Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines 3-Achser-Allrad LKW-Fahrgestell mit Ladekran und drei Seiten Kipper sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg
Referenznummer: 67_NETZE-2025-0057
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines 3-Achser-Allrad LKW-Fahrgestell mit Ladekran und drei Seiten Kipper sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Fahrzeug.”
Zusätzliche Informationen:
“Lieferung bis spätestens Ende November 2025 und Zulassung des LKW ist bis Mitte Dezember 2025 zu gewährleisten.
.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.2025.”
Zusätzliche Informationen
Lieferung bis spätestens Ende November 2025 und Zulassung des LKW ist bis Mitte Dezember 2025 zu gewährleisten.
.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.2025.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-13 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ein evtl. für die Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 172-587787 (2025-09-08)