Lieferung eines LKW mit Dreiseitenkipper und Ladekran

Landkreis Heidekreis, Der Landrat

Lieferung eines LKW mit Dreiseitenkipper und Ladekran für den Betriebshof Bad Fallingbostel der Kreisstraßenmeisterei, Sieben Steinhäuser Weg 11, 29683 Bad Fallingbostel

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines LKW mit Dreiseitenkipper und Ladekran
Referenznummer: 24-2025
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines LKW mit Dreiseitenkipper und Ladekran für den Betriebshof Bad Fallingbostel der Kreisstraßenmeisterei, Sieben Steinhäuser Weg 11, 29683 Bad Fallingbostel
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 24-2025
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof der Kreisstraßenmeisterei Bad Fallingbostel
Postanschrift: Sieben Steinhäuser Weg 11
Postleitzahl: 29683
Stadt: Bad Fallingbostel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof Bad Fallingbostel der Kreisstraßenmeisterei

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
GWB Teil 4, NTVergG
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-04 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-04 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-06-04 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung der Bieter auswirken. Die Straftaten sind in §123 Abs. 1 Nr.1 bis 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung aufgeführt: Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechlichkeit, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung i.V. mit §335a des Strafgesetzbuches, Bestechung ausländischer Abgeordnete im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsverkehr, Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen sowie eine Eigenerklärung zu Russland Sanktionen mit seinem Angebot einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03358-0-44
Abteilung: Stabsstelle Vergabe
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Region: Heidekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stabsstelle Vergabe
E-Mail: p.klebingat@heidekreis.de 📧
Telefon: +495191 970-629 📞
URL: https://www.heidekreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E65276162 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E65276162 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131 15-3308 📞
Fax: +49 4131 15-2943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 084-278395 (2025-04-28)