Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines kombinierten Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeugs
Referenznummer: TAV-2025-011
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines kombinierten Schlammsaug- und Hochdruckspülfahrzeugs”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs zum Spülen, Absaugen und Transportieren von nicht brennbaren Flüssigkeiten und Schlämmen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeugs zum Spülen, Absaugen und Transportieren von nicht brennbaren Flüssigkeiten und Schlämmen, 3-achsiges Fahrgestell mit gelenkter Nachlaufachse und Luftfederung, mittellanges Fahrerhaus, maximale Höhe: 3.700 mm, maximale Länge 9.000 mm, zulässiges Gesamtgewicht 26.000 kg, techn. Gesamtgewicht 28.000kg, Motorleistung mind. 300 kW. Euro Norm 6e, Schlammbehälter aus Stahlblech S355JR o. gleichwertig, Gesamtvolumen mind. 11.000 Liter, Hochdruckanlage mit HD Schlauchhaspel, Vakuumanlage. Saugschlauchausleger als Kombiausleger mit Saugschlauch, kleine Hochdruckschlauchhaspel hinten am Ausleger installiert. Die Bedingungen gemäß Anlage XXI des § 49 Abs. 3 StVZO bzw. DIN 45645 und 45648 für lärmarme LKW sind zu erfüllen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-16 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455140📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 047-151145 (2025-03-06)