Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind: • Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung) • Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Service von ADVA Komponenten mittels Rahmenvereinbarung
Referenznummer: 124-8010-174/24
Kurze Beschreibung:
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind:
• Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung)
• Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind:
• Beschaffung und Lieferung von ADVA Komponenten (Replacement/Erweiterung)
• Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind:
• Beschaffung & Lieferung von ADVA Komponenten(Replacement/Erweiterung)
• Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu
gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Der früheste Einzelabruf wird vom Auftraggeber frühestens am 01.07.2025 erfolgen.
Der bestehende Rahmenvertrag der Bayerischen Polizei für die Beschaffung, Lieferung und Serviceleistungen von Komponenten der Adtran Networking SE ehemals ADVA Optical Networking GmbH und ADVA Network Security GmbH endet. Vor diesem Hintergrund wird eine neue (nunmehr nicht mehr Rahmenvertrag sondern) Rahmenvereinbarung zur Deckung der diesbezüglichen Bedarfe der Bayerischen Polizei vergeben.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind:
• Beschaffung & Lieferung von ADVA Komponenten(Replacement/Erweiterung)
• Service Leistungen: Third Level Unterstützung für die installierten und neu
gelieferten Komponenten, Consulting, Customizing und Schulung
Der früheste Einzelabruf wird vom Auftraggeber frühestens am 01.07.2025 erfolgen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht.
Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens zum 30. Juni 2029.
Der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht.
Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens zum 30. Juni 2029.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-17 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz des Unternehmens - Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 9.000.000,00 EUR (netto) insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten.
Umsatz des Unternehmens - Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 9.000.000,00 EUR (netto) insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind – was den Auftragswert – vereinnahmte Vergütung EUR (netto) anbelangt – nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mindestens 500.000,- EUR (netto) beträgt [Mindestanforderung].
Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Lieferung und Dienstleistungen (Consulting, Customizing, Schulungsleistungen, Vor-Ort-Service) von ADVA Komponenten) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind – was den Auftragswert – vereinnahmte Vergütung EUR (netto) anbelangt – nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mindestens 500.000,- EUR (netto) beträgt [Mindestanforderung].
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
• Vertragsschluss
• Dokument "Ausschlussgründe"
• soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe"
• soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen"
• Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"
• Dokument "Umsatz des Unternehmens"
• soweit relevant: Dokument "Bietergemeinschaft"
• freiwillig: Dokument "statistischer Abfragebogen"
• soweit relevant: Dokument "Unterauftragsvergabe"
• Dokument "Scientology Schutzerklärung"
• Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG"
• Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)"
• Dokument "Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit"
• Dokument "Erklärung Bezug Russland"
• Dokument "Ausführungskonzept"
• Dokument "Kriterienkatalog"
• Dokument "Preisblatt"
• Vertragsschluss
• Dokument "Ausschlussgründe"
• soweit relevant: Dokument "Eignungsleihe"
• soweit Eignungsleihe relevant: Dokument "Nachweis zur Verfügung stehen von Unternehmen"
• Dokument "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"
• Dokument "Umsatz des Unternehmens"
• soweit relevant: Dokument "Bietergemeinschaft"
• freiwillig: Dokument "statistischer Abfragebogen"
• soweit relevant: Dokument "Unterauftragsvergabe"
• Dokument "Scientology Schutzerklärung"
• Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG"
• Dokument "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)"
• Dokument "Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit"
• Dokument "Erklärung Bezug Russland"
• Dokument "Ausführungskonzept"
• Dokument "Kriterienkatalog"
• Dokument "Preisblatt"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 88bbbb6c-f1a0-4b92-a628-4b698177a397
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762-411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-25+00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 039-123621 (2025-02-24)