Lieferung und Montage von Wegweisung im SNR, Kulturregion C und Kommunen MSN
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Lieferung und Montage von touristischer Radverkehrswegweisung im Rahmen der Erstausstattung SachsenNetz Rad. Insgesamt ca. 670 Beschilderungsstandorte, davon: ca. 300 Standorte in Chemnitz ca. 370 Standorte in 11 Kommunen des Landkreises Mittelsachsen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-17.
Wer? Wie? Wo?- • Chemnitz › Chemnitz, Kreisfreie Stadt
- • Chemnitz › Mittelsachsen
- • Dresden › Dresden, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Leipzig › Leipzig, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-11-17 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Wegweisung im SNR, Kulturregion C und Kommunen MSN
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenschildern 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 09111
Stadt: Stadt Chemnitz
Postleitzahl: 09573
Stadt: Augustusburg
Postleitzahl: 09217
Stadt: Burgstädt
Postleitzahl: 09557
Stadt: Flöha
Postleitzahl: 09669
Stadt: Frankenberg
Postleitzahl: 09599
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09661
Stadt: Hainichen
Postleitzahl: 09244
Stadt: Lichtenau
Postleitzahl: 09648
Stadt: Mittweida
Postleitzahl: 09577
Stadt: Niederwiesa
Postleitzahl: 09569
Stadt: Oederan
Postleitzahl: 09306
Stadt: Wechselburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-25 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01099
Stadt: Dresden
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: www.lasuv.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a6cd47f8c-423f6e13fdb09a92 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 222-764687 (2025-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Wegweisung im SNR, Kulturregion C und Kommunen MSN
Referenznummer:
21-L033-25
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von touristischer Radverkehrswegweisung im Rahmen der Erstausstattung SachsenNetz Rad. Insgesamt ca. 670 Beschilderungsstandorte, davon:
ca. 300 Standorte in Chemnitz
ca. 370 Standorte in 11 Kommunen des Landkreises Mittelsachsen
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Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenschildern 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 09111
Stadt: Stadt Chemnitz
Postleitzahl: 09573
Stadt: Augustusburg
Postleitzahl: 09217
Stadt: Burgstädt
Postleitzahl: 09557
Stadt: Flöha
Postleitzahl: 09669
Stadt: Frankenberg
Postleitzahl: 09599
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09661
Stadt: Hainichen
Postleitzahl: 09244
Stadt: Lichtenau
Postleitzahl: 09648
Stadt: Mittweida
Postleitzahl: 09577
Stadt: Niederwiesa
Postleitzahl: 09569
Stadt: Oederan
Postleitzahl: 09306
Stadt: Wechselburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-25 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 01099
Stadt: Dresden
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale,
Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a EU VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich
zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der
Nachunternehmen einschließlich ggf. vorhandener
PQNummern
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Besondere Erklärung des Bieters (Nachweis der
Betriebshaftpflichtversicherung)
-HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden
Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
- Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ)
- Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot
gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB,
wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person
zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im
Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder
die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien
erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter
stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei
Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen
können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall
prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine
Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der
Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben,
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung zu tätigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer:
14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: www.lasuv.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19a6cd47f8c-423f6e13fdb09a92 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das
Bundesportal OZ6-RE im XRechnung-Format unter der
Leitweg-ID 14-0706002LASUV01-45.
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer:
keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 222-764687 (2025-11-17)
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