Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept (nachfolgend: CD-Konzept) ausgestattet. Nun soll für die Jahre 2024 bis März 202? mit der Option der Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre der Ersatz der Arbeitskleidung erfolgen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laufende Ergänzung der Arbeitskleidung in den Regiebetrieben der Außenverwaltungen der BSV
Referenznummer: 2024CLA000003
Kurze Beschreibung:
“Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen...”
Kurze Beschreibung
Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept (nachfolgend: CD-Konzept) ausgestattet. Nun soll für die Jahre 2024 bis März 202? mit der Option der Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre der Ersatz der Arbeitskleidung erfolgen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept (nachfolgend: CD-Konzept) ausgestattet. Nun soll für die Jahre 2024 bis März 202? mit der Option der Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre der Ersatz der Arbeitskleidung erfolgen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Berufskleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsbekleidung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wetterfeste Kleidung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das Vertragsverhältnis verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das...”
Beschreibung der Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 31.03.2029.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Referenzen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/505d6c2c-8157-4c8a-9b81-6ea3f5fdb6f8/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/505d6c2c-8157-4c8a-9b81-6ea3f5fdb6f8/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/505d6c2c-8157-4c8a-9b81-6ea3f5fdb6f8/suitabilitycriteria”
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.