die Lieferung eines Kompostwenders oder eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Lieferleistung muss in den letzten drei Jahren erfolgt sein (nicht vor dem 01.01.2022). Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Erbringung von Lieferleistungen über die Lieferung eines Kompostwenders oder vergleichbaren Fahrzeugs Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5FDB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 069-225727 (2025-04-07)