Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Öko-Mähkopf, Auslegermähgerät, Schneeräumschild, Aufsatzstreuer und Mähgutanhänger für den Bauhof des Tiefbau- und Grünflächenamtes
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Öko-Mähkopf, Auslegermähgerät, Schneeräumschild, Aufsatzstreuer und Mähgutanhänger für den Bauhof des Tiefbau- und Grünflächenamtes
Referenznummer: 66-25-10
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Öko-Mähkopf, Auslegermähgerät, Schneeräumschild, Aufsatzstreuer und Mähgutanhänger”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mäher📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 465 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Stück Mehrzweckgeräteträger mit folgenden Anbaugeräten: 1 Stück Randstreifenmähgeräte Öko-Mähkopf kombiniert mit einem Frontauslegermähgerät als...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Stück Mehrzweckgeräteträger mit folgenden Anbaugeräten: 1 Stück Randstreifenmähgeräte Öko-Mähkopf kombiniert mit einem Frontauslegermähgerät als Vorbaugerät, 1 Stück Mähgutanhänger, 1 Stück Aufsatzstreuer sowie 1 Stück Schneeräumschild
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Zusätzliche Informationen:
“Finanzierung zu 90 Prozent aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds des Bundes, NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bauhof des Tiefbau- und Grünflächenamtes”
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin in Kalenderwochen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reparatur/Instandsetzung/mobiler Vor-Ort-Service/Entfernung zur nächsten Servicestation
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung: Rathaus, Zimmer 49, Markt, 17489 Greifswald,
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nicht öffentlich, elektronische Angebotsöffnung durch zwei befugte Personen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYZYDWB” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postleitzahl: 19048
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385-58815164📞
Fax: +49 385-588485-15817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 062-200899 (2025-03-27)