Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (kurz: WAV) schreibt in einem offenen Vergabeverfahren ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug als Kastenwagen aus. Das Fahrzeug wird für die Inspektion von Schmutz- Misch- und Regenwasserkanälen sowie Hausanschlussleitungen eingesetzt. Der Aufbau ist auf einem zweiachsigen Fahrgestell für Kastenwagen, einer Motorleistung von ca. 170 PS/125 kW sowie der derzeit aktuellsten Schadstoffklasse zu montieren. Die Vorderachse ist für erhöhte Traglast auszulegen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst befestigte und unbefestigte Straßen und Wege. Das Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug ist anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Kanal-TV-Inspektionsfahrzeuges
Referenznummer: 2025-14-AW
Kurze Beschreibung:
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (kurz: WAV) schreibt in einem offenen Vergabeverfahren ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug als Kastenwagen aus. Das Fahrzeug wird für die Inspektion von Schmutz- Misch- und Regenwasserkanälen sowie Hausanschlussleitungen eingesetzt.
Der Aufbau ist auf einem zweiachsigen Fahrgestell für Kastenwagen, einer Motorleistung von ca. 170 PS/125 kW sowie der derzeit aktuellsten Schadstoffklasse zu montieren. Die Vorderachse ist für erhöhte Traglast auszulegen.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst befestigte und unbefestigte Straßen und Wege.
Das Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug ist anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung anzubieten.
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (kurz: WAV) schreibt in einem offenen Vergabeverfahren ein Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug als Kastenwagen aus. Das Fahrzeug wird für die Inspektion von Schmutz- Misch- und Regenwasserkanälen sowie Hausanschlussleitungen eingesetzt.
Der Aufbau ist auf einem zweiachsigen Fahrgestell für Kastenwagen, einer Motorleistung von ca. 170 PS/125 kW sowie der derzeit aktuellsten Schadstoffklasse zu montieren. Die Vorderachse ist für erhöhte Traglast auszulegen.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst befestigte und unbefestigte Straßen und Wege.
Das Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug ist anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung anzubieten.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-14-AW
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Postanschrift: Gewerbegebiet Kiesgrube 2
Postleitzahl: 06632
Stadt: Freyburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulgenden Unterlagen
siehe Formblatt 124
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Gemäß VOB/A § 6a EU:
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A 2. Abschnitt vorliegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Gemäß VOB/A § 6a EU:
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A 2. Abschnitt vorliegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU (2)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben,
- Freistellungsbesche Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
inigung nach § 48b EStG,
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt sind auch für NAN abzugeben
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU (2)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Auf Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis Haftpflichtversicherung des Bieters
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben,
- Freistellungsbesche Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
inigung nach § 48b EStG,
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
- Erklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt sind auch für NAN abzugeben
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU Abs. (3):
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung), falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben abgefordert:
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Bieter müssen auf Anforderung und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Erklärung aus der hervorgeht, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gemäß VOB/A § 6a EU Abs. (3):
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (als tabellarische Aufstellung), falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben abgefordert:
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Bieter müssen auf Anforderung und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Erklärung aus der hervorgeht, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Vertrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme und eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme sind zu erbringen; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers angenommen.
Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Vergabeunterlagen und VOB/B.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme und eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme sind zu erbringen; es werden nur selbstschuldnerische Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers angenommen.
Die Mängelansprüchebürgschaft ist für die gesamte Mängelansprüchezeit zu hinterlegen.
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Vergabeunterlagen und VOB/B.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: als gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §…
… 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und 788625-2024 Page 3/9 Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und in¬ternationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
… 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, §264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
… 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
… 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass es die beruflichen Tätigkeiten nicht eingestellt hat und in Zukuft bzw. während der Baumaßnahme nicht einstellen wird.
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
Das Unternehmen erklärt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
Das Unternehmen erklärt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
Das Unternehmen erklärt, dass es keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen erklärt, dass es keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen erklärt, dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet.
Das Unternehmen erklärt, dass es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in
der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende…
… arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
Das Unternehmen erklärt, dass es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
… Steuern, Abgaben nachgekommen ist.
Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist.
Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Das Unternehmen erklärt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
Das Unternehmen erklärt, dass es keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: +49 345-5141529
Abteilung: Abteilung 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06612
Postort: Halle
Region: Saalekreis
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Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 0345-5141529📞
Fax: 0345-5141115 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-850608 (2025-12-19)