Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fahrgestells mit Abrollkippsystem inkl. Winterdiensthydraulik II
Referenznummer: S-KLEVE-USK-2025-0016
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Fahrgestells mit Abrollkippsystem inkl. Winterdiensthydraulik”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 :
Lieferung eines Fahrgestells zur Aufnahme eines
Abrollkippersystems inkl. Fahrerhaus & Elektrik”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist aufgenommen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Kleve🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2
Lieferung eines Abrollkippersystems (Telekopausführung),
eines Winterhydrauliksystems (Load-Sensing) und eines
Grundrahmens für Hakensystem”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist aufgenommen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
(oder gleichwertige...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigung nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen
vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Rußland-Sanktionen
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl
kommen, folgende Nachweise fordern:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt
erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen
vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
“a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc....”
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das) benannte Auftragsportal einzureichen.
Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte
Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das vorstehend benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 110-375955 (2025-06-10)