Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Die Kommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in der Region Südpfalz unter der Federführung der VG Offenbach vertreten die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Südpfalz. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2021 bis 2028. Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernimmt die federführende VG Offenbach die LEADER-Geschäftsstelle. Gemeinsam bilden das externe Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und untersteht dem Vorstand laut KAG Südpfalz. Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen und zunächst am 30. Juni 2028 enden. Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion Südpfalz über die EU-Förderperiode 2021 – 2027 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LEADER-Region Südpfalz - Regionalmanagement
Referenznummer: 06/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat...”
Kurze Beschreibung
Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Die Kommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in der Region Südpfalz unter der Federführung der VG Offenbach vertreten die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Südpfalz. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2021 bis 2028.
Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernimmt die federführende VG Offenbach die LEADER-Geschäftsstelle. Gemeinsam bilden das externe Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und untersteht dem Vorstand laut KAG Südpfalz.
Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen und zunächst am 30. Juni 2028 enden.
Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion Südpfalz über die EU-Förderperiode 2021 – 2027 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Die Kommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in der Region Südpfalz unter der Federführung der VG Offenbach vertreten die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Südpfalz. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2021 bis 2028.
Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernimmt die federführende VG Offenbach die LEADER-Geschäftsstelle. Gemeinsam bilden das externe Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und untersteht dem Vorstand laut KAG Südpfalz.
Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen und zunächst am 30. Juni 2028 enden.
Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion Südpfalz über die EU-Förderperiode 2021 – 2027 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Südliche Weinstraße🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet zum 30.06.2028.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig bis zum 31.12.2029 verlängert werden....”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet zum 30.06.2028.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig bis zum 31.12.2029 verlängert werden.
Die Verlängerung wird dem Auftragnehmer rechtzeitig, bis zum Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit (30.06.2028), schriftlich mitgeteilt. Auf die Verlängerung besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Anderweitige Kündigungsrechte werden hierdurch nicht berührt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung in Höhe von 40 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung in Höhe von 20 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Seitens des Bieters sind die nach aktuellem Stand der Planung für das ausgeschriebene Regionalmanagement vorgesehenen hauptverantwortliche Personen sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Seitens des Bieters sind die nach aktuellem Stand der Planung für das ausgeschriebene Regionalmanagement vorgesehenen hauptverantwortliche Personen sowie eine Vertretungsperson namentlich zu benennen. Darüber hinaus sind Vertretungsregelungen für den Fall von Krankheit, Urlaub o.ä. darzulegen. Hinsichtlich dieser Personen ist deren Fachkompetenz durch ein einschlägiges Hochschulstudium (bevorzugt in den Bereichen Regionalentwicklung, Raumplanung, Politikwissenschaften, Geographie, Gesellschaftswissenschaften o.ä.) und/oder einer Qualifizierung zum Regionalmanager / zur Regionalmanagerin nachzuweisen.
Ferner ist seitens des Bieters zu erklären, dass das bietende Unternehmen für die Durchführung des hier ausgeschriebenen Regionalmanagements dauerhaft qualifiziertes Personal in einem Beschäftigungsäquivalent von mindestens 1,0 AK vorhalten kann.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzenliste
mit mindestens drei Referenz-Aufträgen, die vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen sein müssen (Durchführung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzenliste
mit mindestens drei Referenz-Aufträgen, die vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen sein müssen (Durchführung eines Regionalmanagements inner-halb einer Förderperiode). Sollte dasselbe Regionalmanagement über mehrere Förderperioden hinweg geführt werden, ist eine Auflistung nach Förderperioden getrennt, zulässig inklusive Benennung des Auftraggebers und einer dortigen Ansprechperson. Die Referenzen beziehen sich hier insbesondere auf das anbietende Unternehmen, nicht auf die ausführenden Personen.
Um einen hinreichenden Wettbewerb sicher zu stellen, wird darauf hingewiesen, dass hierbei auch Referenzen benannt werden dürfen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(Betriebs-) Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Absicherung von mindestens 2.500.000,00 Euro je Versicherungsfall. Ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(Betriebs-) Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Absicherung von mindestens 2.500.000,00 Euro je Versicherungsfall. Ein Drittnachweis der Versicherung, dass die Versicherungssumme bei Zuschlagserteilung entsprechend angepasst wird, ist ausreichend.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung gem. beigefügtem Formblatt 124_LD oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung gem. beigefügtem Formblatt 124_LD oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bei Unternehmen die erst kürzer am Markt tätig sind respektive beschränkt auf die Dauer ihrer geschäftlichen Tätigkeit – Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Angaben zu Arbeitskräften – Angaben zur Eintragung in Berufs-, Handels oder Unternehmensregister – Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – Angaben zu Ausschlussgründen und/oder Selbstreinigungsmaßnahmen gem. der §§ 123 bis 125 GWB – Angaben zur Zahlung von Steuern sowie Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung – Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
ODER (soweit sich die Pflichtangaben zur Eignung im Sinne der VgV bzw. des GWB hieraus ergeben): Präqualifizierungs-Eintrag des Bieters unter Angabe der Präqualifizierungsinstitution und der entsprechenden Mitgliedsnummer
Hinweis:
Abweichend vom Wortlaut des beigefügten Formblattes 124_LD wird die Vergabestelle nicht automatisch von dem für einen Zuschlag in Betracht kommenden Bieter alle dort aufgelisteten Nachweise bzw. Erklärungen einfordern. Sie behält sich dieses Recht jedoch in Bezug auf einzelne oder auch alle Nachweise bzw. Erklärungen ausdrücklich vor. Entsprechendes gilt, soweit ein Bieter seine Eignung durch Präqualifizierung nachweist.
Sonstige Eignungsnachweise:
Eigenerklärung - Bezug zu Russland, Eigenerklärung - Scientology-Schutzerklärung, Mustererklärung 1 LTTG, Mustererklärung 3 LTTG und Erklärung nach dem Schwarzarbeitergesetz
Bietergemeinschaften
Im Falle des Bildens einer Bietergemeinschaft sind im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben.
Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die unter der obigen Ziffer 3.1. aufgeführte Eigenerklärung zur Eignung sowie die unter der Ziffer 3.2. aufgeführten Mindestlohn-Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Referenzen sind mindestens von demjenigen Mitglied zu benennen, welches die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus KMU als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt der Hauptauftragnehmer die Weitergabe von (Teil)Leistungen der hier ausgeschriebenen Leistungen an Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmer, so ist dies mit der Angebotsabgabe anzugeben. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Hauptauftragnehmer zu beachten, nur solche Nachunternehmer zu beauftragen, bei denen sichergestellt ist, dass diese die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erbringung des Unterauftrages erfüllen.
Der Hauptunternehmer ist des Weiteren dazu verpflichtet, den Nachunternehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass dessen Leistung der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages dient. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Verpflichtungen nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131162113📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 202-691947 (2025-10-19)