Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Langzeitanmietung von Flachwageneinheiten
Reference number: Q/E3FF/R9253
Kurze Beschreibung:
“Langzeitanmietung von Flachwageneinheiten”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Schienentransport/-beförderung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeswehr beabsichtigt, 40 EA Flachwageneinheiten Typ L/S (Flachwagen in Sonderbauart mit Einzelradsätzen, stark abgesenkt, mit Radvorlegern) für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeswehr beabsichtigt, 40 EA Flachwageneinheiten Typ L/S (Flachwagen in Sonderbauart mit Einzelradsätzen, stark abgesenkt, mit Radvorlegern) für Fahrzeuge in einer Ladeebene dauerhaft anzumieten. Die Flachwageneinheiten in Sonderbauart sollen zum Transport von Radfahrzeugen und Kettenfahrzeugen (Gummiketten), z.T. lademaßüberschreitend, eingesetzt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus, bei zusätzlichem Bedarf weitere Flachwageneinheiten des gleichen Typs anzumieten, sofern der Auftragnehmer über entsprechende Kapazitäten verfügt (Einzelreisenvereinbarung).
Die Anmietung durch den Auftraggeber soll für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 (Laufzeit: 3 Jahre zzgl. 3 Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr) erfolgen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die als Optionen vereinbarten Leistungen sind ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den...”
Zusätzliche Informationen
Die als Optionen vereinbarten Leistungen sind ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht. Der Auftraggeber hat das Recht die als Optionen vereinbarten Leistungen anderweitig zu vergeben. Die Finanzierung der Option/en ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesichert. Die Sicherung der Finanzierung erfolgt vor Ausübung der jeweiligen Optionen durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Laufzeit: 3 Jahre zzgl. 3 Optionen zu je einem Jahr”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 186-635397 (2025-09-26)