Auftragsbekanntmachung (2025-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Fertigteile Wilhelm-Geiger-Platz u. Feuerbach Bahnhof
Referenznummer: 170-2025-0043
Kurze Beschreibung:
“Herstellen und liefern von Betonfertigteilen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Betonerzeugnisse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellen und Liefern von:
ca. 532 Stück Kantensteine
ca. 1.286 Stück Blindenleitsteine
Treppenstufen/Treppenwangen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Aufftraggeber behält sich vor, nicht den...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Aufftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
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Dauer: 1 (DAY)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Lieferung und Abnahme der Leistungen ab 2020”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist. Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister des Unternehmensstandortes”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.”
“Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden. Wir...”
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich dort kostenlos zu registrieren um eine Mitteilung über Änderungen und Neuigkeiten automatisch zu erhalten. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Das Angebot u nd dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner siehe unter: https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/Downloads
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 224-770297 (2025-11-19)