Lieferung eines Geräteträgers

Kreisstadt Steinfurt, Die Bürgermeisterin

Lieferung eines Geräteträgers mit einer Nennleistung von mindestens 200 KW und einem zulässigem Gesamtgewicht von 14 t.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Geräteträgers
Referenznummer: 202504101100
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Geräteträgers mit einer Nennleistung von mindestens 200 KW und einem zulässigem Gesamtgewicht von 14 t.
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 202504101100
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines Geräteträgers mit einer Nennleistung von mindestens 200 KW und einem zulässigem Gesamtgewicht von 14 t. Das Fahrzeug muss den Bestimmungen der StVZO und den zurzeit geltenden Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Die Lieferung des Geräteträgers hat kostenfrei zum Baubetriebshof der Kreisstadt Steinfurt, Wiemelfeldstr. 46, 48565 Steinfurt zu erfolgen. Der Geräteträger ist für den Sommer- und Wintereisatz mit bereits vorhandenen Auf- und Anbaugeräten im Einsatz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung sowie der Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen: Liefertermin: sofort nach Auftragsvergabe, spätestens bis zum 31.12.2025.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge 📦
Postanschrift: Wiemelfeldstraße 46
Postleitzahl: 48565
Stadt: Steinfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisstadt Steinfurt Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale Vergabestelle Zimmer 253 Emsdettener Str. 40 48565 Steinfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-10 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Kreisstadt Steinfurt Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale Vergabestelle Zimmer 253 Emsdettener Str. 40 48565 Steinfurt
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister/Handwerksrolle: Eintragungen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle sind erfolgt, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Eintrag in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer oder der Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. 2. Es dürfen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" (Formular 522 EU) nachzuweisen. 3. Eigenerklärung Sanktionspaket: Die Voraussetzungen in der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 müssen erfüllt sein. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB erfüllt sein. Dies betrifft Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sofern der Anwendungsbereich des § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. mind. 1.000 Mitarbeiter im Inland) eröffnet ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
nicht die Tätigkeit eingestellt hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisstadt Steinfurt, Die Bürgermeisterin
Nationale Registrierungsnummer: 055660084084-31001-73
Postanschrift: Emsdettener Straße 40
Postleitzahl: 48565
Postort: Steinfurt
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt-steinfurt.de 📧
Telefon: 02552 925-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYD9LCPT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYD9LCPT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYD9LCPT 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD9LCPT 1. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung und Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz NRW sowie eine Teilnahme an dem Verfahren "202504101100 Lieferung eines Geräteträgers". Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über die gesamte Kommunikation informiert werden. 2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW geführt. 3. Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 02.04.2025 4. Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist: 09.06.2025
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Körper überprüfen
Name: Geschäftsstelle der Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 049-157108 (2025-03-10)