Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine
Reference number: 2025-10-69
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine (Neufahrzeug)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer vollelektrischen Kleinkehrmaschine als Neufahrzeug”
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-28 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“§ 122 GWB i. V. m. §§ 44-46 VgV” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 122 GWB i. V. m. §§ 44-46 VgV” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 122 GWB i. V. m. §§ 44-46 VgV”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Regelungen zur Einleitung, Antrag, Fristen, Form usw. gemäß den §§ 160 ff. GWB hingewiesen....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die Regelungen zur Einleitung, Antrag, Fristen, Form usw. gemäß den §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Hinsichtlich der Rügeobliegenheiten als Zulässigkeitsvoraussetzungen für Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 052-166031 (2025-03-12)