Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(b) Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
(c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,
d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend),
(b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
(c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (präqualifizierte gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses ersetzen.
Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.