Los 1 - Lieferung eines 3-achsigen Fahrgestelles mit Nahverkehrsfahrerhaus zur Aufnahme eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung Los 2 - Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung in Pressplattenbauweise
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Sperrmüllfahrzeuges, Los 1 + Los 2
Reference number: SR-06-2025
Kurze Beschreibung:
“Los 1 - Lieferung eines 3-achsigen Fahrgestelles mit Nahverkehrsfahrerhaus zur Aufnahme eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung
Los 2 -...”
Kurze Beschreibung
Los 1 - Lieferung eines 3-achsigen Fahrgestelles mit Nahverkehrsfahrerhaus zur Aufnahme eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung
Los 2 - Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung in Pressplattenbauweise
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 - Lieferung eines 3-achsigen Fahrgestelles mit Nahverkehrsfahrerhaus zur Aufnahme eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 - Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus für die Sperrmüllsammlung in Pressplattenbauweise”
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes M-V
Nationale Registrierungsnummer: 19053
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588 15164📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtentsorgung Rostock GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005379
Postanschrift: Petridamm 26
Postleitzahl: 18146
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fwagner@stadtentsorgung-rostock.de📧
Telefon: +49 381 45 93 - 142📞
URL: https://www.stadtentsorgung-rostock.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 142-490301 (2025-07-25)