Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke 2025/2026 mit der Option auf Verlängerung um drei weitere Schuljahre
Referenznummer: OV006.25
Kurze Beschreibung:
“Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt...”
Kurze Beschreibung
Schulbuchlieferung für kreiseigene Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit Option auf Verlängerung für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 verteilt auf 4 Lose
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 594 846 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung /...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden...”
Zusätzliche Informationen
1. Bindefristende: 14.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“- Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Hennigsdorf - Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Hennigsdorf - Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Velten -...”
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Ort der Leistung: Oberhavel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“- Margeriten-Schule, Borgsdorf - Marie-Curie-Gymnasium, Hohen Neuendorf - Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Mühlenbeck - Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Birkenwerder”
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel siehe Angaben zu den Losen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-15 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-15 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Erklärung zu Angaben zum Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen des Unternehmens mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 EUR Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 6) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden - Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine Liefersperren verhängt sind und er alle Bücher sämtlicher Verlage beschaffen kann Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 2) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels vorgegebenen Vordruck (Anlage 4) werden nachfolgende Eigenerklärungen bzw. Erklärungen gefordert: - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche; zusätzlich zu Anlage 4: Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie) sofern auf Grund der Rechtsform möglich mit Benennung des Geschäftsführers und sämtlicher Gesellschafter oder bei Einzelunternehmen die Gewerbeanmeldung mit sämtlichen Änderungen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Erklärungen und Nachweise sog. Ausschlusskriterien sind. Nicht unterschriebene oder unvollständige oder fehlende Erklärungen und Nachweise gelten als nicht abgegeben. Nachforderungen von fehlenden Angaben oder Erklärungen finden nicht statt. Dies führt zum Angebotsausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HH04” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 072-236139 (2025-04-10)