Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Es ist zu beachten, dass es auf Grund der Inbetriebnahme des Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 zu verschiedenen Fahrplanzuständen im Regionalzugverkehr kommt. Dadurch ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Regionalzugverkehrs in Murrhardt. In Folge muss auch für die im Linienbündel RMK12 enthaltenen Linien eine Unterscheidung in zwei verschiedene Zustände festgelegt werden. Der Zustand 1 umfasst den Zeitraum ab 01.08.2026 bis voraus-sichtlich 12.12.2026. Der zweite Zustand beginnt voraussichtlich ab 13.12.2026 (Teilinbetriebnahme S21) bis Laufzeitende des Bündels RMK12. Die Fahrpläne des Bündels RMK12 sind bei Zustandswechsel noch einmal auf Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu prüfen und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 12)
Kurze Beschreibung:
“Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben
Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt
Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg –...”
Kurze Beschreibung
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben
Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt
Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt
Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt
Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Es ist zu beachten, dass es auf Grund der Inbetriebnahme des Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 zu verschiedenen Fahrplanzuständen im Regionalzugverkehr kommt. Dadurch ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Regionalzugverkehrs in Murrhardt. In Folge muss auch für die im Linienbündel RMK12 enthaltenen Linien eine Unterscheidung in zwei verschiedene Zustände festgelegt werden. Der Zustand 1 umfasst den Zeitraum ab 01.08.2026 bis voraus-sichtlich 12.12.2026. Der zweite Zustand beginnt voraussichtlich ab 13.12.2026 (Teilinbetriebnahme S21) bis Laufzeitende des Bündels RMK12. Die Fahrpläne des Bündels RMK12 sind bei Zustandswechsel noch einmal auf Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu prüfen und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 12-10-25
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben
Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt
Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg –...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben
Linie 372: Murrhardt – Grab – Großerlach – Mainhardt
Linie 373: Murrhardt – Klingen – Sechselberg – Mettelberg – Murrhardt
Linie 374: Murrhardt – Hinterbüchelberg – Waltersberg – Murrhardt
Linie 377: Murrhardt – Mannenweiler – Grab – Großerlach
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Es ist zu beachten, dass es auf Grund der Inbetriebnahme des Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 zu verschiedenen Fahrplanzuständen im Regionalzugverkehr kommt. Dadurch ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten des Regionalzugverkehrs in Murrhardt. In Folge muss auch für die im Linienbündel RMK12 enthaltenen Linien eine Unterscheidung in zwei verschiedene Zustände festgelegt werden. Der Zustand 1 umfasst den Zeitraum ab 01.08.2026 bis voraus-sichtlich 12.12.2026. Der zweite Zustand beginnt voraussichtlich ab 13.12.2026 (Teilinbetriebnahme S21) bis Laufzeitende des Bündels RMK12. Die Fahrpläne des Bündels RMK12 sind bei Zustandswechsel noch einmal auf Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu prüfen und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2034-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Qualität der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-18 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen können nach Fristablauf nachgefordert werden.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
· Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
· Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen:
· Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) einzutragen.
· Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
· Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei
– drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge,
– zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge,
– einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich.
Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit“) anzugeben.
· Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Mindestbedingung:
· Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß er-brachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit Bussen. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
· Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
“Eignungsleihe
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe
Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.
Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2., 3., 4. (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unter-nehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ beschränkt.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“) auch eine entsprechende Erklärung umfassen.
Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.
Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Ver-antwortung.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Schwere Verfehlung: [ Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung: [ Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter
nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als
nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im
Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7. ]
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76173
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: DE147216735
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Postleitzahl: 71332
Postort: Waiblingen
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.hellmuth@rems-murr-kreis.de📧
Telefon: 0 7151 501-3213📞
URL: https://www.rems-murr-kreis.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 191-652831 (2025-10-02)