Landkreis Göttingen - Erfassung Libellen, Reptilien, Bachneunaugen (Los 1/2/3) und Aktualisierung Landschaftsrahmenplan "Tagfalter" (Los 4)
Landkreis Göttingen
Erfassung von Libellen (Los 1), Reptilien (Los 2), Bachneunaugen und Fischen (Los 3) sowie Aktualisierung Kapitel Tagfalter im Landschaftsrahmenplan (Los 4) des Landkreises Göttingen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit › Landschaftsschutz
- • Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit › Schutz gefährdeter Arten
- • Dienstleistungen von Architekturbüros › Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- • Stadtplanung und Landschaftsgestaltung › Landschaftsgestaltung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-06-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Göttingen - Erfassung Libellen, Reptilien, Bachneunaugen (Los 1/2/3) und Aktualisierung Landschaftsrahmenplan "Tagfalter" (Los 4)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Erfassung Libellen
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-30 📅
Datum des Endes: 2027-01-11 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Erfassung Reptilien
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Standortorte. Siehe Leistungsbeschreibung zu Los 2.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: Erfassung Bachneunaugen
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Leistungsverzeichnis zu Los 3
Dauer
Datum des Endes: 2026-02-09 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
4️⃣
Interne Kennung:
Titel: Aktualisierung Landschaftsrahmenplan "Tagfalter"
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Postleitzahl: 37083
Stadt: Göttingen
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe loseigene Angaben
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-14 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: -keine-
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe loseigene Angaben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Sonstiges: siehe loseigene Angaben
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignung zur Berufsausübung: siehe loseigene Angaben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: siehe loseigene Angaben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: -keine-
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Göttingen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de 📧
Telefon: +49 5515252312 📞
Fax: +49 5515252537 📠
URL: https://www.landkreisgoettingen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Lüneburg - Rechtsbehelfsstelle
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153306 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 108-368715 (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Göttingen - Erfassung Libellen, Reptilien, Bachneunaugen (Los 1/2/3) und Aktualisierung Landschaftsrahmenplan "Tagfalter" (Los 4)
Referenznummer:
2505016
Kurze Beschreibung:
Erfassung von Libellen (Los 1), Reptilien (Los 2), Bachneunaugen und Fischen (Los 3) sowie Aktualisierung Kapitel Tagfalter im Landschaftsrahmenplan (Los 4) des Landkreises Göttingen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Erfassung Libellen
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Erfassung von Libellen im Landkreis Göttingen, im Bereich des Altkreises Osterode am Harz.
Los 1 umfasst die Erfassung von Libellen mit Schwerpunkt Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), in 6 Bereichen mit Gewässern im Altkreis Osterode am Harz. Es sind je Gewässerbereich 3 Transekte mit je 100 m Länge an insgesamt 6 Terminen zu untersuchen. Die Erfassungsdaten sind digital (GIS) und textlich auszuwerten. Weiterhin sind die Erfassungsergebnisse in die Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2016 des Altkreises Göttingen einzuarbeiten und das Kapitel "Libellen" zu aktualisieren. Es soll eine Fotodokumentation mit 16 Belegfotos erstellt werden. Es sind zu Beginn und zum Ende der Erfassungen Besprechungstermine vorgesehen.
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in 6 Bereichen mit Gewässern im Altkreis Osterode am Harz:
- Teiche in Oderaue bei Auekrug an B27, sw Herzberg
- Teich in Oderaue östl. an B27 bei Recyclinghof, sw Herzberg
- Gewässer im NSG Finnenbruch bei Pöhlde
- ehem. Abbaugewässer an der Oder sw Scharzfeld
- Schwiebachtal West, 3 ehemalige Fischteiche
- Schwiebachtal Ost, 5 ehemalige Fischteiche
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Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-30 📅
Datum des Endes: 2027-01-11 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Erfassung Reptilien
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Erfassung von im Landkreis Göttingen, im Bereich des Altkreises Osterode am Harz.
Los 2 umfasst die Erfassung von Reptilien in 20 Bereichen im Weser-Bergland und im Harz auf Flächen des Altkreises Osterode am Harz auf Transekten an 4 oder 6 Terminen. Die Erfassungsdaten sind digital (GIS) und textlich auszuwerten. Weiterhin sind die Erfassungsergebnisse in die Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2016 des Altkreises Göttingen einzuarbeiten. Das Kapitel "Reptilien" ist insgesamt zu aktualisieren. Es soll eine Fotodokumentation mit 26 Belegfotos erstellt werden. Es sind zu Beginn und zum Ende der Erfassungen Besprechungstermine vorgesehen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
3
Titel: Erfassung Bachneunaugen
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3: Erfassung von Bachneunauge und Fischen im Landkreis Göttingen, im Bereich des Altkreises Osterode am Harz.
Los 3 umfasst die Erfassung von Bachneunauge und Fischen in 13 jeweils 100 m langen Streckenabschnitten an Fließgewässern II. Ordnung im Weser-Bergland, im Altkreis Osterode am Harz. Die Erfassung erfolgt durch eine E-Befischung. Die Erfassungsdaten sind digital (GIS) und textlich auszuwerten. Weiterhin sind die Erfassungsergebnisse in die Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2016 des Altkreises Göttingen einzuarbeiten. Es soll eine Fotodokumentation mit 30 Belegfotos erstellt werden. Es sind zu Beginn und zum Ende der Erfassungen Besprechungstermine vorgesehen.
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Dauer
Datum des Endes: 2026-02-09 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung:
4
Titel: Aktualisierung Landschaftsrahmenplan "Tagfalter"
Beschreibung der Beschaffung:
Los 4: Überarbeitung und Aktualisierung des Kapitels "Tagfalter" in der Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2016 des Altkreises Göttingen, Landkreis Göttingen.
Los 4 umfasst die Überarbeitung und Aktualisierung des Kapitels "Tagfalter" in der Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes 2016 des Altkreises Göttingen. Es sind Daten aus dem Jahr 2021, die in einem Ergebnisbericht vorliegen, in das vorhandene Kapitel "Tagfalter" einzuarbeiten. Die Erfassungsdaten sind digital (GIS) und textlich zu aktualisieren. Eine Fotodokumentation mit 43 Belegfotos steht zu Verfügung. Es sind zu Beginn und zum Ende der Erfassungen Besprechungstermine vorgesehen.
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Postleitzahl: 37083
Stadt: Göttingen
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0004
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe loseigene Angaben
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-14 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: -keine-
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe loseigene Angaben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Sonstiges: siehe loseigene Angaben
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignung zur Berufsausübung: siehe loseigene Angaben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: siehe loseigene Angaben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: -keine-
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB.
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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(§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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(§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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(§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
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(123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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(§ 123 Abs. 10 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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(124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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(§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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(§ 123 Abs. 4 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat.
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(§ 123 Abs. 4 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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(§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Göttingen
Nationale Registrierungsnummer:
DE 308 703 297
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Postleitzahl: 37083
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de 📧
Telefon: +49 5515252312 📞
Fax: +49 5515252537 📠
URL: https://www.landkreisgoettingen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTEQX98JT 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYTEQX98JT
Besondere Anforderungen zu Nachauftragnehmern:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse:
rechnung_70@landkreisgoettingen.de
Das im VHB 631 Nr. 6 bezeichnete "Formblatt Zuschlagskriterien" wird vom Landkreis Göttingen nicht genutzt. Die Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis/der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Lüneburg - Rechtsbehelfsstelle
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153306 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 108-368715 (2025-06-05)
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