Lieferung, Installation und Konfiguration zur Erweiterung und Teilerneuerung eines NetApp Metro-Clusters

Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH

Lieferung, Installation und Konfiguration zur Erweiterung und Teilerneuerung eines NetApp Metro-Clusters

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Installation und Konfiguration zur Erweiterung und Teilerneuerung eines NetApp Metro-Clusters
Referenznummer: IT032025
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation und Konfiguration zur Erweiterung und Teilerneuerung eines NetApp Metro-Clusters
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerspeichereinheiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Beschreibung der Beschaffung:
Die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH betreibt ein Storage-System mit vernetzten NetApp-Metroclustern. Darüber hinaus ist die Virtualisierungsumgebung mit den darin enthaltenen Servern ausschließlich über dieses Storage implementiert. Es ist nunmehr geplant, einen Teil des vorhandenen Storage zu erneuern und zu erweitern.
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Postanschrift: Hainichener Straße 4-6
Postleitzahl: 09648
Stadt: Mittweida
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mittelsachsen 🏙️
Dauer: 64 Tage
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): gem. §55 VgV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-07 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gem. §55 VgV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Im Ermessen des Auftraggebers sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen gem. § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (b) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend), (b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), (c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanziel-le, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kon-taktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage mit dem Angebot: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen): Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Vorlage einer entsprechenden Versicherungspolice oder – soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Vorlage einer verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe an die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft abdeckt.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Zertifizierungsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. §123 GWB oder § 124 GWB vor, hat der Bieter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage mit dem Angebot: Beleg über das Vorliegen folgender Unternehmenszertifikate: - Mind. NetApp-Partnerlevel: Preferred - Integration Services Certified - ONTAP - Spezialisierung Optimization Services Certified - ONTAP Data Protection Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen an die Eignung. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder jeweils über alle geforderten Zertifikate verfügen. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Zertifikate mit dem Angebot zu führen. Die Pflicht zur Vorlage entfällt für gemäß § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. Als vergleichbar werden nur Liefer- und Dienstleistungen angesehen, bei denen die erbrachte Referenzleistung folgende Mindestanforderungen erfüllt : - vergleichbare Leistung (NetApp Speichersysteme) - Auftragswert 440 TEUR brutto - Mindestens 1 Referenz mit öffentlichem Auftraggeber Mindestanforderungen an die Eignung: Der Bieter muss über mindestens 3 Referenzen verfügen, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder jeweils über alle geforderten Referenzen verfügen. b) mindestens drei Referenznachweise zu a) mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Zusätzlich ist anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte (abweichend vom Formblatt 124 LD – Vorlage mit dem Angebot) Die Erklärungen gem. A) (a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. (b) entfällt für zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit Angebot: Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Bankerklärungen, aus denen sich der Umsatz gemäß A) ergibt Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (b) Angabe der Fachkräfte, die über folgende Mitarbeiterzertifizierungen verfügen, unabhängig davon, ob diese Mitarbeiter dem Unternehmen angehören oder nicht: - NetApp Certified Implementation Engineer - MetroCluster Specialist - NetApp Certified Technology Solutions Professional - Veeam Certified Engineer (VMCE) Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Mindestanforderungen an die Eignung: - Mind. 2 Mitarbeiter NetApp Certified Implementation Engineer - MetroCluster Specialist - Mind. 2 Mitarbeiter NetApp Certified Technology Solutions Professional - Mind. 1 Mitarbeiter Veeam Certified Engineer (VMCE) Diese Zertifikate müssen auf unterschiedliche Mitarbeiter verteilt sein. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese Mitarbeiter dem Unternehmen angehören oder nicht Die Erklärungen gem. A) a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Erklärungen gem. A) b) sind mittels Eigenerklärung abzugeben und durch Vorlage der entsprechenden Zertifikate nachzuweisen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5
gem. §123 GWB Abs. 4, Abs. 5
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 1
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 2
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 3
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 4
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 5
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 6
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 7
gem. §124 GWB Abs. 1 Nr. 8 u. Nr. 9
gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 4 u. Nr. 5, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Mittweida Krankenhaus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 179 041 356
Postanschrift: Hainichener Straße 4-6
Postleitzahl: 09648
Postort: Mittweida
Region: Mittelsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: david.ksoll@lmkgmbh.de 📧
Telefon: +49 (0) 3727 991342 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019739d1-a63a-4c63-8f17-d7d60e7029b6/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019739d1-a63a-4c63-8f17-d7d60e7029b6/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Russland Sanktionen" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, so ist das Formblatt auch für jedes dieser anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Angebote von Bietern, die einen Bezug zu Russland im Sinne der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) haben, wird wegen des gem. Art. 5k der Sanktions-VO geltenden Zuschlagsverbotes der Zuschlag nicht erteilt. Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 27.06.2025 über Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341-977-3800 📞
Fax: +49 341-977-1049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 110-374266 (2025-06-06)