Leitstellenstühle

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg

Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leitstellenstühle
Referenznummer: 2025-11V-32-3
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Stühle 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-11V-32-3
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg. Es wollen mindestens 150 Stück 24/7 Leitstellenstühle abgerufen werden. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 600 Stück 24/7-Leitstellenstühle abrufen. Die geschätzte Abrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 300 Stück 24/7-Leitstellenstühle. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Genauere Informationen zur Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aus diesem Rahmenvertrag sind abrufberechtigt: Alle Polizeipräsidien des Landes Baden-Württemberg, die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, das Landeskriminalamt Ba-den-Württemberg, das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg sowie das Logistikzentrum Baden-Württemberg gemäß Ziffer 13 dieser Ergänzenden Ver-tragsbedingungen. Die Anschriften werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber jeweils mitgeteilt.
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Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Musterstuhl entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 3)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112302-0 📞
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMFH
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 143-493873 (2025-07-28)