Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung: Breiter Weg Nord - 2.BA & Gleisdreieck Uniplatz - Südkopf
Referenznummer: 2025-404-01-01-0790
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der örtlichen Bauüberwachung: Breiter Weg Nord - 2.BA & Gleisdreieck Uniplatz - Südkopf”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der vom Auftraggeber erwartete Leistungsumfang umfasst die Regelleistungen gemäß Abschnitt 3.1. des Hefts Nr. 02 der AHO Schriftenreihe und ist für folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Der vom Auftraggeber erwartete Leistungsumfang umfasst die Regelleistungen gemäß Abschnitt 3.1. des Hefts Nr. 02 der AHO Schriftenreihe und ist für folgende Vorhaben zu erbringen.
Breiter Weg Nord (Bauabschnitt 2)
Auf dem Breiten Weg zwischen Ernst-Reuter-Allee und Julius-Bremer Str. sollen die Verkehrsanlagen erneuert werden. Die Haltestellen werden entsprechend des "Magdeburger Standard" umgestaltet. Mit dem Ausbau der Gleisanlagen wird ebenfalls die Haltestellenausrüstung erneuert bzw. angepasst.
Gleisdreieck Uniplatz - Südkopf
Erneuerung von zwei Weichen inkl. zugehöriger Kreuzung sowie zwei
Weichenantriebe nebst Heizung und Weichensteuerung.
Der Südkopf befindet sich auf einem schweren Masse-Feder-System zur Verringerung der Übertragung des durch die Straßenbahnen verursachten Körperschalls.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird im Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur Grundlage...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird im Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist hierzu eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind.
“Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben...”
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 213-733618 (2025-11-04)