Es wird der Neubau einer zweigleisigen Stadtbahntrasse durch die Glücksteinallee, die John-Deere-Straße und Paul-Wittsack-Straße mit Anschluss an die Neckarauer Straße geplant. Dabei sind vier neue Haltestellen geplant, um das neue Stadtquartier optimal an den ÖPNV anzuschließen. Die Gesamtmaßnahme wird in 3 Planungsabschnitte unterteilt. Es wird beabsichtigt zur attraktiveren Gestaltung des Bahnverkehrs die Auswirkungen der Bahntrassen auf die vorhandenen Knotenpunkte im Bereich des Glückstein-Quartiers bzw. der Glücksteinallee näher zu untersuchen. Hierbei sollen die vorhandenen Pläne überprüft werden und die Lichtsignalanlagen-Planung für die Leistungsphasen 5 bis 7 vorgenommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lichtsignalanlagenplanung Glückstein Quartier - Leistungsphasen 5-7 (M016)
Referenznummer: 073-25-EK2
Kurze Beschreibung:
Es wird der Neubau einer zweigleisigen Stadtbahntrasse durch die Glücksteinallee, die John-Deere-Straße und Paul-Wittsack-Straße mit Anschluss an die Neckarauer Straße geplant. Dabei sind vier neue Haltestellen geplant, um das neue Stadtquartier optimal an den ÖPNV anzuschließen. Die Gesamtmaßnahme wird in 3 Planungsabschnitte unterteilt.
Es wird beabsichtigt zur attraktiveren Gestaltung des Bahnverkehrs die Auswirkungen der Bahntrassen auf die vorhandenen Knotenpunkte im Bereich des Glückstein-Quartiers bzw. der Glücksteinallee näher zu untersuchen. Hierbei sollen die vorhandenen Pläne überprüft werden und die Lichtsignalanlagen-Planung für die Leistungsphasen 5 bis 7 vorgenommen werden.
Es wird der Neubau einer zweigleisigen Stadtbahntrasse durch die Glücksteinallee, die John-Deere-Straße und Paul-Wittsack-Straße mit Anschluss an die Neckarauer Straße geplant. Dabei sind vier neue Haltestellen geplant, um das neue Stadtquartier optimal an den ÖPNV anzuschließen. Die Gesamtmaßnahme wird in 3 Planungsabschnitte unterteilt.
Es wird beabsichtigt zur attraktiveren Gestaltung des Bahnverkehrs die Auswirkungen der Bahntrassen auf die vorhandenen Knotenpunkte im Bereich des Glückstein-Quartiers bzw. der Glücksteinallee näher zu untersuchen. Hierbei sollen die vorhandenen Pläne überprüft werden und die Lichtsignalanlagen-Planung für die Leistungsphasen 5 bis 7 vorgenommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0de1911e-8b81-4fa1-bfef-cb365b60cb31
Zusätzliche Informationen:
Es gilt deutsches Recht. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Postleitzahl: 68163
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO.
Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug oder Eintragung in ein relevantes Berufsregister, nicht älter als 3 Monate.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug oder Eintragung in ein relevantes Berufsregister, nicht älter als 3 Monate.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und 2 Mio. für Personenschäden
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und 2 Mio. für Personenschäden
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
Der Bieter hat dazu mindestens je 3 Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderungen:
A: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung mindestens der LPH 5 von LSA-Anlagen im innerstädtischen Bereich mit mindestens 8 Lichtsignalanlagen und vergleichbaren Auftragsvolumen.
B: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung von LSA-Anlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung.
Es können beiden Anforderungen mit je einer Referenz nachgewiesen werden. Es sind demnach insgesamt mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
Der Bieter hat dazu mindestens je 3 Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderungen:
A: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung mindestens der LPH 5 von LSA-Anlagen im innerstädtischen Bereich mit mindestens 8 Lichtsignalanlagen und vergleichbaren Auftragsvolumen.
B: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung von LSA-Anlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung.
Es können beiden Anforderungen mit je einer Referenz nachgewiesen werden. Es sind demnach insgesamt mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto, Zahlung leistet die rnv binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und 2 Mio. für Personenschäden)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
1. Gemäß § 5 Abs. 1Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden und 2 Mio. für Personenschäden)
4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 134-464110 (2025-07-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-25) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 1035189c-c1d1-4c91-9f05-138d61284352
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
Der Bieter hat dazu mindestens je 3 Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderungen:
A: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung mindestens der LPH 5 von LSA-Anlagen im innerstädtischen Bereich mit mindestens 4 Lichtsignalanlagen und vergleichbaren Auftragsvolumen.
B: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung von LSA-Anlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung.
Es können beiden Anforderungen mit je einer Referenz nachgewiesen werden. Es sind demnach insgesamt mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
Der Bieter hat dazu mindestens je 3 Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderungen:
A: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung mindestens der LPH 5 von LSA-Anlagen im innerstädtischen Bereich mit mindestens 4 Lichtsignalanlagen und vergleichbaren Auftragsvolumen.
B: Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre über Planung von LSA-Anlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung.
Es können beiden Anforderungen mit je einer Referenz nachgewiesen werden. Es sind demnach insgesamt mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Bereinigung einiger redaktioneller Abweichungen im Verfahrensbrief und Reduzierung der Mindestanforderung zur Referenz A. Die Details der Änderungen sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2d6c6398-9323-48a8-8aa9-3b8c12609e64-01
Quelle: OJS 2025/S 142-491806 (2025-07-25)