Im Zuge des Erweiterungsbaus sowie der Sanierung und Funktionsanpassung des Bestandsgebäudes des Bauhaus-Archivs / Museums für Gestaltung sind Freianlagen herzustellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Außenanlagen mit seinem Umfeld. Diese enthalten im wesentlichen Landschaftsbau- Tiefbau und Metallbauarbeiten.
Die Bearbeitungsfläche beträgt ca. 10600m2
Die wesentlichen Leistungen sind:
NEUBAU (unterbaute Flächen)
- 1210 m2 Betonplatten - 15 m2 Offene Rinne aus Betonfertigteilen - 13 m Hockerbank aus Betonfertigteilen mit Holzauflage - 280 m Blockstufen - 900 m2 Rasen - 100 m2 Pflanzbeet - 20 m2 Pflanzkübel an der Von-der-Heydt-Straße
INNENHOF (z.T. unterbaute Flächen)
- 40 m2 Betonplatten - 520 m2 Kleinsteinpflaster - 104 m2 Pflanzflächen
ALTBAU / BESTANDSBAU (z.T. unterbaute Flächen)
- 60 m3 Baugrube und Leitungsgräben - 550 m3 Aushub und Entsorgung Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch - 750 m2 Knochenverbundpflaster (bauseits vorhandens Material) - 930 m2 Betonplatten (bauseits vorhandenes Material) - 455 m2 Betonplatten (Neumaterial) - 140 m2 Mosaikpflaster - 50 m2 extensive Dachbegrünung - 129 m2 Hochbeet und Hecken - 50 m2 Rasen
ÖFFENTLICHER GEHWEG / UMFELD
- 145 m3 Aushub und Entsorgung Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch - 35 m2 neue Gehwegüberfahrt Betonpflaster 20/10 - 500 m2 Mosaikpflaster Unter- und Oberstreifen und Uferweg - 470 m2 Plattenbelag - 1000 m2 Rasenflächen am Uferweg
AUSSTATTUNG / EINBAUTEN
- Einfriedung Müllstandort – Gerätehaus – Fahrradständer – Mülleimer - Beregnungsanlage
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Postleitzahl: 10785
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 16 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: nein
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Klingelhöferstraße 14
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-09 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-01 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Eintragung in einema Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Eintragung in einema Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller Vereinigungen und alle weiteren Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A
Bildung krimineller Vereinigungen und alle weiteren Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A:
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A
- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 148-512065 (2025-08-04)