Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden. Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage Ausstattung Kita Lützen, Los Kindergarten, Vorschule, Hort
Referenznummer: LUE-2025-013
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut.
Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden.
Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen.
Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport
im Freien.
Der Bau ist eingeschossig und barierefrei.
Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden.
Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut.
Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden.
Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen.
Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport
im Freien.
Der Bau ist eingeschossig und barierefrei.
Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden.
Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kindergartenmöbel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LUE-2025-013
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden.
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postleitzahl: 06686
Stadt: Lützen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Burgenlandkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Preis 60% Angebot mit der niedrigsten 10
Wertungssumme
Angebote mit dem zweifachen 0
der niedrigsten Wertungssumme
(Interpolation)
Garantiezeit 40% Angebot mit der gesetzl. 2
Garantiezeit von 2 Jahren
Angebote mit dem 5fachen 10
der gesetzl. Garantiezeit (Interpolation)
Preis 60% Angebot mit der niedrigsten 10
Wertungssumme
Angebote mit dem zweifachen 0
der niedrigsten Wertungssumme
(Interpolation)
Garantiezeit 40% Angebot mit der gesetzl. 2
Garantiezeit von 2 Jahren
Angebote mit dem 5fachen 10
der gesetzl. Garantiezeit (Interpolation)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kindertagesstätte, Schweßwitzer Straße 5, 06686 Lützen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Grundanforderungen an den Auftrag:
1.Verarbeitung europäischer Birke- bzw. Buche-Furniere, Birke- oder Buche- Furnierplatten bzw. –massivholz oder
Dreischicht-Qualitätsspanplatten;
Melaminharzbeschichtung nach DIN EN14322; keine Verwendung von Tropenhölzern
2.Verwendung schwermetallfreier Lacke und Beizen
3.Verwendung FCKW - freier Schaumstoffe
4.Die Möbel wurden durch eine Landesgewerbeanstalt oder andere autorisierte Prüfinstitute auf ihre Sicherheit geprüft, das Prädikat „Geprüfte Sicherheit“ wurde zertifiziert, entsprechende GS-Zertifikate sind nach Aufforderung nachzuweisen.
5.anfallendes Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer zu entsorgen.
6.nach Aufforderung des Auftraggebers sind einzelne Möbel kostenfrei zu bemustern
7.Der Auftragnehmer muss nach einer Qualitätsnorm (z.B. DIN EN ISO 9001) und nach einer Umweltnorm (z.B. DIN
EN ISO 14001) zertifiziert sein, um eine fachgerechte, kompetente und zuverlässige Erledigung der beauftragten
Leistungen zu garantieren.
8.Um eine wettbewerbsgerechte Prüfung der Angebote vornehmen zu können, sind eindeutig nachvollziehbare
Informationen (z.B. Artikelnummer, Katalogbezug etc.), gegebenenfalls auf gesonderter Anlage, zwingend an-
zugeben
9.Der Bieter soll die Montage des gesamten Mobiliars ausführen, die Montage und Lieferung kann auch durch
Nachunternehmen erfolgen, dies ist anzugeben.
10.Ausführungszeitraum 01.11.2025 bis 30.11.2025. Spätestens am 30.11.2025 muss die Lieferung und Montage des
Mobiliars und allen Zubehörs in der Kita Lützen abgeschlossen sein.
11. Eine Nachkaufsgarantie von mind. 5 Jahren für die angebotenen Möbel muss gewährleistet und bestätigt werden.
Grundanforderungen an den Auftrag:
1.Verarbeitung europäischer Birke- bzw. Buche-Furniere, Birke- oder Buche- Furnierplatten bzw. –massivholz oder
Dreischicht-Qualitätsspanplatten;
Melaminharzbeschichtung nach DIN EN14322; keine Verwendung von Tropenhölzern
2.Verwendung schwermetallfreier Lacke und Beizen
3.Verwendung FCKW - freier Schaumstoffe
4.Die Möbel wurden durch eine Landesgewerbeanstalt oder andere autorisierte Prüfinstitute auf ihre Sicherheit geprüft, das Prädikat „Geprüfte Sicherheit“ wurde zertifiziert, entsprechende GS-Zertifikate sind nach Aufforderung nachzuweisen.
5.anfallendes Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer zu entsorgen.
6.nach Aufforderung des Auftraggebers sind einzelne Möbel kostenfrei zu bemustern
7.Der Auftragnehmer muss nach einer Qualitätsnorm (z.B. DIN EN ISO 9001) und nach einer Umweltnorm (z.B. DIN
EN ISO 14001) zertifiziert sein, um eine fachgerechte, kompetente und zuverlässige Erledigung der beauftragten
Leistungen zu garantieren.
8.Um eine wettbewerbsgerechte Prüfung der Angebote vornehmen zu können, sind eindeutig nachvollziehbare
Informationen (z.B. Artikelnummer, Katalogbezug etc.), gegebenenfalls auf gesonderter Anlage, zwingend an-
zugeben
9.Der Bieter soll die Montage des gesamten Mobiliars ausführen, die Montage und Lieferung kann auch durch
Nachunternehmen erfolgen, dies ist anzugeben.
10.Ausführungszeitraum 01.11.2025 bis 30.11.2025. Spätestens am 30.11.2025 muss die Lieferung und Montage des
Mobiliars und allen Zubehörs in der Kita Lützen abgeschlossen sein.
11. Eine Nachkaufsgarantie von mind. 5 Jahren für die angebotenen Möbel muss gewährleistet und bestätigt werden.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 08:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es sind keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-08-12 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Es sind keine Bieter zur Öffnung der Angebote zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-05 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Teilweise ist die Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Handelsregisterauszug bzw. Eintragung in das Berufsregister und Gewerbeanmeldung
Beschreibung: Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerkskammer o.ä. vorzulegen, ebenso eine Gewerbean- oder ummeldung. Bei ausländischen Bietern müssen die Nachweise als Übersetzung in Deutsch an das Original angehängt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug bzw. Eintragung in das Berufsregister und Gewerbeanmeldung
Beschreibung: Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerkskammer o.ä. vorzulegen, ebenso eine Gewerbean- oder ummeldung. Bei ausländischen Bietern müssen die Nachweise als Übersetzung in Deutsch an das Original angehängt werden.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Beschreibung: Angaben über vergleichbare Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind beizulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3 Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Ausführungszeit, Leistungsumfang , Auftraggeber mit Ansprechpartner mit Telefonnummer
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal unter Angabe des Namens des vorgesehenen Leiters für dieses Projekt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal unter Angabe des Namens des vorgesehenen Leiters für dieses Projekt
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sozialabgaben
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Soka (falls zutreffend ORIGINAL, z.B. Sachsen-Anhalt), Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer aktuellen Betriebshaft-pflichtversicherung: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges
Bezeichnung: Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Beschreibung: Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges
Bezeichnung: Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Beschreibung: Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als
50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: einzureichende Nachweise von Nachunternehmen
Beschreibung: -Für jedes Nachunternehmen aktuelle Nachweise oder Eigenerklärungen über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, (Bescheinigung in Steuersachen, UB Krankenkassen, qualif. UB BG) falls notwendig ORIGINAL
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung, Tariftreue Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit TVergG LSA
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung 124 VHB oder PQ-Zertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: einzureichende Nachweise von Nachunternehmen
Beschreibung: -Für jedes Nachunternehmen aktuelle Nachweise oder Eigenerklärungen über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, (Bescheinigung in Steuersachen, UB Krankenkassen, qualif. UB BG) falls notwendig ORIGINAL
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung, Tariftreue Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit TVergG LSA
- Für jedes Nachunternehmen Eigenerklärung 124 VHB oder PQ-Zertifikat
Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung 124 (VHB) zur Eignung oder PQ-Zertifikat
Beschreibung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) bzw. Präqualifizierte Unternehmen legen bitte das Zertifikat der Präqualifizierung bei
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung 124 (VHB) zur Eignung oder PQ-Zertifikat
Beschreibung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB) bzw. Präqualifizierte Unternehmen legen bitte das Zertifikat der Präqualifizierung bei
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung, Tariftreue Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA ist unterzeichnet einzureichen.
2. Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA ist unterzeichnet einzureichen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Prädikat „Geprüfte Sicherheit“ wurde zertifiziert, entsprechende GS-Zertifikate sind beizufügen
2.Qualitätsnorm (z.B. DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar ist nachzuweisen
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen muss Umweltnorm (z.B. DIN EN ISO 14001) oder vergleichbar zertifiziert sein, um eine fachgerechte, kompetente und zuverlässige Erledigung der beauftragten Leistungen zu garantieren.
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu den angebotenen Artikeln sollen jeweils Datenblätter, Katalogauszüge oder sonstiges eingereicht werden, um die fachliche Prüfung der Artikel gewährleisten zu können.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von 5,0 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von 5,0 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland)
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstöße gegen nationale Gesetze und Verordnungen auf den das Vergabeverfahren begründet ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: +49 345 5141529
Abteilung: Vergabekammer
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 514-1529📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 131-453647 (2025-07-09)