Der AG führt ein EU-weites offenes Verfahren für die Ausschreibung einer schultäglichen Beförderung zu den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (2 SuS zur Förderschule Boizenburg in Los 1 und 1 SuS zum Gymnasium Dömitz (Teillos 3 - Anschluss an ÖPNV) durch. Außerdem müssen 22 SuS vom Wohnort in Amt Neuhaus zu den Fähren Neu Bleckede (Los 2) und 6 SuS zur Fähre Darchau (Los 3) zum Anschluss an den ÖPNV befördert werden. In Los 4 müssen 8 SuS der Kurt-Löwensteinschule in Bleckede mit besonderem Förderbedarf vom Wohnort in Amt Neuhaus über die jeweilige Fähre bis zur Schule befördert werden. Die 2 Schüler in Los 5 werden im Raum Neuhaus vom Wohnort zu der Grund- bzw. Oberschule Neuhaus befördert. Das Los 6 umfasst die Beförderung von 24 SuS zur CJD Schule nach Göddenstedt (Landkreis Uelzen). Außerdem ist bei diesem Los 6 je Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Lüneburg - Vergabe der Beförderungsleistung Neuhaus und CJD
Referenznummer: 2025.0023
Kurze Beschreibung:
Der AG führt ein EU-weites offenes Verfahren für die Ausschreibung einer schultäglichen Beförderung zu den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (2 SuS zur Förderschule Boizenburg in Los 1 und 1 SuS zum Gymnasium Dömitz (Teillos 3 - Anschluss an ÖPNV) durch. Außerdem müssen 22 SuS vom Wohnort in Amt Neuhaus zu den Fähren Neu Bleckede (Los 2) und 6 SuS zur Fähre Darchau (Los 3) zum Anschluss an den ÖPNV befördert werden. In Los 4 müssen 8 SuS der Kurt-Löwensteinschule in Bleckede mit besonderem Förderbedarf vom Wohnort in Amt Neuhaus über die jeweilige Fähre bis zur Schule befördert werden. Die 2 Schüler in Los 5 werden im Raum Neuhaus vom Wohnort zu der Grund- bzw. Oberschule Neuhaus befördert. Das Los 6 umfasst die Beförderung von 24 SuS zur CJD Schule nach Göddenstedt (Landkreis Uelzen). Außerdem ist bei diesem Los 6 je Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich.
Der AG führt ein EU-weites offenes Verfahren für die Ausschreibung einer schultäglichen Beförderung zu den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (2 SuS zur Förderschule Boizenburg in Los 1 und 1 SuS zum Gymnasium Dömitz (Teillos 3 - Anschluss an ÖPNV) durch. Außerdem müssen 22 SuS vom Wohnort in Amt Neuhaus zu den Fähren Neu Bleckede (Los 2) und 6 SuS zur Fähre Darchau (Los 3) zum Anschluss an den ÖPNV befördert werden. In Los 4 müssen 8 SuS der Kurt-Löwensteinschule in Bleckede mit besonderem Förderbedarf vom Wohnort in Amt Neuhaus über die jeweilige Fähre bis zur Schule befördert werden. Die 2 Schüler in Los 5 werden im Raum Neuhaus vom Wohnort zu der Grund- bzw. Oberschule Neuhaus befördert. Das Los 6 umfasst die Beförderung von 24 SuS zur CJD Schule nach Göddenstedt (Landkreis Uelzen). Außerdem ist bei diesem Los 6 je Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
Das Los 1 betrifft die schultägliche Beförderung von 2 SuS zur Förderschule Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 08.09.2025 - 15.06.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 1 betrifft die schultägliche Beförderung von 2 SuS zur Förderschule Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 08.09.2025 - 15.06.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
diverse Haltestellen und Schulen im Gebiet des Landkreises Lüneburg/ Uelzen (Niedersachsen) und zwei Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2029-06-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr (2029/30). Diese Option muss bis zum 31.12.2028 schriftlich ausgeübt werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Schüler Wohnort Bereich Amt Neuhaus zum Schulzentrum Bleckede zur Fähre Neu Bleckede - Zeitraum 6 Monate ausschreiben mit Option um monatliche Verlängerung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 2 betrifft die schultägliche Beförderung von 22 SuS vom Wohnort in Amt Neuhaus zur Fähre in Neu Bleckede.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis 31.01.2026.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 2 betrifft die schultägliche Beförderung von 22 SuS vom Wohnort in Amt Neuhaus zur Fähre in Neu Bleckede.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis 31.01.2026.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-14 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag endet automatisch zum Ende der Grundlaufzeit am 31.01.2026. Er verlängert sich maximal zweimalig jeweils bis zum Beginn der folgenden Ferien (20.03.2026/ Osterferien und 01.07.2026/ Sommerferien), soweit der Auftraggeber die Verlängerung 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages bzw. 4 Wochen vor Ende der ersten Verlängerung schriftlich verlangt.
Der Vertrag endet automatisch zum Ende der Grundlaufzeit am 31.01.2026. Er verlängert sich maximal zweimalig jeweils bis zum Beginn der folgenden Ferien (20.03.2026/ Osterferien und 01.07.2026/ Sommerferien), soweit der Auftraggeber die Verlängerung 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages bzw. 4 Wochen vor Ende der ersten Verlängerung schriftlich verlangt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Fähre Darchau und Zubringer
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 3 betrifft die schultägliche Beförderung von 6 SuS zur Fähre Darchau.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis 18.07.2029
Ausnahme: 1 SuS ist zum Gymnasium Dömitz zu befördern, hier gilt die Vergabe der Leistung vom 08.09.2025 bis 15.06.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 3 betrifft die schultägliche Beförderung von 6 SuS zur Fähre Darchau.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis 18.07.2029
Ausnahme: 1 SuS ist zum Gymnasium Dömitz zu befördern, hier gilt die Vergabe der Leistung vom 08.09.2025 bis 15.06.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Dauer
Datum des Endes: 2029-07-18 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Kurt-Löwensteinschule
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 4 betrifft die schultägliche Beförderung von 8 SuS der Kurt-Löwensteinschule in Bleckede mit besonderem Förderbedarf vom Wohnort in Amt Neuhaus über die jeweilige Fähre bis zur Schule.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 4 betrifft die schultägliche Beförderung von 8 SuS der Kurt-Löwensteinschule in Bleckede mit besonderem Förderbedarf vom Wohnort in Amt Neuhaus über die jeweilige Fähre bis zur Schule.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Grund- und Oberschule Neuhaus
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 5 betrifft die schultägliche Beförderung von 2 Schülern im Raum Neuhaus vom Wohnort zu der Grund- bzw. Oberschule Neuhaus.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 5 betrifft die schultägliche Beförderung von 2 Schülern im Raum Neuhaus vom Wohnort zu der Grund- bzw. Oberschule Neuhaus.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: CJD - Göddenstedt - Landkreis Uelzen - je Fahrzeug 1 Begleitperson erforderlich
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 6 betrifft die schultägliche Beförderung von 24 SuS zur CJD Schule nach Göddenstedt (Landkreis Uelzen). Außerdem ist bei diesem Los je Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Das Los 6 betrifft die schultägliche Beförderung von 24 SuS zur CJD Schule nach Göddenstedt (Landkreis Uelzen). Außerdem ist bei diesem Los je Fahrzeug eine Begleitperson erforderlich.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Straßen 3, 5 t) mit entsprechenden Fahrzeugen durchzuführen ist.
Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 14.08.2025 bis zum 18.07.2029.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Dokument "Anlage 2 - Lose anonym".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-27 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-27 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-03-27 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die fehlenden Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung zur Eignung (LD) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
- Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass der Bieter/die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8 April. 2022 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands hat/haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung zur Eignung (LD) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei oder benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
- Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
- siehe Angaben bei "Eignung zur Berufsausübung", "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
- siehe Angaben bei "Eignung zur Berufsausübung", "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
§§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
§ 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
§§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des
Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des
Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs.1 Nr. 3 i. v. m. § 123 Abs. 3 GWB).
Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des
Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder
Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift.
Während der Vertragslaufzeit werden als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit
der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt
Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs.1 Nr. 3 i. v. m. § 123 Abs. 3 GWB).
Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des
Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der
Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder
Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift.
Während der Vertragslaufzeit werden als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit
der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt
Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur
Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).
Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTH0A56LD
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 18.03.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 18.03.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 039-126087 (2025-02-24)