Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
EIGENERKLÄRUNG über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
mit Angabe der Registernummer des Amtsgerichts. oder:
Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
---- EIGENERKLÄRUNG, dass die in §123 GWB und §124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
---- EIGENERKLÄRUNG zum Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß den
EU Sanktionen gegen Russland.
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ZUM NACHWEISS DER EIGNUNG (vorläufiger Nachweis der Eigenerklärung) und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen sind mit dem Angebot vorzulegen
1, Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung – VgV“ und Nachweise (Kopien) gemäß beigefügter
Nachweisliste, oder Bieter, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) eingetragen sind, müssen lediglich das gültige Zertifikat
der Eintragung vorlegen.
2, Formblatt „Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
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AUSLÄNDISCHE BEWERBER müssen die entsprechenden Erklärungen/Nachweise vorlegen, die mit
den geforderten Angaben vergleichbar sind. Bei Erklärungen/Nachweise, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist jeweils eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Auszug aus dem GEWERBEZENTRALREGISTER beim Bundesamt für Justiz:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Auszug aus dem WETTBEWERBSREGISTER beim Bundeskartellamt:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.