Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die ausgeschriebenen Leistungen um-fassen die bedarfsgerechte Bereitstellung und fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern in den jeweiligen Wohn- oder Gewerbeeinheiten durch qualifiziertes Fachpersonal. Dabei sind sämtliche Geräte gemäß den geltenden technischen Normen, insbesondere der DIN 14676, sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auszuwählen und zu montieren. Neben der Lieferung und Montage ist auch die fortlaufende Wartung der installierten Rauchwarnmelder Bestandteil des Leistungsumfangs. Diese umfasst sowohl die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung als auch etwaige Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen, inklusive Dokumentation der durchgeführ-ten Arbeiten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder jederzeit betriebsbereit sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands, abhängig vom Standort des Objekts. Für Objekte im Land Berlin ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) maßgeblich, für Objekte im Land Brandenburg gilt entsprechend die Bauordnung für das Land Brandenburg (BbgBO). Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen im Einklang mit den technischen Richtlinien der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu erbringen. Bei der gegenständlichen Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag, die Höchstabnahmemenge wird festleget bei 510.000 € netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern
Reference number: OV25_Rauchwarnmelder
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die ausgeschriebenen Leistungen um-fassen die bedarfsgerechte Bereitstellung und fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern in den jeweiligen Wohn- oder Gewerbeeinheiten durch qualifiziertes Fachpersonal. Dabei sind sämtliche Geräte gemäß den geltenden technischen Normen, insbesondere der DIN 14676, sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auszuwählen und zu montieren.
Neben der Lieferung und Montage ist auch die fortlaufende Wartung der installierten Rauchwarnmelder Bestandteil des Leistungsumfangs. Diese umfasst sowohl die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung als auch etwaige Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen, inklusive Dokumentation der durchgeführ-ten Arbeiten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder jederzeit betriebsbereit sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands, abhängig vom Standort des Objekts. Für Objekte im Land Berlin ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) maßgeblich, für Objekte im Land Brandenburg gilt entsprechend die Bauordnung für das Land Brandenburg (BbgBO). Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen im Einklang mit den technischen Richtlinien der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu erbringen.
Bei der gegenständlichen Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag, die Höchstabnahmemenge wird festleget bei 510.000 € netto.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Rauchmelder📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für Neubau- und Ankaufsobjekte im Bestand der STADT UND LAND. Die ausgeschriebenen Leistungen um-fassen die bedarfsgerechte Bereitstellung und fachgerechte Installation von Rauchwarnmeldern in den jeweiligen Wohn- oder Gewerbeeinheiten durch qualifiziertes Fachpersonal. Dabei sind sämtliche Geräte gemäß den geltenden technischen Normen, insbesondere der DIN 14676, sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auszuwählen und zu montieren.
Neben der Lieferung und Montage ist auch die fortlaufende Wartung der installierten Rauchwarnmelder Bestandteil des Leistungsumfangs. Diese umfasst sowohl die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung als auch etwaige Instandhaltungs- und Austauschmaßnahmen, inklusive Dokumentation der durchgeführ-ten Arbeiten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder jederzeit betriebsbereit sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslands, abhängig vom Standort des Objekts. Für Objekte im Land Berlin ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) maßgeblich, für Objekte im Land Brandenburg gilt entsprechend die Bauordnung für das Land Brandenburg (BbgBO). Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen im Einklang mit den technischen Richtlinien der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“Grundsätzlich stellt diese Rahmenvereinbarung keine Exklusivvereinbarung da. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass alle ausgeschriebenen...”
Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich stellt diese Rahmenvereinbarung keine Exklusivvereinbarung da. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass alle ausgeschriebenen Objekte/Leistungen im gleichen Umfang abgerufen werden. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht erbracht werden können und mehrere Rahmenvertragspartner gebunden sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen an einen anderen Rahmenvertragspartner/Auftragnehmer zu vergeben.
Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag
Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen gemäß § 15 Abs. 3 UVgO/ § 21 Abs. 3 VgV. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die Einzelabrufe erfolgen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung...”
Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend beim Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums ist durch den Bieter ein Aufgabenumsetzungskonzept einzureichen. In dem Aufgabenumsetzungskonzept ist die Herangehensweise des Bieters bei der Übernahme und Umsetzung der Leistung – Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern – darzulegen.
Der Bieter hat den organisatorischen Ablauf der Montage von Rauchwarnmeldern in Neubau- und Ankaufsobjekten darzustellen. Dabei ist zu beschreiben, wie die Installation geplant, koordiniert und ausgeführt wird – einschließlich Zeitplan. Die Terminabstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Mietparteien ist konkret zu erläutern. Hierzu zählen die Art der Ankündigung, die Vereinbarung von Zugangsterminen sowie Maßnahmen zur Minimierung von Störungen im laufenden Betrieb. Die Dokumentation der erfolgten Montage ist ebenfalls darzustellen (z. B. digitale Protokolle, Foto- oder Unterschriftsnachweise).
Des Weiteren ist zu beschreiben, wie die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern innerhalb von 1 Monat nach Beauftragung erfolgen kann.
Zudem ist das Wartungskonzept darzustellen. Dieses umfasst Angaben zur Terminankündigung, zur Art der Durchführung (z. B. Vor-Ort oder per Ferninspektion), zur Dokumentation der Wartung sowie zum Umgang mit Störungen und Defekten. Reaktionszeiten, Prozesse zur Mängelbeseitigung und ggf. Eskalationsstufen sind nachvollziehbar darzustellen.
Weiterhin sind durch den Bieter Ausführungen zum Fortbildungskonzept zu machen, dass im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auf Grund von Weiterbil-dungsschwerpunkten und regelmäßigem Rhythmus sicher-stellt, dass die Kenntnisse des eingesetzten Personals, z. B. Konfliktbewältigung, Gewährleistung der Aktualität der Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen insbesondere bei Leistungen, die nach technischen Standards erfolgen, auf einem aktuellen Stand sind.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Aufgabenumsetzungskonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungs-losen Ablauf erwarten lässt.
Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Ge-samtbetrachtung. Dabei werden neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, Plausibilität, Nachvollziehbarkeit, fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe und Detailliert-heit der Angaben des Bieters berücksichtigt. Folgende Punktevergabe kommt dabei zur Anwendung:
30 Punkte (Hervorragende Darstellung)
Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. Das Konzept ist äußerst detailliert und vollständig, berücksichtigt alle relevanten Aspekte der Ausschreibung und stellt innovative oder besonders effiziente Lösungen bereit. Es zeigt eine außergewöhnliche Eignung zur Umsetzung der Anforderungen und geht weit über die Mindestanforderungen hinaus.
24 Punkte (Sehr gute Darstellung)
Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. Das Konzept ist vollständig und überzeugend, mit einer klaren, gut strukturierten und praktikablen Darstellung aller relevan-ten Aspekte. Alle Anforderungen der Ausschreibung werden in vollem Umfang abgedeckt, und das Konzept bietet eine ausgezeichnete Lösung für die Aufgabenstellung.
18 Punkte (Gute Darstellung)
Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. Das Konzept deckt alle relevanten Punkte ab, ist jedoch weniger detailliert oder weist kleinere Unklarheiten oder Verbesserungspotenzi-ale auf. Es ist dennoch gut geeignet, die Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen und zeigt eine solide Lösung.
12 Punkte (Befriedigende Darstellung)
Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwar-tung. Das Konzept enthält die wesentlichen Elemente, weist jedoch Mängel in der Detaillierung oder Strukturierung auf. Einige Punkte werden möglicherweise nur oberflächlich oder unzureichend behandelt, wodurch die Umsetzung in der Pra-xis eingeschränkt sein könnte.
6 Punkte (Ausreichende Darstellung)
Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Gan-zen der Leistungserwartung. Das Konzept deckt einige we-sentliche Anforderungen ab, jedoch fehlen wesentliche De-tails oder die vorgeschlagenen Lösungen sind nicht vollstän-dig oder weniger praktikabel. Es besteht noch ein gewisser Bedarf an Optimierung und Klärung in verschiedenen Berei-chen.
0 Punkte (Ungenügende Darstellung)
Die Leistung entspricht nicht der Leistungserwartung. Das Konzept ist unvollständig, unklar oder weist wesentliche Mängel auf. Wichtige Anforderungen der Ausschreibung werden nicht adressiert, und das Konzept ist nicht geeignet, die geforderten Leistungen in der gewünschten Qualität zu erbringen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar (die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern) sind mit Angabe der Anzahl der verbauten Geräte, des Werts, des Lie-fer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Als Mindestanforderung ist durch den Bieter zu erklären, dass in den letzten drei Jahren mindestens 6.000 Rauchwarnmeldern geliefert, montiert und gewartet worden sind. Die verwendeten Geräte müssen eine Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und somit für den Einsatz gemäß DIN 14676-1 zugelassen sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Die ausführenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Die ausführenden Mitarbeiter müssen einen Qualifikationsnachweis gem. DIN 14676-2 als "Fach-kraft für Rauchwarnmelder" besitzen.
Als Mindestanforderung ist durch den Bieter zu erklären, dass mindestens vier Mitarbeitende ak-tuell beschäftigt sind, die eine solche Qualifizierung nachweisen können.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
Der Auftraggeber wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen.
Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss.
2) Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.
“Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und...”
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 079-261681 (2025-04-22)