Der Kreis Lippe beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1 („Bielefeld – Oerlinghausen – Leopoldshöhe – Bad Salzuflen – Lage“)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 1
Referenznummer: VIS-037/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Lippe beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Lippe beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1 („Bielefeld – Oerlinghausen – Leopoldshöhe – Bad Salzuflen – Lage“)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels 1 (die Anlage 1.0 Beschreibung Linienbündel I enthält eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels 1 (die Anlage 1.0 Beschreibung Linienbündel I enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken.):
349 Oerlinghausen Bahnhof - Leopoldshöhe – Nienhagen/Kusenbaum – Bad Salzuflen
350 Bad Salzuflen – Nienhagen/Kusenbaum – Bielefeld
351 Oerlinghausen Bahnhof - Leopoldshöhe – Nienhagen/Kusenbaum – Bielefeld
371 Lage - Bad Salzuflen
748 Lage – Hörstmar/Lieme – Lemgo
749 Lage – Hardissen – Hagen – Waddenhausen – Sylbach Bahnhof – Pottenhausen – Leopoldshöhe, Markt – Oerlinghausen Bahnhof
769 Oerlinghausen Bahnhof/Markt – Helpup – Greste – Ehrentrup –
Kachtenhausen – Wissentrup – Lage
931 Oerlinghausen - Leopoldshöhe - Bad Salzuflen
932 Oerlinghausen - Helpup – Leopoldshöhe 950 Müssen – Billinghausen – Lage
950 Müssen – Breitenheide – Billinghausen – Lage / Billinghausen - Stapelage - Hörste - Müssen -Lage
951 Lage – Billinghausen – Stapelage – Hörste – Müssen – Billinghausen – Lage
953 Hagen A.-Schweizer-Schule - Waddenhausen - Pottenhausen (- Greeste - Lage)
954 Sülterheide - Heiden Schule - Heßloh - Hardissen - Maßbruchschule - Lage (- Hagen A.-Schweizer-Schule)
957 Wissentrup - Ohrsen - Ehlenbruch – Kachtenhausen / Ohrsen - Ehlenbruch - Kachtenhausen - Wissentrup - Lage - (Hagen A.-Schweizer-Schule)
960 Helpup - Greste - Asemissen - Leopoldshöhe Schulzentrum / Ubbedissen - Bechterdissen - Asemissen - Leopoldshöhe Schulzentrum
959 Krentrup - Heipke - Bexterhagen - Nienhagen – Leopoldshöhe
961/962 Bad Salzuflen/Knetterheide – Lockhausen – Ahmsen / Werl - Herford
981 Billinghausen - Hörste - Helpup - Greste – Leopoldshöhe / Lage - Kachtenhausen - Ehlenbruch – Leopoldshöhe
Für die Leistungserbringung stellt der Auftraggeber dem künftigen Auftragnehmer der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durch die KVG Lippe mbH E-Busse und verschiedene zu deren Nutzung erforderlichen Infrastrukturen und Leistungen bei. Näheres ist im dreiseitigen Beistellungsvertrag zwischen Auftraggeber, KVG und künftigen Auftragnehmer geregelt, der als Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügt ist. Mit dem Zuschlag in diesem Verfahren wird zugleicht der Beistellungsvertrag abgeschlossen; der Auftraggeber ist insoweit befugt, den Vertrag auch im Namen und mit Wirkung für die KVG abzuschließen.
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Ort der Leistung: Lippe🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-07 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-05 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3 AEntG, 21...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3 AEntG, 21 SchwarzArbG, 98c AufenthaltsG und 22 LkSG, nach denen Unternehmen von der Teilnahme an Wettbewerben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen
B) Bietergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bietern an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bietergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Dazu ist Anlage 8.0 Vordruck 1 zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen grundsätzlich (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1 der Anlage 8 mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen.
C) Der Bieter hat mit seinem Angebot einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.03.2025 datieren. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug ggf. eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Die Nachweise sind im Wege einer Eigenerklärung zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
B) Bieter können sich zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen.
Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
B) Bieter können sich zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann.
Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteile dieses Auftrags.
Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
“Der Vertrag sieht verschiedene Optionsrechte des Auftraggebers vor, insbesondere das Recht zur Zu-, Ab- und Umbestellung. Insoweit wird auf die...”
Der Vertrag sieht verschiedene Optionsrechte des Auftraggebers vor, insbesondere das Recht zur Zu-, Ab- und Umbestellung. Insoweit wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 92467fd4-1d72-4ffc-83a0-3f0db6b8465d
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Lippe🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 056-179083 (2025-03-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur der Anzeige der Angebotsfrist. korrekte Angebotsfrist: 05.05.2025 - 09:00 Uhr”
Quelle: OJS 2025/S 071-231447 (2025-04-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Auftragsbekanntmachung (2025-05-07) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-23 09:00:00 📅
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-05 09:00:00 📅