Auftragsbekanntmachung (2025-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen für Auf- und Abbau Oktoberfest
Reference number: VGSt1-3-2025-0032
Kurze Beschreibung:
“An- und Abtransport und Auf- und Abbau von WC-Anlagen, Verkaufsbuden sowie zusätzlichen Auf- und Abbauten inkl. der dazugehörigen Transporte”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Fahrzeugen für den Gütertransport mit Fahrer📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Oktoberfest 2025 benötigt das Referat für Arbeit und Wirtschaft der
Landeshauptstadt München Montagearbeiten für den Auf- und Abbau von 4 WC-Anlagen.”
Zusätzliche Informationen:
“Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten...”
Zusätzliche Informationen
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Teilnahme- bzw. Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen / Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-16 📅
Datum des Endes: 2025-12-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Oktoberfest 2025 benötigt das Referat für Arbeit und Wirtschaft der
Landeshauptstadt München Montagearbeiten für den Auf- und Abbau von zwischen 75...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Oktoberfest 2025 benötigt das Referat für Arbeit und Wirtschaft der
Landeshauptstadt München Montagearbeiten für den Auf- und Abbau von zwischen 75 und 100 städtischen Buden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Oktoberfest 2025 benötigt das Referat für Arbeit und Wirtschaft der
Landeshauptstadt München Montagearbeiten für den Auf- und Abbauarbeiten, sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Oktoberfest 2025 benötigt das Referat für Arbeit und Wirtschaft der
Landeshauptstadt München Montagearbeiten für den Auf- und Abbauarbeiten, sowie den dazugehörigen Transporten zusätzlichen Materialien/Aufbauten.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für jedes Los werden zwei Referenzen für eine vergleichbare Leistung erfragt.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Besteht während der Ausführungszeit des Auftrags für das Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Besteht während der Ausführungszeit des Auftrags für das Unternehmen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Jahresumsatz der letzten drei Jahre wird erfragt.”
“Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten...”
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die bei einer Teilnahme- bzw. Angebotsfrist von weniger als 21 Tagen nach Ablauf der Hälfte der Frist, ansonsten später als 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen / Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 086-286089 (2025-05-02)