Landkreis Prignitz, Lieferung Hubarbeitsbühne auf 13,5 t Fahrgestell

Landkreises Prignitz

Lieferung Hubarbeitsbühne auf 13,5 t Fahrgestell

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Prignitz, Lieferung Hubarbeitsbühne auf 13,5 t Fahrgestell
Referenznummer: GBV.KUI.053.25/offV EU
Kurze Beschreibung: Lieferung Hubarbeitsbühne auf 13,5 t Fahrgestell
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lastwagen mit Hebeplattform 📦
Beschreibung
Interne Kennung: GBV.KUI.053.25/offV EU
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Prignitz soll eine Hubarbeitsbühne auf einem 13,5 t Fahrgestell geliefert werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es gilt als Leistungs- und Lieferort nachstehende Anschrift als vereinbart: Landkreis Prignitz, Kreisstraßenmeisterei, Wilsnacker Straße 48, 19348 Perleberg
Postanschrift: Wilsnacker Str. 48
Postleitzahl: 19348
Stadt: Perleberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Prignitz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berliner Str. 8, 19348 Perleberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-09 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Berliner Str. 8, 19348 Perleberg
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist mittels Bescheinigungen (max. sechs Monate alt) nachzuweisen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe") 2. Es wird mindestens der der Lohn nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz von aktuell 13 Euro/h gezahlt. - beigefügter Nachweis zur Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist vorzulegen (nach Anforderung auch vom Nachunternehmer) Die Ergänzenden Vertragsbedingungen BbgVergG und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG werden Vertragsbestandteil.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreises Prignitz
Nationale Registrierungsnummer: t:038767130
Postanschrift: Berliner Straße 49
Postleitzahl: 19348
Postort: Perleberg
Region: Prignitz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Becker
E-Mail: michael.becker@lkprignitz.de 📧
Telefon: +493876713280 📞
URL: https://www.landkreis-prignitz.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50H0ZR/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50H0ZR 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50H0ZR 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50H0ZR# Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den durch den Auftraggeber genutzten E-Vergabeportal vergabemarktplatz.brandenburg.de zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661610
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 09.12.2025 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 212-729272 (2025-11-03)