Allgemeine Baubeschreibung Das Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung als stilles Gewerbe im EG befindet sich in der Bornholmer Straße 8 in 10439 Berlin-Prenzlauer Berg. Es wurde 1906 als ein für die Gründerzeit typischer Mauerwerksbau in geschlossener Bauweise errichtet. Durch die S-förmige Gebäudeausdehnung gliedern sich um zwei Innenhöfe das Vorderhaus, der 1. Seitenflügel, das Quergebäude und der 2. Seitenflügel mit einem Hinterhaus. Die Außenfassaden und die Durchfahrten werden zur Verringerung der Wärmeverluste gedämmt. Es werden alle Fenster / Balkontüren gegen neue Kunststoff-Isolierfenster gemäß den energetischen Angaben von dem Bauphysiker ausgetauscht. Gemäß Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 werden alle Fenster/ Balkontüren der Wohnungen mit ausreichenden Zuluftelementen (Fensterfalzlüfter und im Vorderhaus ALDs) zum kontrollierten Luftaustausch. Die Hauseingangstüren werden nach historischem Vorbild als Tischleranfertigung neu gefertigt oder instandgesetzt. Der Dachboden wird rückgebaut und mit einheitlicher Dachneigung von DN = 60° gem. statischen Vorgaben neu errichtet. Für die neue Dachkonstruktion ist eine Stahlrahmengrundkonstruktion mit Stahlpfetten und aufliegender Holzkonstruktion (Steil- und Flachdachsparren) geplant. Die Steildachflächen werden als hinterlüftetes Ziegeldach ausgeführt, die Flachdachbereiche als Warmdach mit 2-lagiger Flachdachabdichtung nach DIN 18531. Alle Regenwasserleitungen werden erneuert, wobei die Entwässerung der Dachterrassen und VH - Balkone nach DIN 1986-100 getrennt von der Hauptdachentwässerung geführt werden müssen. Innerhalb des Dachs werden die 7 neuen Nutzungseinheiten durch Wohnungstrennwände in Leichtbauweise und massive Treppenhauswände getrennt. Technische Gebäudeausstattung: Es erfolgen Rückbau der Bestandsheizungen , Öfen und alle Arten von Installationsleitungen, Einbau einer Hybridheizung (Luft-Wärmepumpe auf dem Dach mit Gas- Brennwerttherme im HAR), Rückbau ELT Durchlauferhitzer und Gasthermen), zentrale Warmwasserbereitung im Keller mittels einer Frischwasserstation im Durchflussprinzip (Legionellen-Prophylaxe), Erneuerung jeglicher Art von Verteilungsleitungen ab KG Technikräume und Steigestränge nach Fachplanung, Neuinstallation von KW-, WW- und Zirkulationsleitungen und SW und die Isolierung sämtlicher warmwasserführenden Leitungen. Elektroinstallation: Es es erfolgen die Zählerzentralisation im KG, Rückbau Bestandszähler im Treppenhaus, Erneuerung der Elektrosteigleitungen und Verstärkung des Hauptstromsystems von den Hauptverteilungen bis zu den Wohnungsunterverteilern, nach Einbaugegebenheit UP / AP, Erneuerung der Elektroanlage / Stromkreise, Installation neuer elektrischer Unterverteiler in den Wohnungen inkl. Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) und integriertem Multimediafeld, Separate Absicherung für Waschmaschine, Geschirrspüler und Herd, Erneuerung & Anzahl der Schaltkreise, der Steckdosen und der Schalter nach DIN / VDI - Richtlinien, Schalterserie nach Bemusterung, Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach (Solargesetz Berlin) Art und Umfang der Leistungen Kunststofffenster dieser Bekanntmachung: Ausführung folgender Bauarbeiten: Kunststofffenster-WE 162 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Küche/Bad Kunststofffenster-WE 2 St Loggiaelement-Rundbogen-mehrteilig Kunststofffenster-WE 10 St Balkonfenstertüren-mehrteilig Kunststofffenster-WE 200 m Fensterbänke in Wohnungen Kunststofffenster-Treppenhaus 22 St Treppenhausfenster mehrteilig Kunststofffenster-Treppenhaus 30 m Fensterbänke in Treppenhäusern Kunststofffenster-Gewerbe 25 m Fensterbänke in Gewerberäumen Kunststofffenster-Gewerbe 15 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Tee-Küche Dachgeschossausbau 5 St Loggiaelement-mehrteilig
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Kunststofffenstern
WE485 Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin
Referenznummer: 198-25
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Baubeschreibung
Das Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung als stilles Gewerbe im EG befindet sich in der Bornholmer Straße 8 in 10439 Berlin-Prenzlauer Berg.
Es wurde 1906 als ein für die Gründerzeit typischer Mauerwerksbau in geschlossener Bauweise errichtet. Durch die S-förmige Gebäudeausdehnung gliedern sich um zwei Innenhöfe das Vorderhaus, der 1. Seitenflügel, das Quergebäude und der 2. Seitenflügel mit einem
Hinterhaus.
Die Außenfassaden und die Durchfahrten werden zur Verringerung der Wärmeverluste gedämmt.
Es werden alle Fenster / Balkontüren gegen neue Kunststoff-Isolierfenster gemäß den energetischen Angaben von dem Bauphysiker ausgetauscht. Gemäß Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 werden alle Fenster/ Balkontüren der Wohnungen mit ausreichenden Zuluftelementen
(Fensterfalzlüfter und im Vorderhaus ALDs) zum kontrollierten Luftaustausch. Die Hauseingangstüren werden nach historischem Vorbild als Tischleranfertigung neu gefertigt oder instandgesetzt.
Der Dachboden wird rückgebaut und mit einheitlicher Dachneigung von DN = 60° gem. statischen Vorgaben neu errichtet. Für die neue Dachkonstruktion ist eine Stahlrahmengrundkonstruktion mit Stahlpfetten und aufliegender Holzkonstruktion (Steil- und Flachdachsparren) geplant.
Die Steildachflächen werden als hinterlüftetes Ziegeldach ausgeführt, die Flachdachbereiche als Warmdach mit 2-lagiger Flachdachabdichtung nach DIN 18531. Alle Regenwasserleitungen werden erneuert, wobei die Entwässerung der Dachterrassen und VH - Balkone nach DIN 1986-100
getrennt von der Hauptdachentwässerung geführt werden müssen. Innerhalb des Dachs werden die 7 neuen Nutzungseinheiten durch Wohnungstrennwände in Leichtbauweise und massive Treppenhauswände getrennt.
Technische Gebäudeausstattung:
Es erfolgen Rückbau der Bestandsheizungen , Öfen und alle Arten von Installationsleitungen, Einbau einer Hybridheizung (Luft-Wärmepumpe auf dem Dach mit Gas- Brennwerttherme im HAR), Rückbau ELT Durchlauferhitzer und Gasthermen), zentrale Warmwasserbereitung im Keller
mittels einer Frischwasserstation im Durchflussprinzip (Legionellen-Prophylaxe), Erneuerung jeglicher Art von Verteilungsleitungen ab KG Technikräume und Steigestränge nach Fachplanung, Neuinstallation von KW-, WW- und Zirkulationsleitungen und SW und die Isolierung sämtlicher warmwasserführenden Leitungen.
Elektroinstallation:
Es es erfolgen die Zählerzentralisation im KG, Rückbau Bestandszähler im Treppenhaus, Erneuerung der Elektrosteigleitungen und Verstärkung des Hauptstromsystems von den Hauptverteilungen bis zu den Wohnungsunterverteilern, nach Einbaugegebenheit UP / AP, Erneuerung der Elektroanlage / Stromkreise, Installation neuer elektrischer Unterverteiler in den Wohnungen inkl. Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) und integriertem Multimediafeld, Separate Absicherung für Waschmaschine, Geschirrspüler und Herd, Erneuerung & Anzahl der Schaltkreise, der Steckdosen und der Schalter nach DIN / VDI - Richtlinien, Schalterserie nach Bemusterung, Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach (Solargesetz Berlin)
Art und Umfang der Leistungen Kunststofffenster dieser Bekanntmachung:
Ausführung folgender Bauarbeiten:
Kunststofffenster-WE 162 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Küche/Bad
Kunststofffenster-WE 2 St Loggiaelement-Rundbogen-mehrteilig
Kunststofffenster-WE 10 St Balkonfenstertüren-mehrteilig
Kunststofffenster-WE 200 m Fensterbänke in Wohnungen
Kunststofffenster-Treppenhaus 22 St Treppenhausfenster mehrteilig
Kunststofffenster-Treppenhaus 30 m Fensterbänke in Treppenhäusern
Kunststofffenster-Gewerbe 25 m Fensterbänke in Gewerberäumen
Kunststofffenster-Gewerbe 15 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Tee-Küche
Dachgeschossausbau 5 St Loggiaelement-mehrteilig
Allgemeine Baubeschreibung
Das Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung als stilles Gewerbe im EG befindet sich in der Bornholmer Straße 8 in 10439 Berlin-Prenzlauer Berg.
Es wurde 1906 als ein für die Gründerzeit typischer Mauerwerksbau in geschlossener Bauweise errichtet. Durch die S-förmige Gebäudeausdehnung gliedern sich um zwei Innenhöfe das Vorderhaus, der 1. Seitenflügel, das Quergebäude und der 2. Seitenflügel mit einem
Hinterhaus.
Die Außenfassaden und die Durchfahrten werden zur Verringerung der Wärmeverluste gedämmt.
Es werden alle Fenster / Balkontüren gegen neue Kunststoff-Isolierfenster gemäß den energetischen Angaben von dem Bauphysiker ausgetauscht. Gemäß Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 werden alle Fenster/ Balkontüren der Wohnungen mit ausreichenden Zuluftelementen
(Fensterfalzlüfter und im Vorderhaus ALDs) zum kontrollierten Luftaustausch. Die Hauseingangstüren werden nach historischem Vorbild als Tischleranfertigung neu gefertigt oder instandgesetzt.
Der Dachboden wird rückgebaut und mit einheitlicher Dachneigung von DN = 60° gem. statischen Vorgaben neu errichtet. Für die neue Dachkonstruktion ist eine Stahlrahmengrundkonstruktion mit Stahlpfetten und aufliegender Holzkonstruktion (Steil- und Flachdachsparren) geplant.
Die Steildachflächen werden als hinterlüftetes Ziegeldach ausgeführt, die Flachdachbereiche als Warmdach mit 2-lagiger Flachdachabdichtung nach DIN 18531. Alle Regenwasserleitungen werden erneuert, wobei die Entwässerung der Dachterrassen und VH - Balkone nach DIN 1986-100
getrennt von der Hauptdachentwässerung geführt werden müssen. Innerhalb des Dachs werden die 7 neuen Nutzungseinheiten durch Wohnungstrennwände in Leichtbauweise und massive Treppenhauswände getrennt.
Technische Gebäudeausstattung:
Es erfolgen Rückbau der Bestandsheizungen , Öfen und alle Arten von Installationsleitungen, Einbau einer Hybridheizung (Luft-Wärmepumpe auf dem Dach mit Gas- Brennwerttherme im HAR), Rückbau ELT Durchlauferhitzer und Gasthermen), zentrale Warmwasserbereitung im Keller
mittels einer Frischwasserstation im Durchflussprinzip (Legionellen-Prophylaxe), Erneuerung jeglicher Art von Verteilungsleitungen ab KG Technikräume und Steigestränge nach Fachplanung, Neuinstallation von KW-, WW- und Zirkulationsleitungen und SW und die Isolierung sämtlicher warmwasserführenden Leitungen.
Elektroinstallation:
Es es erfolgen die Zählerzentralisation im KG, Rückbau Bestandszähler im Treppenhaus, Erneuerung der Elektrosteigleitungen und Verstärkung des Hauptstromsystems von den Hauptverteilungen bis zu den Wohnungsunterverteilern, nach Einbaugegebenheit UP / AP, Erneuerung der Elektroanlage / Stromkreise, Installation neuer elektrischer Unterverteiler in den Wohnungen inkl. Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) und integriertem Multimediafeld, Separate Absicherung für Waschmaschine, Geschirrspüler und Herd, Erneuerung & Anzahl der Schaltkreise, der Steckdosen und der Schalter nach DIN / VDI - Richtlinien, Schalterserie nach Bemusterung, Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach (Solargesetz Berlin)
Art und Umfang der Leistungen Kunststofffenster dieser Bekanntmachung:
Ausführung folgender Bauarbeiten:
Kunststofffenster-WE 162 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Küche/Bad
Kunststofffenster-WE 2 St Loggiaelement-Rundbogen-mehrteilig
Kunststofffenster-WE 10 St Balkonfenstertüren-mehrteilig
Kunststofffenster-WE 200 m Fensterbänke in Wohnungen
Kunststofffenster-Treppenhaus 22 St Treppenhausfenster mehrteilig
Kunststofffenster-Treppenhaus 30 m Fensterbänke in Treppenhäusern
Kunststofffenster-Gewerbe 25 m Fensterbänke in Gewerberäumen
Kunststofffenster-Gewerbe 15 St Fenster Iso DK mehrteilig-Zimmer/Tee-Küche
Dachgeschossausbau 5 St Loggiaelement-mehrteilig
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Beschreibung
Interne Kennung: 198-25
Zusätzliche Informationen:
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Kunststoff-Fenster des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 574.682,00 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Kunststoff-Fenster des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 574.682,00 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Postanschrift: Bornholmer Str. 8 in 10439 Berlin
Postleitzahl: 10439
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-23 📅
Datum des Endes: 2026-08-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Bornholmerstr. 8 in 10439 Berlin
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 10a EU Abs. 4 VOB/A EU wird akzeptiert.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-21 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
Mindestanforderungen: Netto-Umsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen: mind. 500.000,00
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
Mindestanforderungen: Netto-Umsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen: mind. 500.000,00
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Kunststoff-Fenster (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung)
Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen.
Mindestanforderung: vergleichbare fertiggestellte Leistungen im Bestand mit einer Mindestgrößenordnung von 300.000,00 € netto Baukosten pro Referenz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Kunststoff-Fenster (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung)
Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen.
Mindestanforderung: vergleichbare fertiggestellte Leistungen im Bestand mit einer Mindestgrößenordnung von 300.000,00 € netto Baukosten pro Referenz
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise/ Qualifikationen:
Sachkundenachweis des verantwortlichen Bauleiters oder Aufsichtsführenden gemäß TRGS 521
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie §124 GWB vorliegen.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 14.01.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 14.01.2026 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 234-806621 (2025-12-03)