Auftragsbekanntmachung (2025-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lehrmittel / Sammlung NW-Räume Gymnasium Rösrath
Referenznummer: ZVS-2025-020
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rösrath schreibt die Ausstattung der naturwissenschaftlichen
Lehrgeräte/Lehrmittel für die Gesamtschule Rösrath aus.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Rösrath schreibt die Ausstattung der naturwissenschaftlichen
Lehrgeräte/Lehrmittel für die Gesamtschule Rösrath aus.
Die im Leistungsverzeichnis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Rösrath schreibt die Ausstattung der naturwissenschaftlichen
Lehrgeräte/Lehrmittel für die Gesamtschule Rösrath aus.
Die im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben sind als Mindestleistungen vorgegeben. Es muss ein Lehrsystem
bestehend aus Lehrgeräten, Verbrauchsmaterialien, Arbeitsblättern,
Dokumentationen, Versuchsanleitungen und Aufbewahrungsstruktur angeboten werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“533a 02-2024 - Information Unteraufträge_Angebotsabgabe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“531 EU 10-2023- Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Rechnungen sind in digitaler Form im PDF-Format an folgende Mailadresse zu senden:Rechnung@Roesrath.de.
Die Rechnungsstellung muss fachspezifisch erfolgen....”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechnungen sind in digitaler Form im PDF-Format an folgende Mailadresse zu senden:Rechnung@Roesrath.de.
Die Rechnungsstellung muss fachspezifisch erfolgen. Das bedeutet, dass Rechnungen genau ausweisen müssen, für welches Unterrichtsfach die Artikel gemäß Ausschreibung bestimmt sind. Es sind separate Rechnungen für Chemie, Physik und Biologie zu erstellen. Dies gilt ebenfalls für Teillieferungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 EU 01-2023 - Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 521 EU 01-2023 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 EU 02-2024 - Eigenerkläerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 526 EU 04-2018 - Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 11945 LV Rösrath GS Geräte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYD5YT9FQNJND
Wartungsarbeiten vom 26.11.24 ab 19.00 Uhr bis 01.12.24 - 23:59 Uhr. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum...”
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD5YT9FQNJND
Wartungsarbeiten vom 26.11.24 ab 19.00 Uhr bis 01.12.24 - 23:59 Uhr. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum keine Möglichkeit besteht, auf das Verfahren zuzugreifen oder ein Angebot abzugeben.
Zudem ist die Stadtverwaltung vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen und es können keine Bieterfragen beantwortet werden.
Die Angebotsfrist wurde entsprechend verlängert.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Die Antworten auf Bieterfragen (Frage-Antwort-Katalog) werden Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie der Vertragsunterlagen.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil!
Um eine GAEB Datei öffnen oder eine GAEB Datei bearbeiten zu können steht das Programm gaeb-365.online im Internet kostenlos zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:
support.cosinex.de
Tel.: +49 234 298796 0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 GWB hinsichtlich der Regelungen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Köln hin.
§ 160 GWB
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 GWB hinsichtlich der Regelungen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Köln hin.
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 166-569458 (2025-08-29)