Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Um-/Aufbau eines Rettungswagens Typ C gemäß DIN EN 1789 und Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem Rettungswagen RTW Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 sowie DIN 13500:2018-07 mit Kofferaufbau und zulässigem Gesamtgewicht von 5500kg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Rettungswagen nach Typ C gemäß DIN EN 1789:2020-12 sowie DIN 13500:2018-07 und einem zulässigem Gesamtgewicht von 5500kg
Referenznummer: 2025-0070
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Um-/Aufbau eines Rettungswagens Typ C
gemäß DIN EN 1789 und Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Um-/Aufbau eines Rettungswagens Typ C
gemäß DIN EN 1789 und Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem Rettungswagen RTW Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 sowie DIN 13500:2018-07 mit Kofferaufbau und zulässigem Gesamtgewicht von 5500kg.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Um-/Aufbau eines Rettungswagens Typ C
gemäß DIN EN 1789 und Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Um-/Aufbau eines Rettungswagens Typ C
gemäß DIN EN 1789 und Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem Rettungswagen RTW Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 sowie DIN 13500:2018-07 mit Kofferaufbau und zulässigem Gesamtgewicht von 5500kg.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Warendorf🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-02 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(533a oder 533b EU) Information Unterauftraege_Angebotsabgabe oder Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (nur erforderlich,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(533a oder 533b EU) Information Unterauftraege_Angebotsabgabe oder Nachweis Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (nur erforderlich, sofern zutreffend)
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Bestimmungen der VOL/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YTB99YF9V
a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YTB99YF9V
a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
b) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version.
c) Angebotsabgabe:
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 088-292478 (2025-05-06)