Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und Installation eines dynamischen Parkleitsystems für die Stadt Rottweil
Referenznummer: 2025-TB-LL-007
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Installation eines dynamischen Parkleitsystems für das Stadtgebiet der Stadt Rottweil.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Ein Verwaltungssystem, also eine Software, die für die Parkdatenaufnahme aus den vorgelagerten Erfassungssystemen der Parkierungsanlagen und Weitergabe an...”
Beschreibung der Beschaffung
- Ein Verwaltungssystem, also eine Software, die für die Parkdatenaufnahme aus den vorgelagerten Erfassungssystemen der Parkierungsanlagen und Weitergabe an die Anzeiger des dynamischen Parkleitsystems sowie für die Administration der dynamischen Wegweiser zuständig ist, - statische und dynamische Wegweiser mit variabler Stromversorgung (Nachtstrom oder Solarstrom), Kommunikationskomponenten zum Anschluss an die Verwaltungssoftware, stellenweise Masten, - die Lieferung, die Montage, die Inbetriebnahme aller Komponenten des im Lastenheft beschriebenen Parkleitsystems im Sinne eines vollständigen und funktionsfähigen Gesamtsystems umfassen, sowie - die Schulung des AG in angemessener Weise.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beleuchtete Verkehrsschilder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Parkplätze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Verschiedene Standorte im gesamten Stadtgebiet von Rottweil. Details siehe Lastenheft.”
Ort der Leistung: Rottweil🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität des Systems
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.07
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Drei Projekte mit mindestens fünf Anzeigern pro Projekt und mind. einem Anzeiger mit einer Infotexte-Funktion (Zeile oder Matrix) - Ein Projekt mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Drei Projekte mit mindestens fünf Anzeigern pro Projekt und mind. einem Anzeiger mit einer Infotexte-Funktion (Zeile oder Matrix) - Ein Projekt mit mindestens einem Stellplatz-Anzeiger mit Solarbetrieb, bei welchen das Verwaltungssystem den Akkustatus mit Ladezustand anzeigt - Ein Projekt mit mindestens einem Stellplatz-Anzeiger mit Nachtstrom, bei welchen das Verwaltungssystem den Akkustatus mit Ladezustand anzeigt
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC5VPT#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 179-608989 (2025-09-17)